Homeoffice von der Steuer absetzen – So geht es richtig
In diesem Beitrag erkläre ich Dir, wie Du Dein Homeoffice in Corona-Zeiten so von der Steuer absetzen kannst, dass Du davon am meisten profitierst. Ich zeige Dir, welche Hürden Du nehmen musst und was Du beachten musst.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was kann ich steuerlich überhaupt geltend machen?
- 2 Habe ich überhaupt ein Arbeitszimmer?
- 3 Ich habe ein Arbeitszimmer – Was mache ich jetzt?
- 4 Ich habe was von Mittelpunkt der Tätigkeit gelesen – beschränkt das meine Möglichkeiten, das Homeoffice steuerlich abzusetzen?
- 5 Wie kann bei mein Homeoffice in Corona-Zeiten von der Steuer absetzen?
- 6 Ich habe leider kein Arbeitszimmer – bedeutet das, dass ich beim Homeoffice nichts von der Steuer absetzen kann?
- 7 Du bist von dem Thema erschlagen – willst aber kein Geld für das Homeoffice bei der Steuer verschenken?
Was kann ich steuerlich überhaupt geltend machen?
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, Tagespauschale – wie die Arbeit im Homeoffice steuerlich zu bewerten ist, ist für einen Laien auf diesem Gebiet nicht einfach. Durch Corona ist Homeoffice und mobiles Arbeiten viel verbreitet geworden. Viele Unternehmen und Arbeitnehmer haben die Vorteile erkannt, das mobile Arbeiten wird also bleiben.
Da ist es wichtig zu wissen, welche steuerlichen Regeln für das Arbeiten im Homeoffice gelten. Dieses Wissen ist bares Geld wert.
Habe ich überhaupt ein Arbeitszimmer?
Als erste Frage ist zu klären, ob Du überhaupt ein Arbeitszimmer in Deiner Wohnung hast. Nur wenn Du das bejahst, ist es überhaupt möglich, Homeoffice von der Steuer abzusetzen.
Leider sind die deutschen Finanzämter streng darin, was sie als Arbeitszimmer anerkennen.
Sie erkennen nur dann ein Arbeitszimmer an, wenn es ein
- separater Raum in Deiner Wohnung ist,
- der ausschließlich beruflich genutzt wird.
Separater Raum ist dabei wörtlich zu nehmen. Es ist nicht ausreichend, wenn Du im Wohnzimmer einen Schreibtisch aufstellst und in dieser Arbeitsecke arbeitest. Eine Arbeitsecke ist eben kein Arbeitszimmer.
Auch die ausschließliche berufliche Nutzung ist so auszulegen, wie Du es liest.
Im Arbeitszimmer darfst Du keine privaten Tätigkeiten ausüben. Auch hier sind die Finanzämter streng: Ein Arbeitszimmer ist wie ein Büro auszustatten, ein Schlafsofa ist schon ein Problem. Schließlich könnte auf diesem Sofa ein privater Gast übernachten.
Zwar ist eine private Mitnutzung, die weniger als 10 Prozent ausmacht, für die Anerkennung eines Arbeitszimmers unbeachtlich. Nur: Du musst beweisen, dass die Nutzung weniger als diese 10 Prozent ausmacht. Und die Hürden dafür sind hoch. Eine Excel-Datei reicht nicht, weil der Beweis „objektiv zu würdigen“ ist. Auf gut Deutsch: Nur das, was für den Finanzbeamten nachprüfbar ist, ist ein Beweis.
Von daher tendieren die Finanzämter dazu, Arbeitszimmer nur dann anzuerkennen, wenn eine private Mitnutzung ausgeschlossen ist.
Und wie will das Finanzamt das prüfen?
Theoretisch kann das Finanzamt Dir einen Besuch in Deiner Wohnung abstatten. Wie gesagt: Theoretisch.
Finanzbeamte haben genug andere Sachen zu tun, als sich Arbeitszimmer vor Ort anzusehen. Sie verlangen daher einen Grundriss der Wohnung und Fotos.
Grundriss und Foto müssen belegen, dass es den separaten Raum gibt und dass er ausschließlich beruflich genutzt wird. Für die Männer unter Euch: Es kann sich lohnen, vor dem Foto dem Wunsch Eurer Frau, endlich mal aufzuräumen, nachzugeben.
Ich habe ein Arbeitszimmer – Was mache ich jetzt?
Die Hürde des Arbeitszimmers ist genommen, Du kannst belegen, dass es eins gibt.
Damit ist es leider noch nicht getan, denn jetzt musst Du erst einmal ermitteln, welche Kosten überhaupt für das Arbeitszimmer angefallen sind.
Kosten ist alles, was Du für die Wohnung bezahlt hast: Miete, Hausgeld, Strom, Wasser, die Putzfrau etc.
Den Teil, der auf die anteilige Wohnfläche des Arbeitszimmers entfällt, kannst Du grundsätzlich für Deine Tätigkeit im Homeoffice von der Steuer absetzen.
Bitte beachte, dass ich von den Kosten der Wohnung geredet habe. Die Kosten des Schreibtischs, des Teppichs und der Lampe sind nicht Kosten der Wohnung. Diese Kosten haben mit dem Arbeitszimmer nichts zu tun. Die gelten als Arbeitsmittel und können unbegrenzt abgesetzt werden. Beachte dabei nur, dass es bei Arbeitsmitteln, die mehr als 800 EUR kosten, Regeln über die Verteilung der Kosten über mehrere Jahre gibt. Steuerlich heißt das „Abschreibung“.
Ich habe was von Mittelpunkt der Tätigkeit gelesen – beschränkt das meine Möglichkeiten, das Homeoffice steuerlich abzusetzen?
Das deutsche Steuerrecht will es Dir nicht zu einfach machen. Daher gibt es noch eine weitere Regelung zu beachten.
Sogar wenn Du ein Arbeitszimmer hast, kann der Teil, den Du für das Homeoffice von der Steuer absetzen kannst, auf 1.250 EUR begrenzt sein.
Nur dann, wenn Du hauptsächlich in Deinem Arbeitszimmer gearbeitet hast und auch nur von da arbeiten konntest, kannst Du die Kosten unbegrenzt absetzen. Ist das nicht der Fall, dann greift die Beschränkung.
Den Unterschied will ich Dir kurz an einem Beispiel klarmachen: Du bist Vertriebsmitarbeiter und bist von Montag bis Donnerstag bei Deinen Kunden unterwegs. Am Freitag sitzt Du in Deinem Arbeitszimmer und schreibst die Berichte für Deinen Chef.
Was ist der Mittelpunkt Deiner Arbeit?
Schon rein zeitlich natürlich die Kundenbesuche. Damit kann Dein Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit sein.
Da Du aber keinen Schreibtisch in der Firmenzentrale hast, steht Dir kein anderer Arbeitsplatz für das Abfassen der Berichte und die Abrechnung zur Verfügung. Das kannst Du ja schlecht im Auto oder beim Kunden machen. Du kannst also nur 1.250 EUR von der Steuer absetzen.
Wie kann bei mein Homeoffice in Corona-Zeiten von der Steuer absetzen?
Ich will hier mal die Lieblingsphrase von uns Steuerberatern unterbringen: Das kommt darauf an!
Dein Chef hat angeordnet, dass Du von zu Hause arbeiten musst. Dein Beruf spielt sich also in Deinem Homeoffice ab. Der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit ist dort, also: Keine Beschränkung des Abzugs.
Ab Mitte 2020 ist bei vielen aber sicherlich die Situation eingetreten, dass Du zeitweise ins Büro konntest, aber auch zeitweise von zuhause arbeiten musstest. Dein Arbeitgeber hat vielleicht aufgrund von Hygienekonzepten die Bürobelegung verringert und teamweise ins Büro gebeten. Oder es gab einen Pool von Tischen und wenn die besetzt waren, konnte man nicht im Büro arbeiten.
In diesem Fall lag der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit nicht im Homeoffice, sondern Du hattest keinen anderen Arbeitsplatz, also kannst Du nur 1.250 EUR von der Steuer absetzen.
Beide Situationen sind durch diverse Lockdowns zeitlich aufeinander folgend eingetreten, so dass Du vielleicht für einen Teil des Jahres Deinen beruflichen Mittelpunkt im Homeoffice hattest, einen Teil der Zeit aber aus steuerlicher Sicht keinen Arbeitsplatz.
In diesem Fall kannst Du für einen Teil des Jahres alle Kosten absetzen, für einen Teil aber nur den Maximalbetrag von 1.250 EUR.
Bei den meisten dürfte der Maximalbetrag ausreichen, schließlich ist ja nur der anteilige Abzug von der Steuer möglich. Wenn nicht, wende Dich über unser Kontaktformular an uns, wir helfen Dir gerne, das maximale Sparpotential herauszuholen.
Ich habe leider kein Arbeitszimmer – bedeutet das, dass ich beim Homeoffice nichts von der Steuer absetzen kann?
Nein, der Gesetzgeber hat zumindest für die Jahre 2020 und 2021 ein Einsehen. Schließlich lag eine Ausnahmesituation vor.
Wenn Du kein Arbeitszimmer hast, dann kannst Du immer noch 5 EUR pro Tag, aber maximal 600 EUR von der Steuer absetzen. Was ab 2022 passiert, kann ich Dir heute noch nicht sagen.
Den Schreibtisch und den neuen Bürostuhl für die Arbeitsecke kannst Du übrigens völlig unabhängig von der Frage, ob Du ein Arbeitszimmer hast, steuerlich absetzen.
Du bist von dem Thema erschlagen – willst aber kein Geld für das Homeoffice bei der Steuer verschenken?
Keine Sorge, dafür bin ich da.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Dir mit meinem Team genau bei solchen Fragen zu helfen. Kontaktiere uns gerne und vereinbare einen Beratungstermin.