Einnahmen als Influencer versteuern – Wie mache ich das richtig?
Zuletzt aktualisiert am 13. November 2021 von Oliver Burchardt
Einnahmen als Influencer versteuern – Du hast im Internet fünf Homepages angesteuert und 6 Meinungen dazu bekommen? Ich erkläre Dir hier getreu meinem Motto „Steuern mal einfach“, was Du beachten musst, wenn Du als Influencer aktiv werden willst oder schon bist. Ob YouTube, TikTok, Instagramm oder auf welcher Plattform auch immer Du Deine Fans begeistert, meine Tipps helfen Dir weiter.
Ein Content Creator und Influencer zu sein, lohnt sich, wenn Du die richtige Idee hast und den Nerv deiner Zielgruppe trifft.
Für die richtige Idee kann ich leider nicht sorgen. Ich helfe Dir gerne dabei, was Du steuerlich beachten musst, wenn Du als Influencer professionell arbeitest. Denn leider möchte das Finanzamt an Deinem Erfolg auch beteiligt werden und wünscht sich, dass Du die Einnahmen versteuerst.
Ich möchte als Influencer professionell arbeiten – was muss ich beachten, wenn ich die Einnahmen versteuere?
Es gibt zum Thema Influencer und Steuern viele Meinungen im Netz:
- Bis zu 9.000 Euro kannst Du nebenbei verdienen, ohne dass Du Dich mit dem Finanzamt rumärgern musst.
- Oder sind es doch nur 410 Euro?
- YouTube sitzt doch in Irland! Was haben die mit meinem Finanzamt zu tun?
- Da steht was vom Reverse Charge Verfahren! Was zum Teufel ist denn das?
- Passiert gar nichts, ich erbringe ja keine Leistung für irgendjemanden.
Steuern und eine Tätigkeit als Influencer scheinen also nicht ganz einfach zu sein.
Sieben Eimer als Gründe für Steuern…
Fangen wir von vorne an. Das deutsche Steuerrecht hat 7 sogenannte Einkunftsarten. Stell Dir diese Einkunftsarten wie einen Eimer vor: Jedes Mal, wenn Dir jemand Geld in so einen Eimer wirft, musst Du Dir Gedanken über Steuern machen.
Jeder, der einer Angestelltentätigkeit nachgeht, hat so einen Eimer für das Gehalt, das Dein Chef Dir jeden Monat überweist. Hast Du Aktien, zahlen die in einen anderen Eimer ein.
Fun Fact: Sogar für die Teilnahme an Big-Brother hat das Finanzamt einen Eimer gefunden und dafür Steuern verlangt.
Die Arbeit als Influencer macht da keine Ausnahme, einen Eimer findet das Finanzamt immer: Wenn Du ein Video bei YouTube monetarisiert, hilfst Du YouTube dabei, an der geschalteten Werbung Geld zu verdienen. Einen Teil der Werbeeinnahmen zahlt YouTube an Dich aus. Das ist für das deutsche Finanzamt eine “gewerbliche Tätigkeit”, an der es beteiligt sein möchte. Auch wenn ein Unternehmen Dir Geld bezahlt, seine Produkte zu präsentieren, hat Dein Finanzbeamter daran Interesse (an der Einnahme, nicht zwingend am Produkt).
Also: Sobald Geld aus einer Tätigkeit als Influencer fließt oder du auch nur die Idee hast, damit Geld zu verdienen, solltest Du Dich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Und wenn Du clever bist (und das bist Du ja, schließlich liest Du diese Seite), kümmerst Du Dich schon ganz am Anfang darum. Denn dann kannst Du sogar Steuern sparen!
…und was das dann bedeutet
Wenn Du als Influencer Geld verdienen willst, solltest Du weit vor der ersten Überweisung etwas unternehmen.
Schließlich kostet gutes Equipment, das Du brauchst, um Deine Zuschauer mit tollen Videos zu überraschen, Geld. Wenn Du Produkte testet, wirst Du am Anfang dafür noch zahlen müssen (und wenn Du sie später von den Firmen kostenlos bekommst – genau, wieder einen Tropfen mehr in den Steuereimer!).
Alle diese Kosten kannst Du mit dem Finanzamt teilen, wenn Du es richtig anstellst.
Etwas Planung muss sein…
Deine Idee steht, Du hast einen Publishing-Plan aufgestellt, Dich in Suchmaschinenoptimierung eingelesen und willst starten. Warte jetzt bitte einen Moment, bevor Du loslegst.
Um das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen, musst Du nachweisen, dass Du mit Deinem Kanal Geld verdienen willst.
Wichtig: Du musst es wollen und dafür einen Plan haben, der realistisch ist. So einen Business Plan aufzustellen, empfehle ich Dir ohnehin. Nur dann weißt Du später, ob Du in die richtige Richtung unterwegs bist.
Gerne helfe ich Dir auch mit einem Gründercoaching, wenn Du sicher sein willst, dass Dein Business Plan Dir auch wirklich hilft, Dein Influencer-Business zu entwickeln.
Mit diesem Plan, der Dir zeigt, wie Du in den nächsten 3 bis 5 Jahren Geld als Influencer verdienen willst, erfüllst Du eine wichtige Voraussetzung: Du hast nämlich, wie wir Steuerberater das nennen, eine nachhaltige „Einnahmenerzielungsabsicht“.
Mit dieser Absicht kannst Du Deine Kosten beim Finanzamt einreichen und damit Steuern sparen, wie Dein Equipment, Fahrten zu Drehort, Recherchen (also alles, was Du brauchst, um die geplanten Einnahmen zu erzielen).
Wollen und Absicht – was es damit auf sich hat beim Versteuern Deiner Einnahmen als Influencer
Warum schreibe ich hier immer von Wollen und Absicht? Weil auch die besten Ideen scheitern können. Das ist zum einen nicht schlimm, weil man aus Niederlagen am meisten lernt und es danach besser macht. Und zum anderen, weil es bereits reicht, einen realistischen Plan zu haben, um Steuern sparen zu können.
Wenn es in 3 Jahren dann nicht geklappt haben sollte und Du die Reißleine ziehst, kann das Finanzamt nicht eines seiner Lieblingsthema aufmachen: „Liebhaberei“.
Verluste erkennt das Finanzamt nämlich nicht ewig an. Es vertritt die (nachvollziehbare) Auffassung, dass ein vernünftiger Mensch irgendwann einsieht, dass es nicht geklappt hat und nicht weiter gutes Geld einer nicht so guten Idee hinterherwirft.
…und dann geht es an den steuerlichen Erfassungsbogen
Was ist das denn schon wieder?
Irgendwie muss das Finanzamt ja wissen, dass Du jetzt als Influencer richtig durchstartest. Dafür gibt es den steuerlichen Erfassungsbogen. Diesen Bogen musst Du ausfüllen, bevor Du als Influencer loslegst, um Geld zu verdienen.
Der Erfassungsbogen ist ausgefüllt: Irgendwann trudelt ein Brief vom Finanzamt ein, in dem es Dir mitteilt, dass Du ab jetzt bei ihm steuerlich geführt wirst.
Dieser Brief löst steuerliche Pflichten aus, Du musst zum Beispiel auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nur willst Du das jetzt auch, denn bis Du die „Monetarisierungsvoraussetzungen“ bei Youtube erfüllst, dauert es vielleicht eine Weile. Und die Kosten für die Videoproduktionen mindern ab jetzt Dein Einkommen, womit Du ab sofort weniger Steuern zahlst…
Jetzt kommen die harten Fakten…
Du fragst Dich, warum Du bisher noch nichts zu richtig darüber gelesen hast, welche Steuern Du zahlen musst, wenn du deine Einnahmen als Influencer richtig versteuern willst?
Ein paar Grundlagen mussten wir legen, aber jetzt geht es los.
Grundsätzlich gilt, dass Du in Deutschland keine Steuern zahlen musst, wenn Du im Jahr weniger als 9.744 Euro als Single verdienst. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Wenn Du verheiratet bist oder in eine eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, dürft Ihr beide zusammen sogar 19.488 Euro verdienen, ohne dass Steuern anfallen (jeweils Rechtsstand 1. Januar 2021).
Ich muss leider mit einem Mythos aufräumen, der im Netz kursiert.
Der Grundfreibetrag heißt nicht, dass Du diesen Betrag als Influencer zusätzlich steuerfrei verdienen darfst. Wenn Du durch andere Einkommensquellen (wie z. B. Deinen Job) bereits darüber kommst, fallen auf die Einnahmen als Influencer Steuern an – und zwar auf jeden Cent. Du bekommst den Grundfreibetrag eben nur einmal.
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Verdienst Du als Influencer weniger als 410 Euro pro Jahr, ist zumindest dieser Betrag steuerfrei. Kommst Du jährlich nicht über 820 Euro, dann greift immer noch eine mildere Besteuerung.
Wichtig: Die Kosten für die gute Kamera, die Software für den Schnitt und alles andere, was Du für die Karriere als Influencer brauchst, ziehst Du vorher von den Einnahmen ab. Nur das, was dann noch übrig bleibt, musst Du versteuern.
Auch die Gewerbesteuer kommt ins Spiel, wenn du deine Einnahmen als Influencer versteuerst.
Meistens wirst Du als Influencer als gewerblich tätig eingestuft. Das bedeutet, dass leider noch eine weitere Steuer hinzukommt, mit der Du Dich auseinandersetzen musst: die Gewerbesteuer.
Eine gute Nachricht zuerst: Verdienst Du weniger als 24.500 Euro im Jahr, musst Du keine Gewerbesteuer zahlen.
Eine schlechte Nachricht: Um eine Gewerbesteuererklärung kommst Du nicht rum, die musst Du leider einreichen.
Das gilt auch für die Aufstellung Deiner Einnahmen und Ausgaben, die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Damit weist Du dem Finanzamt nach, wieviel Du eingenommen und ausgegeben hast und wie hoch Dein Gewinn oder Verlust ist. Diese Unterlagen musst Du monatlich führen und am Jahresende dem Finanzamt mit Deiner Steuererklärung übermitteln.
Wieso ist das alles wichtig? – YouTube sitzt doch in Irland
Richtig. Nur ist es egal, wo YouTube sitzt. Das deutsche Finanzamt sitzt bei Dir um die Ecke.
Und es gibt einen ziemlich guten Grund, warum das Finanzamt genau weiß, was Du bei YouTube, Google oder Amazon verdient hast.
Bei der Registrierung haben die Dich nämlich nach Deiner Umsatzsteueridentifikationsnummer (ab jetzt kürze ich die USt-ID ab) gefragt. Die hast Du im Erfassungsbogen beantragt und 1, 2 Wochen später per Brief bekommen.
Auch wenn die Tech-Giganten nicht gerne Steuern zahlen und kreative Wege finden, Ihre Steuern so klein zu halten wie möglich – sie sind peinlich darauf bedacht, sich bei den steuerlichen Meldepflichten für Deine Steuern keine Probleme einzuhandeln. Genau dafür brauchen Sie die USt-ID.
Damit melden sie nämlich dem deutschen Finanzamt, dass sie in Irland, Luxemburg (oder wo auch immer in der EU sie sitzen) Geld an Dich gezahlt haben. Dein Finanzbeamter bekommt also regelmäßig Auswertungen und braucht nichts anders mehr zu tun als zu vergleichen, ob die Beträge, die ihm YouTube gemeldet hat, auch in Deiner Steuererklärung auftauchen. Tun sie das nicht, wird er der Differenz nachgehen und sich bei Dir melden. Du hast keine guten Argumente, denn der Finanzbeamter hat von YouTube den Beitrag gemeldet bekommen, den YouTube Dir überwiesen hat.
Und auch Finanzbeamte schauen YouTube, folgen Influencern auf Instagramm und wer sagt Dir, dass Deine Finanzbeamtin Dir nicht aus privatem Interesse folgt und sich bei Deiner Steuererklärung die Frage stellt, wo denn die Einnahmen aus den Videos sind, die sie sich regelmäßig ansieht?
Also: Einkünfte als Influencer sind für Dein Finanzamt transparent. Daher ist es wichtig, dass Du Dir frühzeitig Gedanken darüber machst, wie Du Deine Steuern durch geschicktes und frühzeitiges Handeln drücken kannst.
Und noch etwas ist wichtig beim Versteuern deiner Einnahmen als Influencer: Reverse Charge
Die USt-ID löst bei Dir auch noch eine weitere Pflicht aus, hier kommt dann das Stichwort Reverse Charge ins Spiel.
Reverse Charge ist ein kompliziertes Konstrukt aus dem Umsatzsteuerrecht. Darauf hier einzugehen, würde den Rahmen sprengen, ohne Dich wirklich weiterzubringen. Für Dich ist wichtig, dass Du regelmäßig für die Einkünfte, die Du z. B. auf YouTube erzielst, eine sogenannte Zusammenfassende Meldung abgeben musst, zumindest dann, wenn Du im Erfassungsbogen nicht angekreuzt hast, dass Du kein sogenannter Kleinunternehmer sein willst.
Was? Wie mache ich das denn? Solltest du dabei Unterstützung benötigen, schreib mir.
Influencer sitzen doch oft im Ausland – Muss ich da auch Einnahmen versteuern und ist das was für mich?
Viele erfolgreiche Influencer haben Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert, z. B. nach Dubai.
Hohe Lebensqualität, gutes Wetter und 0% Steuern haben ihren Reiz. Das ist ein Weg, den auch Du gehen kannst.
Auch hier kursieren in Influencer-Foren viele Halbwahrheiten wie “Du musst bloß sehen, dass Du nicht mehr als 183 Tage in Deutschland bist, schon musst Du keine Steuern zahlen” oder “Schick dem Finanzamt einfach die Abmeldebescheinigung”. Das klingt ja zu gut, um wahr zu sein! Und dann ist es das auch meist.
“Alter Wein in neuen Schläuchen” reicht nämlich nicht. Du musst wirklich den Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgeben und ins Ausland ziehen. Dann musst Du Worte wie “Wegzugsbesteuerung”, “beschränkte Steuerpflicht” und “inländische Einkünfte” kennen und beachten., was dahinter steckt.
Die gute Nachricht: Es ist hier viel gestalt- und machbar. Es erfordert Planung, Wissen, was Du tun musst und wie Du es das Wissen praktisch umsetzt. Ich habe mich auf internationales Steuerrecht spezialisiert und kann Dich beraten, wie Du Deinen Traum von einem steuergünstigen Leben und Arbeiten im Ausland umsetzt.
Noch einmal in Kürze…
Einnahmen als Influencer sind also natürlich zu versteuern. Wenn Du es aber geschickt anstellst und frühzeitig tätig wirst, kannst Du in der Anfangsphase Steuern sparen und bist auch später steuerlich gut aufgestellt.
Weil die meisten Plattformbetreiber im Ausland sitzen, musst Du Dich mit einigen umsatzsteuerlichen Themen auseinandersetzen, die aber auch keine wirkliche Arbeit machen.
Wenn Du weitere Fragen hast oder ich Dich bei Deinen steuerlichen Pflichten unterstützen kann, schreib mir eine E-Mail über das Kontaktformular und wir vereinbaren einen Termin für eine erste Beratung.