Steuerberater mit Schwerpunkt Internationales Steuerrecht: Burchardt & Kollegen

Sattelfest im internationalen Steuerrecht agieren
mit erfahrenen Steuerberatern an Ihrer Seite

Mit einem Schwerpunkt “Internationales Steuerrecht” beraten wir vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu allen Themen, die mit dem Schritt in ein anderes Land verbunden sind.

Ihr Unternehmen expandiert gerade ins Ausland und nun stehen Sie vor einer Menge Fragen?

Vielleicht haben Sie von einigen Seiten bereits Ratschläge erhalten, die Sie eher entmutigt haben, da der Schritt ins Ausland steuerrechtlich so kompliziert sei?

Keine Sorge – wir sind für Sie da.

Ja, komplexes Thema, aber wir können Sie unterstützen.

Mögliche Themen, zu denen wir Sie als Steuerberater im internationalen Steuerrecht beraten

Folgende Themen sind einige Beispiele, zu denen wir unsere Mandanten beraten:

  • Im Ausland eine Niederlassung eröffnen
  • Transfer Pricing (Verrechnungspreise)
  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Schritt ins Ausland?
  • Wo werden welche Steuern gezahlt?
  • Was ist der Unterschied zwischen Steuerfreistellung und Anrechnung?

Mit unserem Schwerpunkt “Internationales Steuerrecht” sind wir als Steuerberater an Ihrer Seite. Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch, um Ihr Thema unverbindlich mit uns zu besprechen.

Steuerberater mit Schwerpunkt Internationales Steuerrecht: Burchardt & Kollegen

Unsere Qualifikationen

  • Seit 15 Jahren im internationalen Steuerrecht tätig
  • Fachberater für Internationales Steuerrecht
    (Eine Zusatz-Qualifikation, über die nur rund 2 % aller Steuerberater in Deutschland verfügen.)
Betriebswirtschaftliche Beratung: Wir sind Ihr Wegbegleiter

Wir nehmen die Beratung in “Steuerberatung” wörtlich

Unsere Klienten sind Unternehmer, Gründer und Privatpersonen – vor Ort in Dortmund, im Ruhrgebiet, in NRW und ortsunabhängig in ganz Deutschland.

Wir verstehen uns nicht einfach nur als die „Berechner“ Ihrer Steuern am Jahresende. Wir beraten Sie proaktiv und betriebswirtschaftlich.
Diese proaktive Beratung bildet den Grundpfeiler unserer Arbeit.

Denn wir möchten unseren Mandanten drei Dinge ermöglichen:

  • Ein ruhiges Gewissen
  • Einen freien Kopf
  • Finanzielle Freiheit

Für unsere Arbeit wurden wir bereits als eine der Top-Steuerberatungskanzleien ausgezeichnet.

Wie wir Sie als Steuerberater
rund um internationales Steuerrecht beraten

Jedes Anliegen ist anders und individuell.

Mit diesen vier Schritten finden wir gemeinsam heraus, wie wir Sie unterstützen können:

Schritt 1

Schicken Sie eine Anfrage

Damit wir prüfen können, ob wir Sie optimal unterstützen können, schicken Sie uns über unser Kontaktformular eine kurze Anfrage.

Wir lassen Ihnen dann den Fragebogen für eine grobe Bestandsanalyse zukommen. Anhand Ihrer Antworten können wir uns bestmöglich auf das Erstgespräch vorbereiten.

Schritt 2

Kostenfreies Erstgespräch

Im Erstgespräch schauen wir uns Ihren Fragen und Ziele genauer an und Sie haben Zeit, uns in Ruhe kennenzulernen.

Entscheiden Sie danach in Ruhe, ob wir für Sie als Steuerberater im internationalen Steuerrecht tätig werden sollen oder nicht.

Bitte beachten Sie: Dieses Erstgespräch ist keine umfassende Beratung, sondern dient dem gemeinsamen Kennenlernen und dem Herausarbeiten, was Sie erreichen möchten.

Schritt 3

Angebot und Auftragserteilung

Können sich beide Seiten vorstellen, miteinander zu arbeiten? Dann erhalten Sie von uns ein Angebot. Sagt Ihnen dieses zu, erteilen Sie uns den Auftrag.

Schritt 4

Beratung

In einer tiefergehenden Analyse arbeiten wir uns in Ihr Unternehmen ein und satteln gemeinsam die laufenden Themen auf.

Basierend auf den Erkenntnissen aus dem Erstgespräch besprechen wir, welche möglichen Themen angestoßen werden und leiten die ersten Schritte für Optimierungspotenzial ein.

Beratung für Privatpersonen im internationalen Steuerrecht

Sie gehen für Ihren Arbeitgeber ins Ausland, heiraten oder wollen Ihren Wohnsitz (vorübergehend) ins Ausland verlegen? Gerne beraten wir Sie auch in diesen Fällen rund um internationales Steuerrecht.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch

Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Fragen und Ziele genauer an und Sie haben Zeit, uns in Ruhe kennenzulernen.

Weitere Schwerpunkte unserer Kanzlei

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