GmbH oder KG: Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?

In diesem Artikel erfahren Sie die Grundlagen der GmbH und der KG sowie deren Vor- und Nachteile. Zudem finden Sie praktische Überlegungen für die Wahl der passenden Rechtsform sowie Alternativen zu GmbH und KG.  Der zweite Teil der Serie bietet Ihnen einen steuerlichen Vergleich für eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine entscheidende Weichenstellung für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur die Haftung und die steuerliche Belastung, sondern auch die Kapitalbeschaffung, die Führung und die Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens gegenüber Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.

Unabhängig davon, ob Sie ein neues Unternehmen gründen oder eine bestehende Geschäftsstruktur überdenken – dieser Leitfaden wird Sie durch den Prozess führen und Ihnen helfen, die beste Entscheidung für Ihre Unternehmung zu treffen.

Wahl der Rechtsform: Viele Faktoren spiele eine Rolle

In Deutschland stehen Unternehmern verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, doch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft (KG) sind aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften besonders beliebt.

Ein wichtiger Hinweis vorab: Es gibt nicht die richtige Rechtsform. Jede Rechtsform bietet Vor- und Nachteile. Die Beurteilung der steuerlichen Belastung ist bei der Wahl der Rechtsform wichtig, sollte aber niemals allein ausschlaggebend sein.

Die GmbH ist bekannt für ihre Haftungsbeschränkung und ihre klare Struktur, während die KG Flexibilität in der Unternehmensführung und bei der Gründung bieten kann.

Aber welche Rechtsform ist die richtige für Ihr Unternehmen? Die Beantwortung dieser Frage erfordert eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile jeder Rechtsform in Bezug auf Ihre persönlichen Umstände und Geschäftsziele.

Grundlagen der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Sie vereint Haftungsbeschränkung mit einer klaren Organisationsstruktur, was sie zu einer attraktiven Wahl für viele Unternehmer macht.

Im Folgenden sind einige grundlegende Aspekte der GmbH aufgeführt:

Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Das heißt, im Falle einer Insolvenz haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlagen.

Mindestkapital

Die GmbH muss ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufweisen. Dieses Kapital kann in Geld- oder Sacheinlagen erbracht werden. Von den 25.000 Euro muss auch nur die Hälfte eingezahlt sein, also 12.500 Euro.

Und mit einem Mythos wollen wir hier auch aufräumen: Viele Gründer meinen, dass die 25.000 Euro fest auf einem Bankkonto liegen müssen. Das ist falsch.

Sie können mit dem Geld sofort Investitionen und Anschaffungen tätigen. Die 25.000 Euro Haftkapital sind somit ja immer noch vorhanden, wenn auch in Form von Maschinen oder Waren.

Wenn es jedoch an den 12.500 Euro Kapital scheitert, fragen Sie sich ehrlich, ob Sie sich wirklich selbständig machen können.

Geschäftsführung und Vertretung

Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten, die von den Gesellschaftern bestellt werden. Die Geschäftsführer sind für die tägliche Führung des Unternehmens verantwortlich und müssen dabei die Interessen der Gesellschaft verfolgen.

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafter treffen wichtige Entscheidungen in Gesellschafterversammlungen. Dazu gehören beispielsweise die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Gewinns.

Buchführung und Prüfung

Die GmbH ist buchführungspflichtig und muss je nach Größe und Umsatz auch eine jährliche Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer vornehmen lassen. Bis es aber so weit ist, wird einige Zeit vergehen.

Eintragung ins Handelsregister und ins Transparenzregister

Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person. Die Gesellschafter müssen ihre Beteiligung an der GmbH im Transparenzregister offenlegen.

Steuerliche Behandlung

Die GmbH ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Die genaue Höhe der Steuerbelastung hängt davon ab, wie hoch der Gewerbesteuerhebesatz Ihrer Gemeinde ist. Rechnen Sie mit um die 30 %.

Darüber hinaus unterliegen die Gewinnausschüttungen der Kapitalertragsteuer. Alle Ausschüttungen werden daher mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert.

Flexibilität in der Vertragsgestaltung

Die Gesellschafter haben eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, um die Struktur und Prozesse der GmbH an die speziellen Bedürfnisse ihres Unternehmens anzupassen.

Fazit

Die GmbH ist eine solide Wahl für Unternehmer, die eine klare Trennung zwischen persönlichem und geschäftlichem Vermögen wünschen und dabei eine professionelle Unternehmensstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozessen schätzen.

Die Einhaltung der gesetzlichen und buchhalterischen Anforderungen kann jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten, und das erforderliche Mindestkapital kann insbesondere für Start-ups eine Hürde darstellen.

Grundlagen der KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) stellt eine Alternative zur GmbH dar und bietet ein unterschiedliches Set an Vorzügen und Herausforderungen.

Hier sind einige wesentliche Merkmale und Aspekte der Kommanditgesellschaft:

Haftung

In einer KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: die Komplementäre und die Kommanditisten. Die Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist.

Allerdings muss es immer mindestens einen Komplementär geben, der mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Mindestkapital

Im Gegensatz zur GmbH gibt es bei der KG keine Vorgabe eines Mindestkapitals. Das erleichtert die Gründung, insbesondere wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind.

Unternehmensführung

Die Führung des Unternehmens liegt in den Händen der Komplementäre, während die Kommanditisten in der Regel keine Geschäftsführungsbefugnisse haben. Dies ermöglicht eine klare Trennung zwischen Management und Kapital.

Buchführung und Prüfung

Die KG ist buchführungspflichtig. Eine Prüfungspflicht wie in der GmbH gibt es in den allermeisten Fällen nicht.

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag einer KG bietet eine hohe Flexibilität. Die Gesellschafter können viele Aspekte der Unternehmensführung und der Gewinn- und Verlustverteilung individuell regeln.

Eintragung ins Handels- und Transparenzregister

Ähnlich wie die GmbH muss auch die KG ins Handelsregister eingetragen werden. Die Kommanditisten müssen jedoch nicht im Transparenzregister eingetragen werden, was eine gewisse Anonymität ermöglicht.

Steuerliche Behandlung

Die KG ist eine Personengesellschaft, und die Einkünfte aus dem Betrieb der KG werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert. Die Steuerlast wird somit auf die persönliche Ebene der Gesellschafter verlagert. Die Eigentümer einer KG versteuern ihren Gewinnanteil also mit ihrem persönlichen Steuersatz und nicht wie bei der GmbH mit einer Flat Tax.

Flexibilität in der Vertragsgestaltung

Die KG bietet eine ähnliche Flexibilität wie die GmbH bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, um die Struktur und Prozesse des Unternehmens an die speziellen Bedürfnisse anzupassen.

Kapitalbeschaffung

Durch die Möglichkeit, Kommanditisten als Kapitalgeber aufzunehmen, kann die Kapitalbeschaffung in einer KG einfacher sein als in einer GmbH, insbesondere wenn die Komplementäre nicht über ausreichende eigene Mittel verfügen.

Fazit KG

Die Kommanditgesellschaft bietet sich insbesondere für Unternehmer an, die eine flexible und weniger kapitalintensive Gründungsoption suchen, und für die eine klare Trennung zwischen Management und Kapital sinnvoll ist.

Die unbeschränkte Haftung der Komplementäre kann jedoch ein erhebliches Risiko darstellen, und die Komplexität der steuerlichen Behandlung erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung.

In Summe ermöglicht die Kommanditgesellschaft eine flexiblere und weniger formelle Unternehmensstruktur als die GmbH, was sie für kleinere Unternehmen oder Unternehmer mit begrenzten finanziellen Ressourcen attraktiv machen kann.

Die Wahl zwischen GmbH und KG hängt stark von den individuellen Umständen und Zielen der beteiligten Unternehmer ab.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine entscheidende Weichenstellung für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Die GmbH & Co. KG als Alternative

Die GmbH & Co. KG vereint Elemente sowohl der GmbH als auch der KG und stellt eine attraktive Mischform dar, die insbesondere in Deutschland weit verbreitet ist.

Hier sind einige wichtige Aspekte dieser Rechtsform:

Struktur

Die GmbH & Co. KG besteht aus zwei Gesellschaftergruppen: einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin (Komplementärin) und den Kommanditisten, die als Teilhaber fungieren. Die GmbH übernimmt hierbei die Rolle des voll haftenden Gesellschafters, während die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.

Haftung

Die Haftungsstruktur ist ein wesentliches Merkmal der GmbH & Co. KG. Die GmbH haftet unbeschränkt, jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Kommanditisten mit ihrer Einlage haften. Die persönliche Haftung der Gesellschafter wird somit vermieden, was eine attraktive Eigenschaft dieser Rechtsform ist.

Mindestkapital

Ähnlich wie bei der KG gibt es keine Mindestkapitalanforderung für die Kommanditisten. Für die GmbH als Komplementärin ist jedoch ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft liegt in den Händen der GmbH, die durch ihren Geschäftsführer handelt. Die Kommanditisten haben grundsätzlich keine Geschäftsführungsbefugnisse, es sei denn, dies wird im Gesellschaftsvertrag anders geregelt.

Steuerliche Behandlung

Steuerlich wird die GmbH & Co. KG wie eine KG behandelt. Das bedeutet, dass die Einkünfte der Gesellschaft den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen entsprechend ihren persönlichen Steuersätzen versteuert werden. Die GmbH als Komplementärin unterliegt der Körperschaftsteuer.

Flexibilität in der Vertragsgestaltung

Die GmbH & Co. KG bietet eine hohe Flexibilität in der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, ähnlich wie die reine KG. Dies ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Unternehmensstruktur und -prozesse.

Eintragung ins Handelsregister und Transparenzregister

Die GmbH & Co. KG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung entsteht die GmbH & Co. KG als Handelsgesellschaft.

Für die Kommanditisten der KG ist keine Eintragung ins Transparenzregister notwendig, allerdings für die Gesellschafter der GmbH. Da beide Gruppen oftmals gleich sind, ist keine Anonymität wie bei einer reinen KG gegeben.

Kapitalbeschaffung und –erhaltung

Die Struktur der GmbH & Co. KG ermöglicht eine leichtere Kapitalbeschaffung und -erhaltung, da die Kommanditisten Kapital einbringen können, ohne eine aktive Rolle in der Geschäftsführung übernehmen zu müssen.

Fazit GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine interessante Wahl für Unternehmer, die die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der Flexibilität und den möglichen steuerlichen Vorteilen einer KG kombinieren wollen. Sie bietet eine professionelle Unternehmensstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozessen, während sie gleichzeitig eine gewisse Flexibilität und steuerliche Vorteile bietet.

Die Komplexität der Struktur und die Notwendigkeit, zwei Rechtsformen zu verwalten, können jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen. Auf jeden Fall entstehen Mehrkosten, da sowohl die KG als auch die GmbH einen vollständigen Abschluss und Steuererklärung erfordern.

Aufgrund der Haftungsbeschränkung, die eine GmbH & Co. KG im Vergleich zu einer “normalen” KG mit sich bringt, empfehlen wir in aller Regel, eine GmbH & Co. KG zu gründen.

Übersichtlicher Vergleich der Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG

Eigenschaft GmbH GmbH & Co. KG
Struktur Einheitliche Gesellschafterstruktur Zwei Gesellschaftergruppen: GmbH als Komplementärin und Kommanditisten
Haftung Beschränkt auf Kapitaleinlagen GmbH haftet unbeschränkt mit Gesellschaftsvermögen, Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer Einlage
Mindestkapital 25.000 Euro Keine Anforderung für Kommanditisten, 25.000 Euro für GmbH
Geschäftsführung und Vertretung Durch Geschäftsführer Durch Geschäftsführer der GmbH
Gesellschafterversammlung Entscheidungen durch Gesellschafterversammlung Nicht zwingend erforderlich
Buchführung und Prüfung Buchführungspflichtig, jährliche Prüfung je nach Größe und Umsatz Buchführungspflichtig, Prüfungspflicht nur in bestimmten Fällen
Eintragung ins Handels-/Transparenzregister Ja/Ja Ja/ Ja für GmbH, Nein für Kommanditisten
Steuerliche Behandlung Körperschaft- und Gewerbesteuerpflichtig

Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen

KG unterliegt der Gewerbesteuer

Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet, Anrechnung der Gewerbesteuer

GmbH unterliegt Körperschaftsteuer

Flexibilität in der Vertragsgestaltung Hohe Flexibilität Hohe Flexibilität
Kapitalbeschaffung und -erhaltung Kann herausfordernd sein Leichter durch Kommanditisten
Empfohlen für Mittelständische Unternehmen mit klaren Strukturen und ausreichendem Kapital Unternehmer, die Haftungsbeschränkung und steuerliche Vorteile kombinieren wollen
Zusätzliche Bemerkungen Klare Trennung zwischen persönlichem und geschäftlichem Vermögen professionelle Unternehmensstruktur Komplexität der Struktur, Verwaltung von zwei Rechtsformen, potenzielle Mehrkosten für Abschluss und Steuererklärung

Im zweiten Teil dieser Serie zur Wahl der Rechtsform zeigen wir Ihnen anhand eines steuerlichen Vergleichs weitere Aspekte für eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

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