Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Finanzierung von Investitionen oft ein Kraftakt. Du musst Mitarbeiter bezahlen, Lieferanten warten nicht ewig auf ihr Geld, das Marketing kostet jeden Monat einen ansehnlichen Betrag und jetzt werden Banken zurückhaltender mit Finanzierungszusagen. Wegen Corona, der Halbleiterknappheit und geringerer Transportkapazitäten steigen jetzt auch noch die Preise für Maschinen und andere Investitionsgüter. Gut, dass der Staat sich quasi mit einem zinslosen Darlehen an der Finanzierung Deines Wachstums beteiligt. Ich erkläre Dir, wie Du mit dem Investitionsabzugsbetrag dieses Darlehen bekommst und teure Fehler vermeidest.

Was ist dieser Investitionsabzugsbetrag überhaupt?

Der Gesetzgeber hat schon lange erkannt, dass kleine und mittlere Unternehmen der Motor unserer Wirtschaft sind. Für diese Unternehmen ist der Wettbewerb immer stärker geworden.

Daher hat er steuerliche Begünstigungen für diese Unternehmen in die Steuergesetze aufgenommen. Das sind im Grunde genommen nichts anderes als Subventionen, weil er entweder ganz oder für einen bestimmten Zeitraum auf Steuern verzichtet.

Das Geld, dass Du nicht für Steuern ausgeben musst, steht Dir für andere Ausgaben zur Verfügung.

Bei Investitionen kannst Du mit dem Investitionsabzugsbetrag (ich werde den an manchen Stellen IAB abkürzen, es ist einfach ein zu langes Wort) bis zu 50 % der Ausgaben für Maschinen, Computer oder Fahrzeuge bis zu drei Jahre steuerlich vorziehen. Natürlich beschränken sich die Möglichkeiten nicht nur auf diese drei Güter. Im Gesetz ist von „beweglichen Wirtschaftsgütern“ die Rede, also all die Dinge, die keine Immobilien, Rechte oder Lizenzen sind.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist seit dem 1. Januar 2020 deutlich einfacher geworden.

Du musst nur vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Gewinn Deines Unternehmens liegt unter 200.000 EUR.
  2. Du planst eine Anschaffung innerhalb der nächsten drei Jahre.
  3. Das angeschaffte Wirtschaftsgut wird zu mindestens 90 % betrieblich genutzt.
  4. Das Investitionsgut bleibt mindestens 2 Jahre in Deinem Unternehmen.

Wenn Du diese vier Voraussetzungen erfüllst, dann lies weiter. Ich erkläre Dir im Einzelnen, was Du tun musst, um den Investitionsabzugsbetrag geltend zu machen.

Die Wirkung des Investitionsabzugsbetrags an einem Beispiel durchgerechnet – Was kommt konkret dabei raus?

Ich habe bis hier eine lange Vorrede gemacht, jetzt rechnen wir mal.

Angenommen, Du willst nächstes Jahr eine Maschine anschaffen, die 100.000 EUR netto kostet.

Du erfüllst die Bedingung, dass dein Gewinn weniger als 200.000 EUR beträgt und führst Dein Unternehmen als GmbH. Du versteuerst den Gewinn also pauschal mit 30 % für Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Investitionsbetrag 100.000 EUR
Investitionsabzugsbetrag (50 % der Investition) 50.000 EUR
Weniger Steuerzahlung (30 % von 50.000 EUR) 15.000 EUR

Mit diesen 15.000 EUR kannst Du 15 % der Maschine anzahlen oder das Geld für die Qualifizierung der Mitarbeiter an der neuen Maschine nutzen.

Im Jahr des Kaufs kannst Du sogar noch mal 20 % als Sonderabschreibung geltend machen und damit auch im Jahr der Anschaffung Deine Steuerbelastung weiter reduzieren.

Investitionsbetrag 100.000 EUR
Investitionsabzugsbetrag (50 % der Investition) 50.000 EUR
AfA-Bemessungsgrundlagen 50.000 EUR
20 % Sonderabschreibung 10.000 EUR
Weniger Steuerzahlung im Jahr der Anschaffung (30 % von 10.000 EUR) 3.000 EUR

Du siehst, dass Du insgesamt 18.000 EUR an Steuerzahlungen in 2 Jahren vermieden hast. Die Liquidität kannst Du nutzen, um Dein Unternehmen wachsen zu lassen.

Das klingt gut – zu gut, um wahr zu sein! Wo ist der Haken?

Das ist eine berechtigte Frage. Dinge, die zu gut klingen, um wahr zu sein, sind das meistens auch.

Hier ist der Haken nicht in der Vermeidung der Steuerzahlung in den ersten beiden Jahren der Investition. Das ist geltendes Recht und gängige Praxis bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen.

Aber: Der Investitionsabzugsbetrag soll als Darlehen wirken und hieß daher bis vor ein paar Jahren auch Ansparabschreibung. Das machte den Charakter als Darlehen meiner Meinung nach deutlicher. Wie jedes Darlehen muss auch dieses Darlehen zurückgezahlt werden.

Die Rückzahlung erfolgt durch höhere Steuerzahlungen in den Jahren, in denen das Investitionsgut in Deinem Betrieb verbleibt. Du hast durch den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung in 2 Jahren schon 60 % des AfA-Volumens genutzt. Dieses AfA-Volumen steht Dir in den nächsten Jahren nicht mehr zur Verfügung.

Nehmen wir an, dass die Maschine 10 Jahre Nutzungsdauer hat.

Dann ergäbe sich die folgende Zeitreihe für die AfA (einmal mit / einmal ohne IAB):

Jahr AfA-Betrag ohne IAB / Sonder-AfA AfA-Betrag mit IAB / Sonder-AfA Differenz Steuerersparnis (+) / Steuerzahlung (-)
0 0 50.000 50.000 15.000
1 10.000 14.000 4.000 1.200
2 10.000 4.000 -6.000 -1.800
3 10.000 4.000 -6.000 -1.800
4 10.000 4.000 -6.000 -1.800
5 10.000 4.000 -6.000 -1.800
6 10.000 4.000 -6.000 -1.800
7 10.000 4.000 -6.000 -1.800
8 10.000 4.000 -6.000 -1.800
9 10.000 4.000 -6.000 -1.800
10 10.000 4.000 -6.000 -1.800
Summe 100.000 100.000 0 0

Die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung muss gut geplant werden, denn in den Jahren nach der Investition hast Du höhere Steuerzahlungen zu leisten.

Wenn die Maschine die Erwartungen erfüllt und gut ausgelastet ist, stellt das kein Problem dar, weil durch die höheren Gewinne auch mehr Cashflow zur Verfügung steht.

Wenn Du Dein Unternehmen als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen führst, musst Du noch sorgfältiger planen. Die Progression der Einkommensteuer kann in der langfristigen Betrachtung den Steuereffekt geringer ausfallen oder sogar negativ werden lassen.

Ein Wort der Warnung!

Weil es wichtig ist, dass Du die Wirkung des Investitionsabzugsbetrags verstehst, eine klare Aussage: Der Investitionsabzugsbetrag ist kein Steuersparmodell.

Wie Du aus der Tabelle schön erkennen kannst, verlagert er nur die Steuerzahlungen in spätere Jahre.

Nutze den Investitionsabzugsbetrag daher wirklich nur, um Liquidität für die konkrete Anschaffung zu schaffen.

Viele Unternehmer begehen den Fehler, den Investitionsabzugsbetrag zu nutzen, um Steuerzahlungen zu glätten. Das funktioniert 1, 2 Jahre ganz gut, aber dann haben Sie sich an das “süße Gift” gewöhnt.

Den Fehler begehst Du jetzt nicht, weil Du diesen Artikel liest und verstehst, wie der Investitionsabzugsbetrag wirkt.

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Wie konkret muss ich die Anschaffung planen – Welche Nachweise brauche ich für den Investitionsabzugsbetrag?

Grundsätzlich musst Du keine Nachweise führen. Das Finanzamt glaubt Dir, dass Du einen Investitionsabzugsbetrag nur dann bildest, wenn Du wirklich ernsthaft eine Investition planst.

Dennoch rate ich immer dazu, einen Investitionsabzugsbetrag nur für Investitionen zu bilden, die wirklich sicher sind und idealerweise sogar schon durchgeführt sind.

Ich bin ein Start-Up und noch in der Gründungsphase – Kann ich den Investitionsabzugsbetrag auch in Anspruch nehmen?

Klare Antwort: Ja, das kannst Du. Im Gegensatz zu einem bestehenden Betrieb musst Du allerdings nachweisen, dass die Investition tatsächlich geplant ist. Die Finanzverwaltung verlangt eine sog. „objektiv erkennbare Vorbereitung der betrieblichen Tätigkeit“. Das kann z. B. die Anmietung von Büroräumen sein oder die Verhandlungen mit Lieferanten und die Einholung eines Angebots.

Was passiert, wenn ich die Investition nicht tätige – Kann ich die Steuerverschiebung dann trotzdem behalten?

Leider nein. Da das Finanzamt keine Nachweise sehen möchte, ob Du die Investition tatsächlich planst, sieht das Gesetz eine harte Sanktion vor, wenn ein gebildeter Investitionsabzugsbetrag nach 3 Jahren nicht genutzt worden ist.

Dann musst Du nämlich die Bildung rückgängig machen, die gesparte Steuer in einer Summe zurückzahlen und sogar noch 6 % pro Jahr als Zinsen zahlen.

Deswegen komme ich wieder auf meine Warnung zurück: Der Investitionsabzugsbetrag soll als Darlehen dienen, nicht dazu, Steuerzahlungen zu glätten.

Wie ist die 90 % – Grenze der betrieblichen Nutzung zu verstehen?

Alle Investitionen, die Du in Deinem Betrieb tätigst, dürften im Regelfall gänzlich durch den Betrieb veranlasst sein. In den allermeisten Fällen ist die Grenze daher nicht von Belang.

Relevant wird sie regelmäßig aber bei der Anschaffung von Dienstwagen für den Unternehmer. Ermittelst Du den geldwerten Vorteil nach der 1 % – Methode, so unterstellt die Finanzverwaltung, dass die private Mitnutzung mehr als 10 % ausmacht.

Rechtsfolge: Für die Anschaffung des Unternehmerdienstwagens kann der Investitionsabzugsbetrag nicht genutzt werden.

Bei Dienstwagen für Angestellte sieht das anders aus: Die werden aus Sicht des Unternehmens zu 100 % betrieblich genutzt, schließlich ist sind sie nichts anderes als Arbeitslohn des Angestellten.

Zusammenfassung

Richtig genutzt, ist der Investitionsabzugsbetrag zusammen mit der 20 %-igen Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen ein sinnvolles Instrument, um Liquidität für Investitionen zu schaffen.

Er muss allerdings sorgfältig geplant werden, um nicht zu höheren Steuerzahlungen in den späteren Jahren zu führen.

Wir helfen Dir gerne dabei:

  • Wir ermitteln mit Dir zusammen in einer Investitionsrechnung, ob die Investition für Dich vorteilhaft ist.
  • Wir berechnen, ob sich die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags für Dich konkret lohnt.
  • Wir stellen den Investitionsabzugsbetrag in Deiner Steuererklärung ein und übermitteln alle notwendigen Informationen an das Finanzamt.
  • Wir beraten Dich, wenn Du in der Vergangenheit einen Investitionsabzugsbetrag gebildet hast und die 3 Jahre zur Nutzung langsam zur Neige gehen.

Kontaktiere uns über das Kontaktformular, wir melden uns bei Dir zurück.

Checkliste für den schnellen Überblick

Bildung Gewinnminderung außerhalb der Bilanz
Höchstbetrag in 3 Jahren 200.000 EUR
Begünstige Wirtschaftsgüter –          Abnutzbar

–          Beweglich

–          gebraucht und neu

–          auch für geringwertige Wirtschaftsgüter

Einheitliche Gewinngrenze 200.000 EUR
Existenzgründer In Gründungsphase zulässig, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass die Investition erfolgt
Investition Innerhalb der nächsten drei Jahre
Nutzung Mehr als 90 % betrieblich für mindestens 2 Jahre, eine Vermietung ist unschädlich
Dokumentation In Stichworten empfehlenswert
Auflösung ohne Investition Nachzahlung der ersparten Steuer, zuzüglich 6 % Verzinsung

Welche Fragen stellen mir meine Mandanten?

Wahl der Rechtsform

Welche Vorteile habe ich bei der Nutzung des Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung?

Wahl der Rechtsform

Erfülle ich die Voraussetzungen, um den Investitionsabzugsbetrag  und die Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen?

Wahl der Rechtsform

Was passiert, wenn ich die Investition später nicht vornehme?