Homeoffice von der Steuer absetzen – So geht es richtig

In diesem Beitrag erkläre ich Dir, wie Du Dein Homeoffice in Corona-Zeiten so von der Steuer absetzen kannst, dass Du davon am meisten profitierst. Ich zeige Dir, welche Hürden Du nehmen musst und was Du beachten musst.

Was kann ich steuerlich überhaupt geltend machen?

Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, Tagespauschale – wie die Arbeit im Homeoffice steuerlich zu bewerten ist, ist für einen Laien auf diesem Gebiet nicht einfach. Durch Corona ist Homeoffice und mobiles Arbeiten viel verbreitet geworden. Viele Unternehmen und Arbeitnehmer haben die Vorteile erkannt, das mobile Arbeiten wird also bleiben.

Da ist es wichtig zu wissen, welche steuerlichen Regeln für das Arbeiten im Homeoffice gelten. Dieses Wissen ist bares Geld wert.

Habe ich überhaupt ein Arbeitszimmer?

Als erste Frage ist zu klären, ob Du überhaupt ein Arbeitszimmer in Deiner Wohnung hast. Nur wenn Du das bejahst, ist es überhaupt möglich, Homeoffice von der Steuer abzusetzen.

Leider sind die deutschen Finanzämter streng darin, was sie als Arbeitszimmer anerkennen.

Sie erkennen nur dann ein Arbeitszimmer an, wenn es ein

  • separater Raum in Deiner Wohnung ist,
  • der ausschließlich beruflich genutzt wird.

Separater Raum ist dabei wörtlich zu nehmen. Es ist nicht ausreichend, wenn Du im Wohnzimmer einen Schreibtisch aufstellst und in dieser Arbeitsecke arbeitest. Eine Arbeitsecke ist eben kein Arbeitszimmer.

Auch die ausschließliche berufliche Nutzung ist so auszulegen, wie Du es liest.

Im Arbeitszimmer darfst Du keine privaten Tätigkeiten ausüben. Auch hier sind die Finanzämter streng: Ein Arbeitszimmer ist wie ein Büro auszustatten, ein Schlafsofa ist schon ein Problem. Schließlich könnte auf diesem Sofa ein privater Gast übernachten.

Zwar ist eine private Mitnutzung, die weniger als 10 Prozent ausmacht, für die Anerkennung eines Arbeitszimmers unbeachtlich. Nur: Du musst beweisen, dass die Nutzung weniger als diese 10 Prozent ausmacht. Und die Hürden dafür sind hoch. Eine Excel-Datei reicht nicht, weil der Beweis „objektiv zu würdigen“ ist. Auf gut Deutsch: Nur das, was für den Finanzbeamten nachprüfbar ist, ist ein Beweis.

Von daher tendieren die Finanzämter dazu, Arbeitszimmer nur dann anzuerkennen, wenn eine private Mitnutzung ausgeschlossen ist.

Und wie will das Finanzamt das prüfen?

Theoretisch kann das Finanzamt Dir einen Besuch in Deiner Wohnung abstatten. Wie gesagt: Theoretisch.

Finanzbeamte haben genug andere Sachen zu tun, als sich Arbeitszimmer vor Ort anzusehen. Sie verlangen daher einen Grundriss der Wohnung und Fotos.

Grundriss und Foto müssen belegen, dass es den separaten Raum gibt und dass er ausschließlich beruflich genutzt wird. Für die Männer unter Euch: Es kann sich lohnen, vor dem Foto dem Wunsch Eurer Frau, endlich mal aufzuräumen, nachzugeben.

Ich habe ein Arbeitszimmer – Was mache ich jetzt?

Die Hürde des Arbeitszimmers ist genommen, Du kannst belegen, dass es eins gibt.

Damit ist es leider noch nicht getan, denn jetzt musst Du erst einmal ermitteln, welche Kosten überhaupt für das Arbeitszimmer angefallen sind.

Kosten ist alles, was Du für die Wohnung bezahlt hast: Miete, Hausgeld, Strom, Wasser, die Putzfrau etc.

Den Teil, der auf die anteilige Wohnfläche des Arbeitszimmers entfällt, kannst Du grundsätzlich für Deine Tätigkeit im Homeoffice von der Steuer absetzen.

Bitte beachte, dass ich von den Kosten der Wohnung geredet habe. Die Kosten des Schreibtischs, des Teppichs und der Lampe sind nicht Kosten der Wohnung. Diese Kosten haben mit dem Arbeitszimmer nichts zu tun. Die gelten als Arbeitsmittel und können unbegrenzt abgesetzt werden. Beachte dabei nur, dass es bei Arbeitsmitteln, die mehr als 800 EUR kosten, Regeln über die Verteilung der Kosten über mehrere Jahre gibt. Steuerlich heißt das „Abschreibung“.

Ich habe was von Mittelpunkt der Tätigkeit gelesen – beschränkt das meine Möglichkeiten, das Homeoffice steuerlich abzusetzen?

Das deutsche Steuerrecht will es Dir nicht zu einfach machen. Daher gibt es noch eine weitere Regelung zu beachten.

Sogar wenn Du ein Arbeitszimmer hast, kann der Teil, den Du für das Homeoffice von der Steuer absetzen kannst, auf 1.250 EUR begrenzt sein.

Nur dann, wenn Du hauptsächlich in Deinem Arbeitszimmer gearbeitet hast und auch nur von da arbeiten konntest, kannst Du die Kosten unbegrenzt absetzen. Ist das nicht der Fall, dann greift die Beschränkung.

Den Unterschied will ich Dir kurz an einem Beispiel klarmachen: Du bist Vertriebsmitarbeiter und bist von Montag bis Donnerstag bei Deinen Kunden unterwegs. Am Freitag sitzt Du in Deinem Arbeitszimmer und schreibst die Berichte für Deinen Chef.

Was ist der Mittelpunkt Deiner Arbeit?

Schon rein zeitlich natürlich die Kundenbesuche. Damit kann Dein Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit sein.

Da Du aber keinen Schreibtisch in der Firmenzentrale hast, steht Dir kein anderer Arbeitsplatz für das Abfassen der Berichte und die Abrechnung zur Verfügung. Das kannst Du ja schlecht im Auto oder beim Kunden machen. Du kannst also nur 1.250 EUR von der Steuer absetzen.

Wie kann bei mein Homeoffice in Corona-Zeiten von der Steuer absetzen?

Ich will hier mal die Lieblingsphrase von uns Steuerberatern unterbringen: Das kommt darauf an!

Dein Chef hat angeordnet, dass Du von zu Hause arbeiten musst. Dein Beruf spielt sich also in Deinem Homeoffice ab. Der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit ist dort, also: Keine Beschränkung des Abzugs.

Ab Mitte 2020 ist bei vielen aber sicherlich die Situation eingetreten, dass Du zeitweise ins Büro konntest, aber auch zeitweise von zuhause arbeiten musstest. Dein Arbeitgeber hat vielleicht aufgrund von Hygienekonzepten die Bürobelegung verringert und teamweise ins Büro gebeten. Oder es gab einen Pool von Tischen und wenn die besetzt waren, konnte man nicht im Büro arbeiten.

In diesem Fall lag der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit nicht im Homeoffice, sondern Du hattest keinen anderen Arbeitsplatz, also kannst Du nur 1.250 EUR von der Steuer absetzen.

Beide Situationen sind durch diverse Lockdowns zeitlich aufeinander folgend eingetreten, so dass Du vielleicht für einen Teil des Jahres Deinen beruflichen Mittelpunkt im Homeoffice hattest, einen Teil der Zeit aber aus steuerlicher Sicht keinen Arbeitsplatz.

In diesem Fall kannst Du für einen Teil des Jahres alle Kosten absetzen, für einen Teil aber nur den Maximalbetrag von 1.250 EUR.

Bei den meisten dürfte der Maximalbetrag ausreichen, schließlich ist ja nur der anteilige Abzug von der Steuer möglich. Wenn nicht, wende Dich über unser Kontaktformular an uns, wir helfen Dir gerne, das maximale Sparpotential herauszuholen.

Ich habe leider kein Arbeitszimmer – bedeutet das, dass ich beim Homeoffice nichts von der Steuer absetzen kann?

Nein, der Gesetzgeber hat zumindest für die Jahre 2020 und 2021 ein Einsehen. Schließlich lag eine Ausnahmesituation vor.

Wenn Du kein Arbeitszimmer hast, dann kannst Du immer noch 5 EUR pro Tag, aber maximal 600 EUR von der Steuer absetzen. Was ab 2022 passiert, kann ich Dir heute noch nicht sagen.

Den Schreibtisch und den neuen Bürostuhl für die Arbeitsecke kannst Du übrigens völlig unabhängig von der Frage, ob Du ein Arbeitszimmer hast, steuerlich absetzen.

Du bist von dem Thema erschlagen – willst aber kein Geld für das Homeoffice bei der Steuer verschenken?

Keine Sorge, dafür bin ich da.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Dir mit meinem Team genau bei solchen Fragen zu helfen. Kontaktiere uns gerne und vereinbare einen Beratungstermin.

 

Versteuerung des Dienstwagens – Was Du 2021 wissen musst

Beim Firmenwagen muss man rechnen! © MQ-Illustrations adobe.stock.com

In diesem Beitrag erfährst Du, welche Regeln bei der Versteuerung des Dienstwagens für Dich als Arbeitnehmer gelten und ob es Optimierungspotential gibt (Spoiler: Ja, den gibt es. Sogar erheblich!) Und ich zeige dir, wann die Gehaltserhöhung für dich die bessere Wahl sein kann.

Solltest Du als Arbeitnehmer einen Dienstwagen oder eine Gehaltserhöhung wählen…

Bietet Dein Arbeitgeber Dir einen Dienstwagen an, so ist das am Ende nichts anderes als Gehalt (zumindest dann, wenn Du ihn auch privat nutzen darfst). Das wird eben nur nicht in bar, sondern durch die Überlassung des Autos ausgezahlt. Daran will auch der Fiskus seinen Anteil haben. Daher hat er festgelegt, dass diese sogenannten „Sachbezüge“ auch zu versteuern sind. Darum ist auch der Dienstwagen nichts anderes als eine Gehaltserhöhung. Das nennt sich „geldwerter Vorteil“. Damit musst Du Dir auch Gedanken über die Versteuerung des Dienstwagens machen.

 Regelungen zur Versteuerung des Dienstwagens

Für Dienstwagen musst Du folgendes jeden Monat versteuern:

  • 1% des Bruttolistenpreises für die Möglichkeit der privaten Nutzung und
  • 0,03% des Bruttolistenpreises pro gefahrenem Kilometer zwischen Eurer Wohnung und Eurem Arbeitsplatz

Der Bruttolistenpreis ist dabei der Mondpreis, den niemand bezahlt und der nur deswegen so hochgetrieben wird, damit der Autohändler „großzügig“ einen eindrucksvollen Rabatt anbieten kann. Aber leider nimmt der Gesetzgeber diesen Preis als Aufhänger, deswegen müssen wir damit leben und ihn als Grundlage für die steuerlichen Berechnung nehmen.

Für E-Autos gelten günstigere Regelungen, hier müssen teilweise sogar nur ein Viertel dieser Beträge versteuert werden.

Nehmen wir einmal an, dass der Listenpreis Deines zukünftigen Dienstwagens 40.000 Euro beträgt und Du 25 km von Deinem Arbeitsplatz entfernt wohnt.

Also musst Du folgende Beträge monatlich versteuern:

1% von 40.000 Euro (Bruttolistenpreis) 400 EUR
0,03% von 40.000 Euro x 25 km 300 EUR
Zusammen pro Monat 700 EUR

Pro Jahr sind das also 8.400 Euro, die als Versteuerung des Dienstwagens Deinem Gehalt zuaddiert werden.

8.400 EUR versteuern? Nur für das Auto? Das geht ja gar nicht. Dann nehme ich lieber die 10.000 Euro mehr Gehalt!

Ist das wirklich die richtige Entscheidung? Gute Fragen, denn es gibt bei dieser Frage noch mehr zu berücksichtigen.

Dienstwagen oder Gehaltserhöhung – Was Du alles bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest

Rechnen wir mal folgendes Beispiel. Ihr habt aktuell 90.000 Gehalt und Euer Arbeitgeber bietet Euch diesen Dienstwagen oder alternativ 10.000 Euro mehr Gehalt an.

Die entscheidende Information ist: Was habt Ihr am Ende netto in der Tasche?

Die Antwort ist:

  • Bei der Wahl des Dienstwagens überweist der Arbeitgeber knapp 58.000 EUR auf Euer Konto.
  • Wählt Ihr die Gehaltserhöhung knapp 67.000 EUR

Also eine eindeutige Sache: Vergiss den Dienstwagen, ich nehme das Geld.

Achte immer auf Deine persönliche Situation

So eindeutig ist die Sache aber dann doch nicht. Im ersten Fall habt Ihr bereits ein Auto, während Ihr das im zweiten Fall privat bezahlen müsst.

Nehmen wir mal den beliebtesten Dienstwagen, einen Passat Variant. Der kostet laut ADAC bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km auch etwas über 800 Euro pro Monat, im Jahr also 9.600 Euro (bitte vergiss dabei den Wertverlust nicht!). Diese Kosten müsst Ihr aus den 67.000 Euro tragen, so dass davon auch nur noch 57.400 Euro übrigbleiben. Mit dem Dienstwagen wärt Ihr also knapp 300 Euro besser gefahren: .

Okay, Euer 10 Jahre alter Golf reicht Euch und Ihr legt keinen Wert auf einen neuen Wagen alle 3 Jahre? Ihr wohnt mitten in Berlin und fahrt sowieso mit der U-Bahn ins Büro?

Dann bezahlst du den Dienstwagen eher fürs „Rumstehen“ und und das Mehr an Gehalt gibt Dir mehr Flexibilität.

Du hast Freunde und Familie in ganz Deutschland, gehst im Sommer Windsurfen und im Winter Skifahren? Dann ist der Dienstwagen eine Auto-Flatrate: Je mehr Du fährst, umso günstiger wird es für Dich.

Versteuerung des Dienstwagens - Was Du 2021 wissen musst

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Am Ende musst Du rechnen und Dein persönliches Nutzenverhalten beobachten. Nur dann kannst Du entscheiden, was für Dich mehr Sinn macht. Bei der Versteuerung des Dienstwagens gibt es keine magische Formel, die ausrechnet, ob es sich für Dich lohnt oder nicht!

Wie optimiere ich die Versteuerung des Dienstwagens …

Du hast Dich für den Dienstwagen entschieden und fragst Dich jetzt, ob steuerlich nicht doch noch etwas geht.

Natürlich tut es das.

Es gibt mehrere Ansätze, für den Dienstwagen weniger Steuern zu zahlen:

  1. Du bist im Außendienst tätig und hast einen hohen Anteil an beruflichen Fahrten.
  2. Wegen Corona bist Du gar nicht so häufig ins Büro gefahren, sondern warst im Home Office.
  3. Du wohnst weit weg vom Büro und hast daher eine hohe Steuer aus der 0,03%-Regelung.
  4. Manche Kosten für den Wagen musst Du selbst tragen.

Fall 1: Außendienstler sollten schreiben…

Als Außendienstler musst Du unbedingt die Disziplin für ein Fahrtbuch aufbringen. Wenn Du viel beruflich fährst und einen eher kleinen Anteil an Privatfahrten hast, kannst Du die pauschalen Wertansätze (also die 1%-Regelung und die 0,03% pro Kilometer) ganz vermeiden.

Nehmen wir mal an, Du bist 70% beruflich unterwegs und nur 30% privat (wichtig: Die Fahrten ins Büro sind Privatfahrten!) und der Wagen kostet Deinen Arbeitgeber 10.000 Euro.

Mit einem Fahrtenbuch kannst Du den geldwerten Vorteil auf die 30% der privaten Nutzung, also  10.000 Euro, verringern, also nur 3.000 EUR.

Du versteuerst dann nur das, was Du wirklich privat genutzt hast.

Dazu brauchst Du neben dem Fahrtenbuch auch die Information, wie viel der Wagen im Jahr Deinen Chef gekostet hat. Die Personalabteilung kann Dir diese Infos in der Buchhaltung aber besorgen, Du musst nur fragen.

Corona und Home Office – Ich bin nur selten im Büro

Ich fahre doch nur noch einmal die Woche ins Büro und trotzdem muss ich diese 0,03%-Regelung versteuern? Das ist doch unfair.

Richtig, das ist unfair. Und das hat mittlerweile auch das Finanzamt eingesehen. Nicht ganz freiwillig, es bedurfte einiger Urteile der obersten deutschen Finanzrichter, aber immerhin …

Wenn Du weniger als 180-mal mit dem Dienstwagen ins Büro fährst (wichtig: mit dem Dienstwagen! Wenn Du mit dem Fahrrad fährst, bist Du nicht mit dem Dienstwagen gefahren!), dann darfst die Fahrten ins Büro mit einem geringeren Satz versteuern, nämlich mit 0,002% des Bruttolistenpreises pro Kilometer.

In meinem Beispiel oben: Du bist wegen Corona nur einmal die Woche mit dem Dienstwagen ins Büro gefahren. Dann musst Du nur 0,002% x 40.000 Euro x 25 km x 52 Fahrten = 1.040 Euro versteuern. Das ist ein erheblicher Vorteil.

Ich wohne weit weg und daher kostet mich der Wagen zu viel…

Die Versteuerung des Dienstwagens soll nur eins sicherstellen: Dass Du keinen steuerlichen Vorteil davon hast, dass Du Dein Gehalt in Form des Autos und nicht in Geld bekommst. Sie soll nicht irgendeinen Sondervorteil besteuern.

Klingt kompliziert, hat aber eine sehr einfache Konsequenz: Mehr als die Kosten des Autos musst Du nicht versteuern.

Wenn Du nämlich weit weg von der Arbeitsstelle wohnst, kann die Besteuerung der Fahrten zur Arbeit richtig ins Geld gehen. Bei einem Bruttolistenpreis von 40.000 EUR und 100 km Arbeitsweg kommen da im Jahr 14.400 EUR zusammen. Zusammen mit der 1%-Regelung würdest Du auf 22.800 EUR kommen, die Du mehr versteuern müsstest.

Wenn Du also weit weg wohnst, dann frag Deine Personalabteilung am Jahresende nach der Kostenaufstellung für Deinen Wagen. Mehr als diesen Betrag darf das Finanzamt nicht Deinen Einkommen hinzurechnen.

Knackpunkt: Die Waschkosten trage ich selbst…

Manche Arbeitgeber sind bei den Überlassungsverträgen knauserig. Da darf man dann nicht im Ausland oder im Urlaub tanken oder muss den Wagen auf eigene Kosten waschen.

Das ist ärgerlich, aber zumindest steuerlich darfst Du den Fiskus an diesen Kosten beteiligen. Sammel alle Belege über Kosten, die Du für den Wagen selbst bezahlst und nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen hast. Diese Kosten kannst Du von den pauschalen Werten (1%-Regelung) abziehen und damit die Steuer drücken.

Wenn Du ein E-Auto als Dienstwagen hast, gibt es noch einen besonderen Kniff: Wenn Du beim Arbeitgeber den Wagen aufladen kannst, darfst Du für 2020 pro Monat 20 Euro für reine Elektroautos und 10 Euro für Hybridautos bei Deinen Werbungskosten ansetzen und damit Deine Steuerlast mindern.

Gibt es keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, erhöhen sich die Werte sogar auf 50 bzw. 25 Euro! Ab 2021 gelten noch höhere Werte.
Diese Werte sind Pauschalen, die Du ohne Nachweis ansetzen kannst.

Fazit

Auch für den Arbeitnehmer ist es mit den Pauschalregelungen lange nicht mehr getan. Der Dienstwagen hat ein großes Potential, Steuern zu sparen. Du musst nur wissen, wie es geht. Wenn Du Hilfe dabei brauchst, wie Du Deinen Dienstwagen am besten steuerlich ansetzt, kontaktiere uns. Wir optimieren die Versteuerung des Dienstwagens in Deiner Einkommensteuererklärung.

„Wenn du weitere Unterstützung möchtest“

Gerne unterstützen wir dich, die Versteuerung des Dienstwagens zu optimieren. Schreib uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular und wir besprechen in einem unverbindlichen Erstgespräch, wie wir Dir helfen können.