GmbH oder KG: Fallstudien zur steuerlichen Belastung der beiden Rechtsformen

Welche ist die passende Rechtsform für mein Unternehmen? In diesem Artikel finden Sie anhand eines steuerlichen Vergleichs eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage. Unabhängig davon, ob Sie ein neues Unternehmen gründen oder eine bestehende Geschäftsstruktur überdenken – dieser Leitfaden wird Sie durch den Prozess führen und Ihnen helfen, die beste Entscheidung für Ihre Unternehmung zu treffen.

Zu Teil 1 der Serie: GmbH oder KG: Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?

In dieser Fallstudie betrachten wir einen Unternehmer, der einen Jahresüberschuss von 100.000 EUR erwartet und die steuerlichen Auswirkungen zwischen der Rechtsformwahl einer GmbH und einer KG analysieren möchte.

Folgende Annahmen werden getroffen:

  • Der persönliche Steuersatz des Gesellschafters bzw. Geschäftsführers beträgt im Fall der Versteuerung des Geschäftsführergehalts 30 % und im Fall der Versteuerung des Gewinnanteils der KG 35 %. Dies liegt am progressiven Einkommensteuersatz in Deutschland, bei dem höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert werden.
  • Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 400 %.

Für die Berechnung der Einkommensteuer wird aus Vereinfachungsgründen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nicht berücksichtigt.

Szenario 1: Berechnung bei Thesaurierung des Einkommens

Fall 1: GmbH

Mit den gegebenen Informationen können wir jetzt die Steuerbelastung der GmbH berechnen:

Beschreibung Betrag (EUR) Steuer (EUR)
Jahresüberschuss vor Gehalt 100.000
Geschäftsführergehalt 60.000
Zu versteuernder Gewinn 40.000
Persönlicher Steuersatz 30 %
Steuerbelastung der GmbH 29.825 % 11.930
Steuer auf Geschäftsführergehalt (30 % Steuersatz) 18.000
Steuerbelastung   29.930

Fall 2: KG

Für die KG ergibt sich die folgende Berechnung:

Beschreibung Betrag (EUR) Steuer (EUR)  
Jahresüberschuss 100.000
Gewerbesteuer 14 % 14.000
Einkommensteuer 35 % 35.000
Anrechnung der Gewerbesteuer -14.000 21.000
Steuerbelastung     35.000

Zusammenfassung

Rechtsform Steuerbelastung GF-Gehalt Steuerbelastung Gewinn Gesamte Steuerbelastung
GmbH 18.000 EUR 11.930 EUR 29.930 EUR
KG 35.000 EUR 35.000 EUR

Die Differenz der Steuerbelastung zwischen der GmbH und der KG beträgt 5.070 EUR, wobei die KG eine höhere Steuerbelastung aufweist.

Dies liegt vor allem an der höheren steuerlichen Belastung des Gewinnanteils in der KG im Vergleich zur GmbH.

Die unterschiedlichen Steuersätze für das Geschäftsführergehalt und den Gewinnanteil der KG spiegeln die Realität des progressiven Einkommensteuersatzes in Deutschland wider, der zu einer höheren Steuerbelastung bei höheren Einkommen führt.

Ebenfalls aus Vereinfachungsgründen lassen wir hier die Möglichkeit einer vergünstigten Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne bei der KG außer Acht.

Zwar ist damit die Annäherung an die Besteuerung der GmbH möglich, allerdings ist diese Regelung mit erheblichen Nachteilen und Komplexität verbunden.

Szenario 2: Berechnung bei Vollausschüttung

Wird der Gewinn in der GmbH thesauriert, können Sie nicht auf ihn zugreifen. Irgendwann muss der Gewinn aus der GmbH allerdings in Ihr Privatvermögen überführt werden, auch wenn dieser Zeitpunkt noch weit in der Zukunft liegen mag.

Im Fall einer Ausschüttung des verbleibenden Gewinns aus der GmbH kommt, zusätzlich zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zum Tragen, hier also 10.000 EUR.

Zusammenfassung

Rechtsform Steuerbelastung GF-Gehalt Steuerbelastung Gewinn Kapitalertragsteuer Gesamte Steuerbelastung
GmbH 18.000 EUR 11.930 EUR 10.000 EUR 39.930 EUR
KG 35.000 EUR 35.000 EUR

Bei Ausschüttung des verbleibenden Gewinns aus der GmbH ergibt sich eine höhere Gesamtsteuerbelastung im Vergleich zur KG. Die Differenz der Steuerbelastung zwischen der GmbH und der KG beträgt nun 4.930 EUR zu Ungunsten der GmbH.

Zwischenfazit

Die Wahl zwischen der Rechtsform GmbH und KG hängt stark von der steuerlichen Belastung und der Verwendung der erwirtschafteten Gewinne ab.

Die GmbH zeigt sich als steuerlich vorteilhafter, wenn die Gewinne über eine längere Zeit im Unternehmen thesauriert werden sollen.

Aufgrund der geringeren Steuerbelastung im Vergleich zur KG steht mehr Kapital für Investitionen zur Verfügung. Das kann insbesondere für expandierende Unternehmen oder solche mit hohem Investitionsbedarf vorteilhaft sein.

Andererseits bietet die KG eine steuerliche Flexibilität, wenn eine Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter in absehbarer Zeit geplant ist. Bei einer solchen Ausschüttung ist die Steuerbelastung in der KG geringer im Vergleich zur GmbH.

Dies macht die KG zu einer attraktiven Option für Unternehmer, die eine sofortige Verwendung der Gewinne im Privatvermögen anstreben.

Auf eine knappe Formel gebracht: Je länger das Geld im Unternehmen arbeiten kann, umso vorteilhafter ist die GmbH. Je kürzer dieser Zeitraum ist, umso vorteilhafter wird die KG.

Die steuerliche Belastung ist ein kritischer Faktor bei der Wahl der Rechtsform

Besteuerung bei Verkauf

Wir empfehlen unseren Mandanten immer, die sog. Lebenssteuer im Auge zu behalten. (Keine Sorge, noch ist der Finanzminister noch nicht auf die Idee gekommen, das Leben an sich zu besteuern. Wobei man nie weiß, was man in Berlin sich so überlegt, um an mehr Geld zu kommen. Aber das ist ein anderes Thema.)

Mit Lebenssteuer meinen wir die Steuer, die Sie im Laufe Ihres Lebens bezahlen. Und bei einem erfolgreichen Unternehmer müssen wir auch betrachten, wie die Steuerbelastung in den beiden Szenarien beim Verkauf ist.

Nachdem wir diesem Exkurs in die Welt möglicher neuer Steuern gemacht haben, wollen wir uns den konkreten Zahlen und Fakten zuwenden, die sich bei einem Verkauf ergeben können.

Die folgenden Beispiele zeigen auf, wie unterschiedliche Szenarien der Veräußerung Ihre Steuerlast beeinflussen können.

Verkauf ohne Optimierungsmaßnahmen

Unterstellen wir einen Verkauf der Anteile mit einem Veräußerungsgewinn von 1.000.000 EUR. Der Unternehmer ist noch keine 55 Jahre alt, kann also noch nicht die Begünstigungsregel beim Verkauf der KG-Anteile in Anspruch nehmen.

Aufgrund der Höhe des Gewinns kommt die Reichensteuer zur Anwendung.

Beim Verkauf der GmbH-Anteile sind nur 60 % des Gewinns steuerpflichtig. Statt 1.000.000 EUR müssen also nur 600.000 EUR versteuert werden. Beim Spitzensteuersatz von 45 % gehen vom Gewinn also 270.000 EUR an den Fiskus.

Der Verkauf der KG-Anteile ist nicht begünstigt, hier beträgt der zu versteuernde Gewinn 1.000.000 EUR. Damit fällt eine Steuerbelastung von 450.000 EUR an.

Die GmbH ist also bereits ohne Gestaltungsmaßnahmen steuerlich deutlich vorteilhafter als die KG.

Verkauf mit Gestaltungsmaßnahmen verringert die Steuer …

Bei der GmbH ist aber eine Gestaltung möglich, die den Vorteil der GmbH noch größer werden lässt. Wenn der Unternehmer steuerlich gut beraten ist, dann gehören ihm die Anteile an der GmbH nicht selbst, sondern über eine Holding-GmbH.

Der Verkauf der GmbH-Anteile ist dann quasi steuerfrei, es fällt lediglich eine Steuer von 1,5 % an. Bei einem Veräußerungsgewinn von 1.000.000 EUR bedeutet das eine Steuer von gerade mal 15.000 EUR.

Die KG ist damit beim Verkauf um sage und schreibe 435.000 EUR schlechter.

Jetzt wird der aufmerksame Leser einwenden, dass der Gewinn auf Ebene der GmbH angefallen ist und bei Ausschüttung zu versteuern ist. Wird der Gewinn sofort ausgeschüttet, führt das zu einer Steuerbelastung von 250.000 EUR.

Zusammen mit der Steuer auf Ebene der GmbH verbleibt aber immer noch ein erheblicher Liquiditätsvorteil beim Verkauf der GmbH.

… und der Zinseffekt führt zu mehr als der Verdoppelung der Steuerdifferenz

Zur Verdeutlichung, was das über einen Zeitraum von 10 Jahren ausmacht, hier eine Beispielrechnung bei einer eher konservativen Geldanlage.

Der MSCI World hat in den letzten 10 Jahren eine durchschnittlichen Jahresrendite von 9,86 % erzielt.

Legt der Unternehmer die 435.000 EUR Differenz in einem ETF auf den MSCI World für 10 Jahre an, ergibt das einen Endwert von 1.160.000 EUR.

Je länger und je lukrativer die Differenz angelegt wird, umso mehr besser wird die GmbH.

Fazit

Die Wahl zwischen der Rechtsform einer GmbH und einer KG ist eine wichtige Entscheidung für Ihr Unternehmen, da sie Aspekte wie Haftung, steuerliche Belastung, Kapitalbeschaffung, Führung und Glaubwürdigkeit beeinflusst.

Die GmbH punktet mit klarer Struktur und Haftungsbeschränkung, was sie besonders für mittelständische Unternehmen attraktiv macht.

Die KG bietet hingegen eine flexible, weniger formelle und kapitalarme Option – ideal für kleinere Unternehmen oder solche mit begrenzten finanziellen Ressourcen.

Kluge Gestaltung kann die Steuerbelastung beim Verkauf erheblich senken

Die steuerliche Belastung ist ein kritischer Faktor bei der Wahl der Rechtsform. Bei Thesaurierung des Einkommens ist die GmbH steuerlich vorteilhafter, da sie eine niedrigere Steuerbelastung mit sich bringt, was mehr Kapital für Investitionen ermöglicht.

Die KG zeigt sich steuerlich flexibler bei Ausschüttungen an die Gesellschafter und ist daher attraktiv für Unternehmer, die eine sofortige Verwendung der Gewinne im Privatvermögen anstreben.

Kurzum: Je länger das Kapital im Unternehmen arbeiten kann, desto vorteilhafter ist die GmbH; je kürzer dieser Zeitraum, desto attraktiver wird die KG.

Beim Unternehmensverkauf erweist sich die GmbH, insbesondere in einer Holding-Struktur, steuerlich vorteilhafter als die KG. Durch kluge Gestaltung kann die Steuerbelastung beim Verkauf erheblich gesenkt werden, was einen bedeutenden Liquiditätsvorteil darstellt.

Der Vorteil der GmbH tritt noch deutlicher hervor, wenn die erzielte Steuerersparnis über einen längeren Zeitraum investiert wird.

Wahl der Rechtsform ist nicht endgültig

Wir möchten betonen, dass es nicht “die eine richtige” Rechtsform gibt. Aus steuerlicher Sicht mag die GmbH attraktiver erscheinen, aber Entscheidungen sollten nicht nur auf steuerlichen Erwägungen basieren. Sie müssen sich auch wohl dabei fühlen.

Eine Entscheidung für eine Rechtsform ist keineswegs endgültig. Der Wechsel der Rechtsform ist jederzeit möglich. Sollten sich Ihre Ziele ändern, können Sie problemlos von der KG zur GmbH wechseln.

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