Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk – Sinnvoll oder nicht?
Als spezialisierter Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte werden wir oft von unseren Mandanten gefragt, ob eine Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk sinnvoll ist. Mit diesem Artikel möchten wir auf diese Frage antworten.
In Zeiten des demografischen Wandels ist die eigene Altersvorsorge ein wichtiges Thema. Doch lohnt sich die Zahlung eines zusätzlichen Beitrags in das Versorgungswerk? Dieser Artikel beleuchtet die Vor- und Nachteile einer zusätzlichen Einzahlung und stellt eine Beispielrechnung zur Verfügung, um Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe zu geben.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vor- und Nachteile der Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk
- 2 Steuerliche Aspekte und Absetzbarkeit der Einzahlungen
- 3 Wie hoch ist die Rendite eines zusätzlichen Betrags zum Versorgungswerk?
- 4 Wie vorteilhaft ist die Zahlung eines Zusatzbetrags in das Versorgungswerk?
- 5 Weitere Beispielrechnung: Vergleich ohne Reinvestition der Steuerersparnis
- 6 Schlussfolgerung zur Zahlung eines Zusatzbetrags in das Versorgungswerk
- 7 FAQ zur Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk
- 7.1 Was sind die Vorteile einer Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk?
- 7.2 Welche Nachteile gibt es bei einer Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk?
- 7.3 Wie hoch ist die Rendite eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk im Vergleich zu anderen Anlagen?
- 7.4 Lohnt sich die Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk im Vergleich zu einer ETF-Anlage?
- 7.5 Welche steuerlichen Aspekte sind bei einer Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk zu beachten?
Vor- und Nachteile der Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk
Eine Zahlung eines zusätzlichen Beitrags in das Versorgungswerk bietet verschiedene Vorteile, die jedoch mit gewissen Einschränkungen verbunden sind.
Vorteile:
- Steuerliche Absetzbarkeit: Ein großer Vorteil einer zusätzlichen Einzahlung ins Versorgungswerk ist die steuerliche Absetzbarkeit. Dies führt dazu, dass die tatsächliche Belastung durch die Einzahlung reduziert wird.
- Höhere Rentenansprüche: Durch zusätzliche Beiträge erhöhen Sie die Rentenansprüche für Ihre Altersvorsorge. Je länger Sie leben, desto mehr profitieren Sie von den höheren Rentenzahlungen.
- Flexibilität bei Einzahlungen: In den meisten Versorgungswerken besteht die Möglichkeit, die Beiträge innerhalb gewisser Grenzen flexibel zu erhöhen – sei es durch regelmäßige Erhöhungen oder durch eine Einmalzahlung zum Jahresende.
- Absicherung des Langlebigkeitsrisikos: Die Rente aus dem Versorgungswerk wird solange gezahlt, solange Sie leben. Sie können damit sicher sein, auch bis in sehr hohe Alter versorgt zu sein.
Nachteile:
- Verzicht auf Konsum im Jetzt: Der größte Nachteil liegt im Verzicht auf Konsummöglichkeiten in der Gegenwart. Jeder zusätzliche Euro, der ins Versorgungswerk eingezahlt wird, steht nicht für andere Investitionen oder Ausgaben zur Verfügung.
- Langfristige Bindung: Geld, das Sie in das Versorgungswerk einzahlen, ist nicht mehr für Sie verfügbar.
- Die Wette auf das lange Leben: Die Rentabilität einer zusätzlichen Einzahlung ins Versorgungswerk ist davon abhängig, wie lange Sie leben. Wenn Sie früh sterben, hat sich die Investition möglicherweise nicht gelohnt, da die zusätzlichen Rentenzahlungen entsprechend geringer ausfallen.
Steuerliche Aspekte und Absetzbarkeit der Einzahlungen
Die steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen ins Versorgungswerk ist ein wesentliches Argument für viele Menschen, zusätzliche Beiträge zu leisten. Die steuerliche Höchstgrenze für den Altersvorsorgeaufwand liegt derzeit (Stand 2024) bei 27.656 Euro für Ledige und 55.130 EUR für Verheiratete. Die tatsächliche Entlastung hängt davon ab, wie viel „Luft nach oben“ noch besteht – dies kann anhand des letzten Steuerbescheids geprüft werden.
Durch die steuerliche Absetzbarkeit sinkt die tatsächliche finanzielle Belastung durch den zusätzlichen Beitrag. Es ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass diese Beiträge im Rentenalter dann als Einkünfte versteuert werden.
Wie hoch ist die Rendite eines zusätzlichen Betrags zum Versorgungswerk?
Nehmen wir an, Sie leisten einen einmaligen zusätzlichen Beitrag von 10.000 Euro in Ihr Versorgungswerk. Im Vergleich zum Pflichtbeitrag bedeutet dies eine erhebliche Erhöhung der Einzahlungen. Um die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu beurteilen, ist ein Vergleich der liquiden Mittel hilfreich. Da eine Einzahlung in das Versorgungswerk eine Wette auf das lange Leben darstellt, unterstellen wir hier, dass der eingezahlte und verzinste Beitrag bei Rentenbeginn in einer Summe ausgezahlt wird:
- Einmaliger Mehrbeitrag von 10.000 Euro: Dieser Betrag kann steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich die Steuerbelastung reduziert. Bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 42 % plus Solidaritätszuschlag von 5,5 % (insgesamt 44,31 %) beträgt die Steuerersparnis 4.431 Euro. Die tatsächliche Netto-Belastung beträgt somit 5.569 Euro.
- Zusätzliche Anlage der Steuerersparnis: Die Steuerersparnis von 4.431 Euro wird separat mit einer Verzinsung von 6 % pro Jahr über 25 Jahre angelegt, wobei jährliche Verwaltungskosten von 0,25 % anfallen. Nach 25 Jahren ergibt sich daraus ein Betrag von etwa 14.553,11 Euro. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer (25 % auf den Gewinn) beträgt der Nettoauszahlungsbetrag 11.370,71 Euro.
Diesen Punkt übersehen viele Einzahler. Die Steuerersparnis kann und sollte ebenfalls angelegt werden. - Erwartete Auszahlung: Der zusätzliche Beitrag ins Versorgungswerk verzinst sich über 25 Jahre mit 4 % pro Jahr und ergibt am Ende einen Betrag von 29.778,94 Euro. Da die Verwaltungskosten im Versorgungswerk für die reine Anlage entfallen, entstehen hier keine zusätzlichen Kosten. Dieser Betrag wird im Rentenalter ausgezahlt.
- Versteuerung der Rentenansprüche: Im Rentenalter sind die zusätzlichen Rentenansprüche zu versteuern. Der Auszahlungsbetrag von 29.778,94 Euro wird mit einem Grenzsteuersatz von 30 % versteuert, was eine Steuerbelastung von 5.933,68 Euro ergibt. Der Nettoauszahlungsbetrag beträgt somit 23.845,26 Euro.
- Gesamtvorteil der Einzahlung: Neben der Nettoauszahlung aus dem Versorgungswerk von 23.845,26 Euro ergibt sich zusätzlich aus der Anlage der Steuerersparnis ein Betrag von 11.370,71 Euro. Zusammen ergibt dies 35.215,97 Euro.
Beschreibung | Betrag in Euro |
---|---|
Einmaliger Mehrbeitrag | 10.000 |
Steuerersparnis (44,31 %) | 4.431 |
Tatsächliche Netto-Belastung | 5.569 |
Anlage der Steuerersparnis (nach 25 J.) | 14.553 |
Steuer auf Kapitalertrag (25 %) | -3.182 |
Nettoauszahlung Steuerersparnis | 11.371 |
Verzinsung des Versorgungsbeitrags | 29.779 |
Steuer auf Rentenauszahlung (30 %) | -4.998 |
Nettoauszahlung aus Versorgungswerk | 23.845,26 |
Gesamtauszahlung | 35.215,97 |
Rendite nach Steuern | 5,17% |
Die Rendite des Versorgungswerks ist also deutlich höher als der bloße Rechnungszinssatz des Versorgungswerks. Allerdings gilt das nur dann, wenn die Steuerersparnis angelegt wird.
Wie vorteilhaft ist die Zahlung eines Zusatzbetrags in das Versorgungswerk?
Isoliert ist die Berechnung des Auszahlungsbetrags und der Rendite des Versorgungswerks nicht aussagekräftig. Es muss eine Vergleichsgröße herangezogen werden.
Statt die 10.000 EUR in das Versorgungswerk einzuzahlen, können Sie das Geld auch in anderen Anlagen anlegen. Da die meisten unserer Mandanten Ihr Wohneigentum entweder bereits abbezahlt haben oder es zu einem sehr niedrigen Zins finanzieren, ist eine Sondertilgung der Baufinanzierung keine Vergleichsoption.
Wir vergleichen die Rendite also mit der Einmalanlage der 10.000 EUR in einen ETF auf den MSCI World. Was ein ETF und der MSCI World ist und welche Rendite er über mehrere Jahrzehnte erzielte, erklärt Ihnen die unabhängige Seite Finanztip.
Annahmen bei der Berechnung der Einmalanlage:
- Einmalige Einzahlung: 10.000 Euro.
- Verzinsung: 6 % pro Jahr über 25 Jahre.
- Steuer auf Ertrag: Kapitalertragsteuer von 25 % auf den erzielten Ertrag.
- Jährliche Verwaltungskosten: 0,25 % p.a.
Berechnung der Einmalanlage
Komponente | Betrag in Euro |
Endwert der Anlage (nach 25 Jahren) | 42.918,71 |
Verwaltungskosten (jährlich 0,25 %) | 0.00 |
Steuer auf Kapitalertrag (25 %) | -8.200,63 |
Nettoauszahlung | 31.601,90 |
Nachsteuerrendite | 4,87% |
Vergleich der beiden Optionen
- Versorgungswerk (inkl. Anlage der Steuerersparnis): Die Gesamt-Nettoauszahlung nach 25 Jahren beträgt 35.215,97 Euro. Dies ergibt sich durch den zusätzlichen Beitrag ins Versorgungswerk sowie die separate Anlage der Steuerersparnis.
- ETF-Anlage: Die Nettoauszahlung nach 25 Jahren beträgt 31.601,90 Euro. Hier wurden die jährlichen Verwaltungskosten von 0,25 % und die Kapitalertragsteuer auf den Gewinn berücksichtigt.
Ergebnis: Unter den gegebenen Annahmen bietet die Einzahlung ins Versorgungswerk eine höhere Gesamt-Nettoauszahlung als die Direktanlage in einen ETF. Der Vorteil des Versorgungswerks liegt vor allem in der steuerlichen Absetzbarkeit und der zusätzlichen Rendite aus der Anlage Steuerersparnis, die mit 6 % verzinst wurde.
Weitere Beispielrechnung: Vergleich ohne Reinvestition der Steuerersparnis
Im vorherigen Abschnitt haben wir angenommen, dass die Steuerersparnis aus der Einzahlung ins Versorgungswerk zusätzlich in einen ETF investiert wird. Dadurch stand insgesamt mehr Kapital zur Verfügung, was zu einer höheren Gesamtrendite führte und die ETF-Anlage finanziell attraktiver machte.
Nun betrachten wir ein alternatives Szenario, in dem die Steuerersparnis nicht reinvestiert wird. Dies spiegelt eine realistische Situation wider, in der die Steuerersparnis für Konsum oder andere Ausgaben verwendet wird und nicht in die Altersvorsorge fließt.
Warum muss die Investitionssumme für den ETF reduziert werden?
Bei der Zahlung eines zusätzlichen Beitrags ins Versorgungswerk profitieren Sie von einer steuerlichen Abzugsfähigkeit. Das bedeutet, dass Ihre tatsächliche finanzielle Belastung geringer ist als der eingezahlte Betrag, da Sie Steuern sparen. Im Gegensatz dazu investieren Sie bei einer ETF-Anlage Ihr bereits versteuertes Einkommen. Wenn die Steuerersparnis nicht reinvestiert wird, steht für die ETF-Anlage entsprechend **weniger Kapital** zur Verfügung. Um einen fairen Vergleich zu ermöglichen, reduzieren wir die Investitionssumme des ETFs auf den Betrag, der Ihrer tatsächlichen Netto-Belastung entspricht.
Annahmen für die neue Berechnung
– Einmalige Einzahlung ins Versorgungswerk: 10.000 EUR
– Steuerersparnis durch die Einzahlung: 4.431 EUR
– Tatsächliche Netto-Belastung: 5.569 EUR (10.000 EUR – 4.431 EUR)
– Für die ETF-Anlage verfügbarer Betrag: 5.569 EUR (entspricht der Netto-Belastung)
– Verzinsung der ETF-Anlage: 6 % pro Jahr über 25 Jahre
– Verzinsung im Versorgungswerk: 4 % pro Jahr über 25 Jahre
– Steuerliche Behandlung: Kapitalertragsteuer von 25 % auf ETF-Erträge; Besteuerung der Rente aus dem Versorgungswerk mit 30 %
Ergebnisse der Berechnung
ETF-Anlage
Endwert nach 25 Jahren: 18.192 EUR netto
Einzahlung ins Versorgungswerk
Endwert nach 25 Jahren: 18.662 EUR netto
Analyse der Unterschiede zum ersten Szenario
Im ersten Szenario wurden die Steuerersparnisse aus der Einzahlung ins Versorgungswerk zusätzlich in einen ETF investiert. Dadurch standen für beide Anlageoptionen insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung, was zu einem fairen Vergleich auf Basis gleicher Investitionssummen führte. Die ETF-Anlage erzielte aufgrund der höheren Rendite einen höheren Endwert.
Im aktuellen Szenario verzichten wir auf die Reinvestition der Steuerersparnis. Dadurch reduziert sich die Investitionssumme für die ETF-Anlage auf 5.569 EUR, während die Einzahlung ins Versorgungswerk weiterhin bei 10.000 EUR bleibt. Obwohl die ETF-Anlage eine höhere Verzinsung bietet, kann sie den Nachteil der geringeren Anfangsinvestition nicht vollständig ausgleichen. Daher fällt die Nettoauszahlung aus dem Versorgungswerk nach 25 Jahren etwas höher aus.
Schlussfolgerung zur Zahlung eines Zusatzbetrags in das Versorgungswerk
Wenn die Steuerersparnis nicht reinvestiert wird, ist die Zahlung eines zusätzlichen Beitrags ins Versorgungswerk finanziell leicht vorteilhafter als die ETF-Anlage. Dies liegt daran, dass Sie durch die steuerliche Abzugsfähigkeit effektiv mehr Kapital investieren können. Die höhere Anfangsinvestition und die stabilen Renditen des Versorgungswerks führen zu einer höheren Nettoauszahlung.
Allerdings darf man nicht übersehen, dass der Vorteil des Versorgungswerk über 25 Jahre marginal ist. Rechnen wir mit einer Verzinsung von 6,5% am Kapitalmarkt, sieht das Ergebnis komplett anders aus:
Szenario | Nettoauszahlung Versorgungswerk | Nettoauszahlung ETF-Anlage |
---|---|---|
Steuerersparnis wird ins Versorgungswerk reinvestiert | 26.947 EUR | 36.640 EUR |
Steuerersparnis wird nicht reinvestiert | 18.661 EUR | 20.404 EUR |
Die Antwort auf die Frage, ob sich die Zahlung eines zusätzlichen Beitrags in das Versorgungswerk lohnt, gibt es daher nicht. Je nach Lage des Kapitalmarkts, der Dauer des Anlagehorizonts und auch Ihrer Risikobereitschaft kann eine Einzahlung eines Zusatzbeitrags in das Versorgungswerk oder eine Anlage in ETF sinnvoller sein.
Bei der Anlage in einen ETF, aber auch in jede andere Anlageform, müssen Sie immer das Risiko von Kursverlusten berücksichtigen, die Sie in dem Jahr treffen können, in dem Sie das Geld brauchen. Während der Finanzkrise ist der MSCI World z. B. im Jahr 2008 um 40,3% (!) eingebrochen. Im Jahr 2009 hat er sich zwar wieder um 30,0% erholt, unter dem Strich blieb bis in Jahr 2010 hinein ein Verlust. Eine Finanzkrise dieses Ausmaßes ist zwar nicht absehbar, das Risiko muss Ihnen bewusst sein.
Fairerweise ist aber auch zu sagen, dass die Zusagen der Versorgungswerke, anders als die Rente der DRV, auch nicht “sicher” sind. Die Versorgungswerke können Zusagen kürzen, was auch schon mindestens zweimal passiert ist. Im Jahr 2005 hat die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, im Jahr 2003 hat das Versorgungswerk der Zahnärzte in Niedersachsen die Rente teilweise um 50% gekürzt.
Finanzrechner: Versorgungswerk vs. ETF-Anlage
Rechtlicher Hinweis
Dieser Rechner dient nur zu einer beispielhaften Berechnung möglicher Szenarien. Er ersetzt keine eingehende Beratung und stellt insbesondere keine Steuerberatungsleistung für Ihren konkreten Sachverhalt dar.FAQ zur Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk
Was sind die Vorteile einer Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk?
Die Vorteile beinhalten die steuerliche Absetzbarkeit der Zahlungen, höhere Rentenansprüche, Flexibilität bei den Zahlungen und eine Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko. Dadurch können die Rentenleistungen im Alter gesteigert werden.
Welche Nachteile gibt es bei einer Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk?
Zu den Nachteilen zählen der Verzicht auf Konsum in der Gegenwart, die langfristige Bindung der gezahlten Mittel und die Abhängigkeit der Rentabilität von der eigenen Lebensdauer. Ein frühzeitiges Ableben kann dazu führen, dass die Zahlung sich nicht rechnet.
Wie hoch ist die Rendite eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk im Vergleich zu anderen Anlagen?
Die Rendite hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Reinvestition der Steuerersparnis. Im Vergleich zu einer ETF-Anlage kann die Rendite des Versorgungswerks höher sein, insbesondere wenn die steuerliche Absetzbarkeit berücksichtigt wird.
Lohnt sich die Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk im Vergleich zu einer ETF-Anlage?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Anlagedauer, der Marktentwicklung und der Risikobereitschaft. In manchen Szenarien bietet das Versorgungswerk eine höhere Nettoauszahlung, in anderen ist die ETF-Anlage vorteilhafter, insbesondere bei einer höheren Verzinsung am Kapitalmarkt.
Welche steuerlichen Aspekte sind bei einer Zahlung eines Zusatzbeitrags ins Versorgungswerk zu beachten?
Die Zahlungen ins Versorgungswerk sind steuerlich absetzbar, wodurch die finanzielle Belastung reduziert wird. Im Rentenalter müssen jedoch die zusätzlichen Rentenansprüche versteuert werden. Dies sollte bei der langfristigen Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden.