Tiny House vermieten

Tiny House vermieten: Das sagt das Steuerrecht

Tiny Houses sind mehr gefragt denn je. Mittlerweile hat sich sogar ein eigener Verband gegründet, um die Interessen Besitzer und Vermieter von Tiny Houses zu vertreten.

Sie wollen ein Tiny House vermieten und fragen sich, was Sie beachten müssen? Das Steuerrecht sieht für die Tiny-House-Vermietung verschiedene Regelungen vor, einschließlich der Einkommensteuer. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Tiny House vermieten – Was ist das überhaupt?

Tiny Houses sind Wohnraum auf kleinster Größe. Smart konzipiert versammeln sie unterschiedliche Wohnbereiche auf wenigen Quadratmetern und folgen dem aktuellen Trend zu minimalistischem und nachhaltigem Wohnen. Für viele Menschen erfüllen Tiny Houses den Wunsch nach einem einfachen Leben mit einem geringen ökologischen Fußabdruck.

Als Vermieter eines Tiny Houses sollten Sie steuerrechtliche Aspekte berücksichtigen.

Egal, ob Sie als Immobilien-Investor ein Tiny House für eine Kapitalanlage in Betracht ziehen oder bereits in Besitz eines Tiny House sind: das Steuerrecht unterscheidet bei der Vermietung eines Tiny House zwischen zwei Fällen.

Wie ein Tiny House steuerrechtlich behandelt wird, hängt davon ab, ob es:

  • auf einem Fahrgestell installiert ist und an andere Orte verlagert werden kann oder
  • fest verankert an einem Ort steht.

Denn je nach Fall unterscheidet das Steuerrecht bei einem Tiny House zwischen einem beweglichen oder einem unbeweglichen Wirtschaftsgut.

Fall 1: Bewegliches Wirtschaftsgut – Tiny House Vermieten

Sobald der Standort eines Tiny House on Wheels verändert werden kann, gilt es als bewegliches Wirtschaftsgut und stellt eine flexible und kostengünstige Alternative dar. Hierbei ist egal, ob bzw. wie oft es tatsächlich an einen Ort bewegt wird.

Es reicht bereits, wenn das Tiny House lediglich vor und nach dem Winter zum Unterstellen woanders hingebracht wird.

Sobald Sie ein bewegliches Tiny House an wechselnde Feriengäste vermieten, fallen die Einkünfte unter „sonstige Einkünfte“ (nach § 22 Nr. 3 EStG).

Definition und Arten von Tiny Houses

Ein Tiny House ist ein kleines, meist mobiles Haus, das auf einer Fläche von weniger als 50 Quadratmetern alles bietet, was man für das tägliche Leben benötigt. Diese innovativen Wohnformen sind smart konzipiert und vereinen verschiedene Wohnbereiche auf kleinstem Raum. Es gibt verschiedene Arten von Tiny Houses, darunter traditionelle Tiny Houses auf Rädern, stationäre Tiny Houses, Öko-Tiny Houses, modulare Tiny Houses, Container-Tiny Houses und Luxus-Tiny Houses. Jedes dieser Häuser bietet einzigartige Vorteile und passt sich den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebensstilen der Menschen an.

Traditionelle Tiny Houses auf Rädern

Traditionelle Tiny Houses auf Rädern sind die wohl bekannteste Form des Tiny Houses. Sie bieten Mobilität und Flexibilität und können überall dort geparkt werden, wo es die Gesetze erlauben. Diese Häuser sind oft auf einem Anhänger gebaut und haben eine Größe von etwa 20-40 Quadratmetern. Durch ihre Mobilität sind sie besonders attraktiv für Menschen, die häufig den Standort wechseln möchten oder müssen. Tiny Houses auf Rädern sind eine ideale Wohnoption für alle, die Freiheit und Unabhängigkeit schätzen.

Stationäre Tiny Houses

Stationäre Tiny Houses sind fest an einem Ort verankert und bieten eine dauerhafte Wohnlösung. Sie sind oft größer als traditionelle Tiny Houses auf Rädern und haben eine Größe von etwa 40-60 Quadratmetern. Obwohl sie die Mobilität der mobilen Häuser nicht bieten, ermöglichen sie oft eine größere Gestaltungsfreiheit in Bezug auf Architektur und Innenausstattung. Diese Tiny Houses sind perfekt für Menschen, die eine langfristige und stabile Wohnlösung suchen, ohne auf den Charme und die Effizienz eines Tiny Houses zu verzichten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Bevor Sie ein Tiny House vermieten, sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Dazu gehören Bauvorschriften, Grundausstattung und andere gesetzliche Anforderungen. Es ist entscheidend, dass Ihr Tiny House den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, um rechtliche Probleme zu vermeiden und eine sichere und komfortable Wohnumgebung für Ihre Gäste zu gewährleisten.

Bauvorschriften einhalten

Es ist wichtig, dass Sie die Bauvorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass Ihr Tiny House den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören die Einhaltung von Sicherheitsstandards, die Verwendung von geeigneten Materialien und die Beachtung von Umweltschutzvorschriften. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig, sondern auch, um die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Gäste zu gewährleisten.

Grundausstattung gewährleisten

Eine Grundausstattung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Ihr Tiny House den Bedürfnissen Ihrer Gäste entspricht. Dazu gehören eine Küche, ein Bad, ein Schlafzimmer und eine Wohnfläche. Es ist auch wichtig, dass Sie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, wie zum Beispiel die Installation von Rauchmeldern und Feuerlöschern. Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen je nach Land und Region variieren können. Es ist daher ratsam, sich vor der Vermietung eines Tiny Houses an einen Anwalt oder eine Behörde zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Mit diesen neuen Abschnitten wird der Artikel umfassender und bietet den Lesern wertvolle Informationen über die verschiedenen Aspekte von Tiny Houses, von den verschiedenen Typen bis hin zu den rechtlichen Anforderungen für die Vermietung.

Fall 2: Unbewegliches Wirtschaftsgut

Als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen Vermietungseinkünfte, wenn das Tiny House fest auf einem Grundstück installiert ist. Denn dann zählt es als Gebäude im Sinne des § 21 EStG.

Das Steuerrecht entscheidet bei Tiny Houses in unbeweglich oder beweglich (c) Foto von Devin Kleu auf Unsplash

Umsatzsteuer auf die Vermietung

Auf die Vermietung eines unbeweglichen Tiny House wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent erhoben.

Im Gegensatz dazu wird ein fest installiertes Mobilheim anders steuerlich behandelt, was sich auf die erzielte Rendite auswirken kann.

Ist das Tiny House beweglich, unterliegt die Vermietung dem regulären Steuersatz von 19 Prozent.

Steuerliche Aspekte der Vermietung eines Tiny Houses

Tiny Houses sind eine besondere Form von Immobilien, die steuerlich als bewegliche oder unbewegliche Wirtschaftsgüter betrachtet werden können. Die steuerliche Klassifizierung eines Tiny Houses hängt von seiner Mobilität und Nutzung ab. Wenn ein Tiny House auf einem Fahrgestell installiert ist und an verschiedene Orte verlagert werden kann, wird es als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft. In diesem Fall kann das Tiny House über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was in der Regel über einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren erfolgt.

Andererseits, wenn ein Tiny House fest an einem Ort installiert ist, wird es als unbewegliches Wirtschaftsgut betrachtet und als Gebäude klassifiziert. Diese Klassifizierung beeinflusst die steuerliche Behandlung und die Abschreibungsmöglichkeiten. Ein als Gebäude eingestuftes Tiny House wird ebenfalls über einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren abgeschrieben. Es ist wichtig, die richtige Klassifizierung zu kennen, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.

Steuern sparen mit dem Tiny House

Oftmals wird durch Anbieter das Argument gebracht, durch die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags kann man die Abschreibung für das Investment vorzuziehen und damit Steuern sparen.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Begünstigung, die Unternehmen und Selbstständigen ermöglicht, ein durchdachtes Konzept für die Investition in Tiny Houses zu entwickeln und einen Teil der Investitionskosten von der Steuer abzusetzen. Tiny Houses, die als bewegliche Wirtschaftsgüter klassifiziert werden, sind für den IAB geeignet. Dies bietet eine attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Als Vermieter sind Sie aber kein Unternehmen!

Die Sache hat nur einen Haken. Sie müssen ein gewerbliches Unternehmen betreiben, um den IAB nutzen zu können. Ein Tiny House vermieten reicht nicht aus. Sie müssen Zusatzleistungen anbieten, um Ihr Geschäft gewerblich zu prägen.

Sie müssen überlegen, ob Sie wirklich Zusatzleistungen anbieten wollen. Wollen Sie dem Mieter jeden Morgen die Brötchen oder die Zeitung bringen? Oder eine Concergié-Service anbieten?

Wenn nein, ist die Vermietung nicht gewerblich und der IAB bleibt Ihnen verschlossen.

Damit gerät die Kalkulation oftmals ins Wanken.

Zu guter Letzt: Der IAB ist kein Steuersparmodell, sondern ein Steueraufschubmodell. Der IAB ist eine fiktive Ausgabe im Jahr der Bildung. Dafür sinkt in den Folgejahren aber die AfA auf das Gebäude.

Der IAB kann interessant sein, um die Finanzierung zu vereinfachen. Die Steuer bezahlen Sie aber irgendwann trotzdem.

FAQ

Was unterscheidet ein bewegliches Tiny House von einem unbeweglichen im Steuerrecht?

  • Bewegliches Tiny House: Ein Tiny House, das auf einem Fahrgestell installiert ist und an andere Orte bewegt werden kann, gilt als bewegliches Wirtschaftsgut. Einkünfte aus der Vermietung zählen als „sonstige Einkünfte“ (§ 22 Nr. 3 EStG).
  • Unbewegliches Tiny House: Ein fest verankertes Tiny House wird als unbewegliches Wirtschaftsgut (Gebäude) eingestuft, und die Einkünfte fallen unter „Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG).

Kann ich den Investitionsabzugsbetrag für ein Tiny House nutzen?

Der IAB ist nur verfügbar, wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen betreiben. Reine Vermietung reicht nicht aus. Zusatzleistungen wie Frühstücksservice oder Concierge-Dienste sind nötig, um gewerblich zu gelten. Ohne Gewerbebetrieb ist der IAB nicht nutzbar.

Lohnt sich die Tiny House Vermietung als Kapitalanlage?

Ja, wenn Sie die steuerlichen und rechtlichen Anforderungen beachten. Die Wahl zwischen beweglichem und unbeweglichem Tiny House beeinflusst Rendite und steuerliche Vorteile. Kalkulieren Sie die Steuerbelastung und potenzielle Einnahmen sorgfältig.

Ihr Steuerberater für Immobiliensteuerrecht

Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Beratung im Immobiliensteuerrecht für private und gewerbliche Investoren. Mit langjähriger Erfahrung und gezielten Strategien unterstützen wir Sie, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere Kompetenz in den folgenden Bereichen.

Immobilien

  1. Steuerliche optimierte Abschreibung
    Wir beraten Sie zur optimalen Nutzung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten (Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungskosten).
  2. Gestaltungsberatung
    Wir beraten Sie kompetent und an Ihren Interessen orientiert zu Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH.
  3. Steuerlast-Reduktion
    Mit Strategien wie der erweiterten Grundstückskürzung und optimierter Abschreibung helfen wir Ihnen, die Steuerlast bei Immobilieninvestitionen zu senken.
  4. Übertragung innerhalb der Familie
    Wir setzen bewährte Konzepte zur steuerlichen Optimierung bei der Übertragung von Immobilien um (Ehegattenschaukel, Verkauf an Angehörige).
  5. Vertretung bei Prüfungen und Einsprüchen
    Wir begleiten Sie bei steuerlichen Prüfungen und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Warum unsere Kanzlei?

Mit fundiertem Fachwissen und praxisnahen Lösungen bieten wir Ihnen die bestmögliche steuerliche Beratung und vertreten Ihre Interessen engagiert gegenüber den Finanzbehörden.