Tiny House vermieten: Das sagt das Steuerrecht
Sie wollen ein Tiny House vermieten und fragen sich, was Sie beachten müssen? Das Steuerrecht sieht für die Tiny-House-Vermietung verschiedene Regelungen vor. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Egal, ob Sie als Immobilien-Investor ein Tiny House für eine Kapitalanlage in Betracht ziehen oder bereits in Besitz eines Tiny House sind: das Steuerrecht unterscheidet bei der Vermietung eines Tiny House zwischen zwei Fällen.
Wie ein Tiny House steuerrechtlich behandelt wird, hängt davon ab, ob es:
- auf einem Fahrgestell installiert ist und an andere Orte verlagert werden kann oder
- fest verankert an einem Ort steht.
Denn je nach Fall unterscheidet das Steuerrecht bei einem Tiny House zwischen einem beweglichen oder einem unbeweglichen Wirtschaftsgut.
Inhaltsverzeichnis
Fall 1: Bewegliches Wirtschaftsgut
Sobald der Standort eines Tiny House verändert werden kann, gilt es als bewegliches Wirtschaftsgut. Hierbei ist egal, ob bzw. wie oft es tatsächlich an einen Ort bewegt wird.
Es reicht bereits, wenn das Tiny House lediglich vor und nach dem Winter zum Unterstellen woanders hingebracht wird.
Sobald Sie ein bewegliches Tiny House an wechselnde Feriengäste vermieten, fallen die Einkünfte unter „sonstige Einkünfte“ (nach § 22 Nr. 3 EStG).
Fall 2: Unbewegliches Wirtschaftsgut
Als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen Vermietungseinkünfte, wenn das Tiny House fest installiert ist. Denn dann zählt es als Gebäude im Sinne des § 21 EStG.
Umsatzsteuer auf die Vermietung
Auf die Vermietung eines unbeweglichen Tiny House wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent erhoben.
Ist das Tiny House beweglich, unterliegt die Vermietung dem regulären Steuersatz von 19 Prozent.
Tiny House steuerlich optimal vermieten
Sie möchten besprechen, was Sie konkret in Ihrer Situation beachten sollten? Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Fragen.
Buchen Sie ein kostenfreies Kennenlerngespräch
Tiny House – Eine Definition
Tiny Houses sind Wohnraum auf kleinster Größe. Smart konzipiert versammeln sie unterschiedliche Wohnbereiche auf wenigen Quadratmetern. Für viele Menschen erfüllen Tiny Houses den Wunsch nach einem einfachen Leben mit einem geringen ökologischen Fußabdruck.
Als Vermieter eines Tiny Houses sollten Sie steuerrechtliche Aspekte berücksichtigen.