Photovoltaik ab 2023 steuerfrei: Diesen Tipp sollten Immobilienbesitzer kennen

Ab 1. Januar 2023 sind Photovoltaik-Anlagen unter gewissen Bedingungen steuerfrei. Dies betrifft sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommenssteuer. Ein Steuerberater erklärt, welche interessanten Gestaltungsmöglichkeiten Photovoltaik-Anlagen Immobilienbesitzern ab diesem Jahr bieten.

Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sind ab 2023 steuerfrei. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als Immobilienbesitzer wissen müssen:

  • Umsatzsteuerliche Behandlung
  • Einkommensteuerliche Behandlung
  • Wie Sie die Neuerrungen optimal nutzen können

Photovoltaik-Anlagen ab 2023: Keine Umsatzsteuer mehr

Für Photovoltaik-Anlagen, die ab 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, entfällt die Umsatzsteuer auf die Lieferung.

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Die PV-Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen Gebäuden installiert.
  • Der Ertrag beträgt nicht mehr als 30kW.

Als Betreiber haben sie somit keinen Vorsteueranspruch mehr. Neben der Lieferung ist auch die Einspeisung von der Umsatzsteuer befreit. Sind Sie als Betreiber jedoch bereits aus anderen Gründen Unternehmer, ist die Lieferung von Strom weiterhin umsatzsteuerpflichtig.

Die private Nutzung des erzeugten Stroms bleibt weiterhin umsatzsteuerfrei.

Einkommensteuer-Regelung auf Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen sind steuerfrei, wenn bestimme Voraussetzungen vorliegen.

Dabei wird nach der Art der Gebäude unterschieden:

Einfamilienhäuser (egal ob selbstgenutzt oder fremdvermietet) und Gewerbe-Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken dienen

Die PV-Anlage ist von der Einkommenssteuer befreit, wenn sie eine maximale Bruttoleistung von 30 kW hat. Dies gilt sowohl für alte als auch neue Anlagen.

Mehrfamilienhäuser oder gemischt genutzte Immobilen

Photovoltaik-Anlagen sind von der Einkommenssteuer steuerbefreit, wenn diese Immobilien überwiegend zu Wohnzwecken dienen. Je Wohnung darf eine Anlage mit max. 15 kW Leistung errichtet werden, bei 6 Einheiten also maximal 90 kW.

Damit die Photovoltaik-Anlagen steuerfrei bleiben, darf die Maximalleistung pro Steuerpflichtigem 100 kW nicht übersteigen. Wenn Sie also neben Ihren vermieteten Immobilien auch Ihr Eigenheim mit PV-Anlagen ausstatten, müssen Sie diese Grenze berücksichtigen.

Photovoltaik-Tipps-Steuerberater

Ab 1. Januar 2023 sind Photovoltaik-Anlagen unter gewissen Bedingungen steuerfrei. (c) Foto von Kay Dittner auf Unsplash

100-kW-Regelung sinnvoll nutzen: Was Steuerberater für Photovoltaik-Anlagen ab 2023 empfehlen

Immobilienbesitzer stoßen schnell an die Grenze von 100 kW, insbesondere, wenn sie eine eigene Immobilie bewohnen, die mit Photovoltaik ausgestattet ist. Denn hier treffen die 30 kW für das Eigenheim auf die 15 kW pro Einheit bei vermieteten Immobilien.

Doch lässt sich hier steuerlich sehr viel gestalten. Denn die Grenze von 100 kW lässt sich sinnvoll mehrfach nutzen: über die Gründung von Personengesellschaften.

Dann nämlich können je Personengesellschaft Photovoltaik-Anlagen bis 100 kW installiert und betrieben werden. Wenn sich z. B. Ehemann und Ehefrau zum gemeinsamen Betrieb einer PV-Anlage zusammenfinden und das vertraglich regeln, entsteht eine Personengesellschaft.

Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (wie einer GmbH) ist die Gründung einer Personengesellschaft (also GbR, OHG oder KG) also deutlich einfacher.

Individuelle Beratung zu Photovoltaik-Anlagen durch einen Steuerberater

Sie möchten individuell mit einem Steuerberater über die steuerliche Gestaltung von Photovoltaik-Anlagen sprechen? Wie Sie z. B. mit der Gründung einer Personengesellschaft die Grenze von 100 kW optimal, auch mehrfach, nutzen können?

Gerne berate ich Sie individuell zu Ihrer Situation.

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