Versteuerung des Dienstwagens – Was Du 2021 wissen musst
In diesem Beitrag erfährst Du, welche Regeln bei der Versteuerung des Dienstwagens für Dich als Arbeitnehmer gelten und ob es Optimierungspotential gibt (Spoiler: Ja, den gibt es. Sogar erheblich!) Und ich zeige dir, wann die Gehaltserhöhung für dich die bessere Wahl sein kann.
Solltest Du als Arbeitnehmer einen Dienstwagen oder eine Gehaltserhöhung wählen…
Bietet Dein Arbeitgeber Dir einen Dienstwagen an, so ist das am Ende nichts anderes als Gehalt (zumindest dann, wenn Du ihn auch privat nutzen darfst). Das wird eben nur nicht in bar, sondern durch die Überlassung des Autos ausgezahlt. Daran will auch der Fiskus seinen Anteil haben. Daher hat er festgelegt, dass diese sogenannten „Sachbezüge“ auch zu versteuern sind. Darum ist auch der Dienstwagen nichts anderes als eine Gehaltserhöhung. Das nennt sich „geldwerter Vorteil“. Damit musst Du Dir auch Gedanken über die Versteuerung des Dienstwagens machen.
Regelungen zur Versteuerung des Dienstwagens
Für Dienstwagen musst Du folgendes jeden Monat versteuern:
- 1% des Bruttolistenpreises für die Möglichkeit der privaten Nutzung und
- 0,03% des Bruttolistenpreises pro gefahrenem Kilometer zwischen Eurer Wohnung und Eurem Arbeitsplatz
Der Bruttolistenpreis ist dabei der Mondpreis, den niemand bezahlt und der nur deswegen so hochgetrieben wird, damit der Autohändler „großzügig“ einen eindrucksvollen Rabatt anbieten kann. Aber leider nimmt der Gesetzgeber diesen Preis als Aufhänger, deswegen müssen wir damit leben und ihn als Grundlage für die steuerlichen Berechnung nehmen.
Für E-Autos gelten günstigere Regelungen, hier müssen teilweise sogar nur ein Viertel dieser Beträge versteuert werden.
Nehmen wir einmal an, dass der Listenpreis Deines zukünftigen Dienstwagens 40.000 Euro beträgt und Du 25 km von Deinem Arbeitsplatz entfernt wohnt.
Also musst Du folgende Beträge monatlich versteuern:
1% von 40.000 Euro (Bruttolistenpreis) | 400 EUR |
0,03% von 40.000 Euro x 25 km | 300 EUR |
Zusammen pro Monat | 700 EUR |
Pro Jahr sind das also 8.400 Euro, die als Versteuerung des Dienstwagens Deinem Gehalt zuaddiert werden.
8.400 EUR versteuern? Nur für das Auto? Das geht ja gar nicht. Dann nehme ich lieber die 10.000 Euro mehr Gehalt!
Ist das wirklich die richtige Entscheidung? Gute Fragen, denn es gibt bei dieser Frage noch mehr zu berücksichtigen.
Dienstwagen oder Gehaltserhöhung – Was Du alles bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest
Rechnen wir mal folgendes Beispiel. Ihr habt aktuell 90.000 Gehalt und Euer Arbeitgeber bietet Euch diesen Dienstwagen oder alternativ 10.000 Euro mehr Gehalt an.
Die entscheidende Information ist: Was habt Ihr am Ende netto in der Tasche?
Die Antwort ist:
- Bei der Wahl des Dienstwagens überweist der Arbeitgeber knapp 58.000 EUR auf Euer Konto.
- Wählt Ihr die Gehaltserhöhung knapp 67.000 EUR
Also eine eindeutige Sache: Vergiss den Dienstwagen, ich nehme das Geld.
Achte immer auf Deine persönliche Situation
So eindeutig ist die Sache aber dann doch nicht. Im ersten Fall habt Ihr bereits ein Auto, während Ihr das im zweiten Fall privat bezahlen müsst.
Nehmen wir mal den beliebtesten Dienstwagen, einen Passat Variant. Der kostet laut ADAC bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km auch etwas über 800 Euro pro Monat, im Jahr also 9.600 Euro (bitte vergiss dabei den Wertverlust nicht!). Diese Kosten müsst Ihr aus den 67.000 Euro tragen, so dass davon auch nur noch 57.400 Euro übrigbleiben. Mit dem Dienstwagen wärt Ihr also knapp 300 Euro besser gefahren: .
Okay, Euer 10 Jahre alter Golf reicht Euch und Ihr legt keinen Wert auf einen neuen Wagen alle 3 Jahre? Ihr wohnt mitten in Berlin und fahrt sowieso mit der U-Bahn ins Büro?
Dann bezahlst du den Dienstwagen eher fürs „Rumstehen“ und und das Mehr an Gehalt gibt Dir mehr Flexibilität.
Du hast Freunde und Familie in ganz Deutschland, gehst im Sommer Windsurfen und im Winter Skifahren? Dann ist der Dienstwagen eine Auto-Flatrate: Je mehr Du fährst, umso günstiger wird es für Dich.
Am Ende musst Du rechnen und Dein persönliches Nutzenverhalten beobachten. Nur dann kannst Du entscheiden, was für Dich mehr Sinn macht. Bei der Versteuerung des Dienstwagens gibt es keine magische Formel, die ausrechnet, ob es sich für Dich lohnt oder nicht!
Wie optimiere ich die Versteuerung des Dienstwagens …
Du hast Dich für den Dienstwagen entschieden und fragst Dich jetzt, ob steuerlich nicht doch noch etwas geht.
Natürlich tut es das.
Es gibt mehrere Ansätze, für den Dienstwagen weniger Steuern zu zahlen:
- Du bist im Außendienst tätig und hast einen hohen Anteil an beruflichen Fahrten.
- Wegen Corona bist Du gar nicht so häufig ins Büro gefahren, sondern warst im Home Office.
- Du wohnst weit weg vom Büro und hast daher eine hohe Steuer aus der 0,03%-Regelung.
- Manche Kosten für den Wagen musst Du selbst tragen.
Fall 1: Außendienstler sollten schreiben…
Als Außendienstler musst Du unbedingt die Disziplin für ein Fahrtbuch aufbringen. Wenn Du viel beruflich fährst und einen eher kleinen Anteil an Privatfahrten hast, kannst Du die pauschalen Wertansätze (also die 1%-Regelung und die 0,03% pro Kilometer) ganz vermeiden.
Nehmen wir mal an, Du bist 70% beruflich unterwegs und nur 30% privat (wichtig: Die Fahrten ins Büro sind Privatfahrten!) und der Wagen kostet Deinen Arbeitgeber 10.000 Euro.
Mit einem Fahrtenbuch kannst Du den geldwerten Vorteil auf die 30% der privaten Nutzung, also 10.000 Euro, verringern, also nur 3.000 EUR.
Du versteuerst dann nur das, was Du wirklich privat genutzt hast.
Dazu brauchst Du neben dem Fahrtenbuch auch die Information, wie viel der Wagen im Jahr Deinen Chef gekostet hat. Die Personalabteilung kann Dir diese Infos in der Buchhaltung aber besorgen, Du musst nur fragen.
Corona und Home Office – Ich bin nur selten im Büro
Ich fahre doch nur noch einmal die Woche ins Büro und trotzdem muss ich diese 0,03%-Regelung versteuern? Das ist doch unfair.
Richtig, das ist unfair. Und das hat mittlerweile auch das Finanzamt eingesehen. Nicht ganz freiwillig, es bedurfte einiger Urteile der obersten deutschen Finanzrichter, aber immerhin …
Wenn Du weniger als 180-mal mit dem Dienstwagen ins Büro fährst (wichtig: mit dem Dienstwagen! Wenn Du mit dem Fahrrad fährst, bist Du nicht mit dem Dienstwagen gefahren!), dann darfst die Fahrten ins Büro mit einem geringeren Satz versteuern, nämlich mit 0,002% des Bruttolistenpreises pro Kilometer.
In meinem Beispiel oben: Du bist wegen Corona nur einmal die Woche mit dem Dienstwagen ins Büro gefahren. Dann musst Du nur 0,002% x 40.000 Euro x 25 km x 52 Fahrten = 1.040 Euro versteuern. Das ist ein erheblicher Vorteil.
Ich wohne weit weg und daher kostet mich der Wagen zu viel…
Die Versteuerung des Dienstwagens soll nur eins sicherstellen: Dass Du keinen steuerlichen Vorteil davon hast, dass Du Dein Gehalt in Form des Autos und nicht in Geld bekommst. Sie soll nicht irgendeinen Sondervorteil besteuern.
Klingt kompliziert, hat aber eine sehr einfache Konsequenz: Mehr als die Kosten des Autos musst Du nicht versteuern.
Wenn Du nämlich weit weg von der Arbeitsstelle wohnst, kann die Besteuerung der Fahrten zur Arbeit richtig ins Geld gehen. Bei einem Bruttolistenpreis von 40.000 EUR und 100 km Arbeitsweg kommen da im Jahr 14.400 EUR zusammen. Zusammen mit der 1%-Regelung würdest Du auf 22.800 EUR kommen, die Du mehr versteuern müsstest.
Wenn Du also weit weg wohnst, dann frag Deine Personalabteilung am Jahresende nach der Kostenaufstellung für Deinen Wagen. Mehr als diesen Betrag darf das Finanzamt nicht Deinen Einkommen hinzurechnen.
Knackpunkt: Die Waschkosten trage ich selbst…
Manche Arbeitgeber sind bei den Überlassungsverträgen knauserig. Da darf man dann nicht im Ausland oder im Urlaub tanken oder muss den Wagen auf eigene Kosten waschen.
Das ist ärgerlich, aber zumindest steuerlich darfst Du den Fiskus an diesen Kosten beteiligen. Sammel alle Belege über Kosten, die Du für den Wagen selbst bezahlst und nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen hast. Diese Kosten kannst Du von den pauschalen Werten (1%-Regelung) abziehen und damit die Steuer drücken.
Wenn Du ein E-Auto als Dienstwagen hast, gibt es noch einen besonderen Kniff: Wenn Du beim Arbeitgeber den Wagen aufladen kannst, darfst Du für 2020 pro Monat 20 Euro für reine Elektroautos und 10 Euro für Hybridautos bei Deinen Werbungskosten ansetzen und damit Deine Steuerlast mindern.
Gibt es keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, erhöhen sich die Werte sogar auf 50 bzw. 25 Euro! Ab 2021 gelten noch höhere Werte.
Diese Werte sind Pauschalen, die Du ohne Nachweis ansetzen kannst.
Fazit
Auch für den Arbeitnehmer ist es mit den Pauschalregelungen lange nicht mehr getan. Der Dienstwagen hat ein großes Potential, Steuern zu sparen. Du musst nur wissen, wie es geht. Wenn Du Hilfe dabei brauchst, wie Du Deinen Dienstwagen am besten steuerlich ansetzt, kontaktiere uns. Wir optimieren die Versteuerung des Dienstwagens in Deiner Einkommensteuererklärung.
„Wenn du weitere Unterstützung möchtest“
Gerne unterstützen wir dich, die Versteuerung des Dienstwagens zu optimieren. Schreib uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular und wir besprechen in einem unverbindlichen Erstgespräch, wie wir Dir helfen können.