Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Impressum: Wann besteht eine Pflicht?

Warum dieser Artikel wichtig ist

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird seit 2024 schrittweise an Unternehmen vergeben. Viele Unternehmer fragen sich jetzt, ob diese neue Nummer im Impressum ihrer Website angegeben werden muss. Dieser Artikel erklärt klar und verständlich, wann Sie die W-IdNr. angeben müssen – und wann nicht.

Kernregel: W-IdNr. nur angeben, wenn keine USt-IdNr. im Impressum steht

Die Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG verlangt, dass im Impressum eine eindeutige Identifikationsnummer genannt wird.

Das bedeutet:

  • Wenn eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vorhanden ist und im Impressum steht, muss keine W-IdNr. angegeben werden.
  • Wenn keine USt-IdNr. im Impressum genannt wird, muss die W-IdNr. eingetragen werden, sobald sie vergeben wurde.

Wichtig: Nicht die Existenz der USt-IdNr. ist entscheidend, sondern ihre Anführung im Impressum.


Beispiele zur schnellen Orientierung

Fall A: USt-IdNr. vorhanden und im Impressum genannt

Keine Pflicht, die W-IdNr. anzugeben.

Fall B: USt-IdNr. vorhanden, aber nicht im Impressum aufgeführt

→ Die Impressumspflicht ist nicht erfüllt. Sobald die W-IdNr. vorliegt, muss sie angegeben werden – oder die USt-IdNr. wird nachgetragen.

Fall C: Keine USt-IdNr. vorhanden

→ Die W-IdNr. muss verpflichtend ins Impressum eingetragen werden.


Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Die USt-IdNr. dient bereits als eindeutige Unternehmenskennzeichnung. Die W-IdNr. soll diese nur ersetzen, wenn keine USt-IdNr. im Impressum genannt wird. Dadurch soll die Identifikation von Unternehmen vereinfacht werden, ohne neue Doppelpflichten zu schaffen.


Ihre To-Dos als Unternehmer

1. Impressum prüfen

  • Ist die USt-IdNr. enthalten? → Alles in Ordnung.
  • Fehlt die USt-IdNr. trotz Vorliegen? → Jetzt ergänzen.

2. W-IdNr. erhalten?

  • Nur eintragen, wenn keine USt-IdNr. im Impressum steht.

3. Systeme aktualisieren

  • Website-Templates
  • Unternehmensprofile
  • Shop- oder Portalangaben

Fazit

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer führt nur in Ausnahmefällen zu einer Impressumsänderung. Maßgeblich ist, ob die USt-IdNr. im Impressum genannt wird. Wenn ja, besteht keine Pflicht, die W-IdNr. zusätzlich anzugeben.

Unternehmen ohne USt-IdNr. müssen die W-IdNr. aber verpflichtend eintragen, sobald sie vergeben wurde.