Für den schnellen Leser: Die vermögensverwaltende GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH (auch Immo-GmbH genannt) ist eine spezielle Gesellschaftsform, die sich insbesondere für Immobilieninvestoren eignet, die langfristig Vermögen aufbauen und steuerliche Vorteile nutzen möchten. Anders als eine gewöhnliche GmbH übt sie keine gewerbliche Tätigkeit aus, sondern konzentriert sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens, was zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen kann. Insbesondere können Gewerbesteuern durch die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung vermieden werden.

Vorteile:

Geringere Steuerlast im Vergleich zum Privatvermögen (15 % Körperschaftsteuer statt bis zu 45 % Einkommensteuer).

Nutzung des Zinseszinseffekts durch geringere laufende Steuerbelastung.

Vereinfachte Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.

Nachteile:

Der steuerfreie Verkauf von Immobilien ist nicht möglich. Veräußerungsgewinne sind mit 15 % Körperschaftsteuer belastet.

Höhere Strukturkosten durch Gründung und laufende Betreuung der GmbH (z. B. Notarkosten, Buchhaltung, Steuerberatung).

Ausgeschüttete Gewinne sind zusätzlich mit der Abgeltungsteuer belastet.

Die vermögensverwaltende GmbH lohnt sich insbesondere für Investoren mit größeren Immobilienportfolios und einem langfristigen Anlagehorizont. Sie ist weniger geeignet für kleinere Bestände oder für Investoren, die auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind, da die laufenden Verwaltungskosten die steuerlichen Vorteile aufwiegen können.

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Gesellschaftsform, die Immobilienbesitzern bestimmte steuerliche Vorteile bietet, wenn diese die Immobilien langfristig halten und Gewinne reinvestieren möchten. Anders als eine “normale” gewerblich tätige GmbH übt die vermögensverwaltende GmbH keine gewerbliche Tätigkeit aus, sondern ist rein auf die Verwaltung des eigenen Vermögens fokussiert.

Das bedeutet, dass die Immo-GmbH ausschließlich aus Miet- und Pachteinnahmen Einkünfte erzielt und diese nicht durch gewerbliche Aktivitäten, wie z. B. das Anbieten eines Hausmeisterservices oder einer Immobilienverwaltung, ergänzt.

Zusätzlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind bei der vermögensverwaltenden GmbH auch andere Einkünfte möglich. Hierzu zählen insbesondere:

  • Einkünfte aus eigenem Kapitalvermögen (z. B. Zinsen aus Bankguthaben oder Dividenden aus Beteiligungen an anderen Unternehmen)
  • Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien, solange dieser nicht als gewerblicher Grundstückshandel gilt
  • Einnahmen aus der Verwaltung von eigenem Vermögen, wie etwa Zinsen aus Gesellschafterdarlehen
  • Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen, wenn die Anlage auf dem eigenen Grundstück installiert ist und nur die eigenen Mieter damit versorgt werden
  • Zusätzliche Einnahmen aus Dienstleistungen für Mieter, wie z. B. Abrechnung der Nebenkosten oder kleinere Reparaturen. Wichtig ist, dass diese Zusatzleistungen nur bis zu 5 % der Gesamteinnahmen ausmachen dürfen, damit die GmbH weiterhin als vermögensverwaltend gilt und die steuerlichen Vorteile nicht verloren gehen

Wichtig ist jedoch, dass diese Nebeneinkünfte nicht den Charakter einer gewerblichen Tätigkeit annehmen, um die steuerlichen Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH nicht zu gefährden.

Die vermögensverwaltende GmbH profitiert von der sogenannten erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung. Diese Regelung ermöglicht es, Einkünfte aus der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz und von Kapitalvermögen von der Gewerbesteuer zu befreien.

Die vermögensverwaltende GmbH ist damit nur mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet. Vereinfacht gesprochen hat sie nur die Hälfte der Steuerlast einer gewerblich tätigen GmbH zu tragen.

Der Vorteil der vermögensverwaltenden GmbH schnell gerechnet

Annahmen: Beide Gesellschaften erzielen einen Jahresgewinn von 100.000 EUR. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 %.

Gesellschaftstyp Körperschaftsteuer (15 %) Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) Gewerbesteuer (400 % Hebesatz) Gesamtsteuerlast
Gewerblich tätige GmbH 15.000 EUR 825 EUR 14.000 EUR 29.825 EUR
Vermögensverwaltende GmbH 15.000 EUR 825 EUR 0 EUR 15.825 EUR

Die vermögensverwaltende GmbH kann hier also eine erhebliche Steuerersparnis erzielen, solange sie die Bedingungen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung erfüllt.

Voraussetzungen und Stolpersteine

Stolperstein 1: Es ist nicht während des ganzen Jahres ein Grundbesitz vorhanden

Dazu muss während des gesamten Geschäftsjahres immer mindestens ein Grundstück in der vermögensverwaltenden GmbH vorhanden sein. Wird ein Grundstück zum Beispiel erst am 2. Januar gekauft oder am 30. Dezember verkauft, fällt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für das gesamte Jahr komplett weg.

Situation Zeitpunkt des Kaufs/Verkaufs Folge für die gewerbesteuerliche Kürzung
Grundstück am 2. Januar gekauft Nach Beginn des Geschäftsjahres Kein Anspruch auf Kürzung für das Jahr
Grundstück am 30. Dezember verkauft Vor Ende des Geschäftsjahres Kein Anspruch auf Kürzung für das Jahr

Diesen Stolperstein übersehen viele Investoren. Wenn wir unser Beispiel aus xx.xx (Nummerierung einsetzen) nehmen, ist der Unterschied mit 14.000 EUR erheblich.

Stolperstein 2: Erbringen schädlicher Leistungen

Werden zusätzliche Dienstleistungen erbracht, wie zum Beispiel die Vermietung von Betriebsvorrichtungen oder die Teilnahme an gewerblichen Mietpools, geht der steuerliche Vorteil verloren.

Was sind Betriebsvorrichtungen?

Betriebseinrichtungen sind bewegliche oder fest installierte Anlagen und Geräte, die zur Nutzung eines Gebäudes oder zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit notwendig sind. Ein klassisches Beispiel für Betriebseinrichtungen sind Rolltreppen oder Lastenaufzüge. Zivilrechtlich gehören sie zum Gebäude, steuerrechtlich werden sie aber als separate Vermögensgegenstände gesehen.

Stolperstein 3: Gewerblicher Grundstückshandel

Die Regelungen des gewerblichen Grundstückshandels (die sog. 3-Objekt-Grenze) gilt auch bei der vermögensverwaltenden GmbH. Diese Stolpersteine sind gestaltbar, da sie durch die vermögensverwaltende GmbH selbst gesteuert werden können. Beim nächsten Stolperstein ist das leider anders.

Stolperstein 4: Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs

Sachverhalt: In einem Fall, den der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden hatte, ging es um eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die ein Geschäftsgebäude errichtete und während der Bauphase bereits einen Mietvertrag mit einem zukünftigen Mieter abschloss. Aufgrund von Verzögerungen beim Bau kam es jedoch zu Problemen:

Problem: Das Mietverhältnis wurde vor der tatsächlichen Überlassung des Gebäudes aufgehoben. Der Mieter zahlte dennoch eine Entschädigung in Höhe von 4.750.000 EUR an die GmbH & Co. KG.

Beurteilung durch das Finanzamt: Das Finanzamt verweigerte die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung, da das Gebäude nicht tatsächlich vermietet wurde.

Urteil des BFH: Der BFH entschied jedoch, dass die erweiterte Kürzung dennoch gewährt werden kann, da die Zahlung als eine Nutzung des eigenen Grundbesitzes angesehen werden kann.

Dieser Fall verdeutlicht, dass es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten darüber gibt, welche Einnahmen noch unter die erweiterte Kürzung fallen und welche nicht. Hier hat der BFH zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden.

In einem anderen Fall hat der BFH jedoch zuungunsten der Steuerpflichtigen entschieden.

Sachverhalt: In einem weiteren Fall, den der Bundesfinanzhof (BFH) zu beurteilen hatte, ging es um eine Wohnungsbaugenossenschaft, die sowohl Wohn- als auch Gewerberäume vermietete. Eine Mieterin, die lediglich zu 0,0168 % an der Genossenschaft beteiligt war, betrieb ein Einzelhandelsgeschäft.

Problem: Obwohl die gewerblich vermieteten Flächen gering waren und die Gewinne der Genossenschaft unter dem Freibetrag von 24.500 EUR lagen, verweigerte das Finanzamt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung.

Urteil des BFH: Der BFH entschied, dass die Kürzung nicht gewährt werden kann, da die gewerblich vermieteten Flächen einem Gesellschafter dienten – unabhängig von der Höhe der Beteiligung.

Dieser Fall zeigt, dass selbst formale Fehler bei der Errichtung der GmbH oder ihres laufenden Betriebs erhebliche Steuerfolgen haben können.

Welche Vorteile bietet eine vermögensverwaltende GmbH?

Der wesentliche Vorteil einer vermögensverwaltenden GmbH ist die Nutzung des Zinseszinseffekts.

Da Immobilieninvestoren die verbleibende Differenz oft wieder in Immobilien reinvestieren, wird der Unterschied im Steuersatz zwischen der GmbH und dem Privatvermögen besonders deutlich. Die vermögensverwaltende GmbH profitiert dabei von einer erheblich geringeren Steuerlast, was das Kapitalwachstum im Vergleich zur privaten Anlageform beschleunigt.

Parameter Privatvermögen (PV) Vermögensverwaltende GmbH
Grenzsteuersatz im Privatvermögen 45 % auf Rendite 15 %
Steuerbelastung in der GmbH auf Rendite 45.000 EUR (Einkommensteuer) 15.000 EUR (Körperschaftsteuer)
Verbleibendes Kapital 55.000 EUR 85.000 EUR
Nachsteuer-Renditeerwartung (p.a.) 2.75 % 4.25 %
Endvermögen nach 10 Jahren ca. 71.000 EUR ca. 126.700 EUR

Ergebnis: Durch die niedrigere Steuerbelastung auf die laufenden Erträge (15 % in der GmbH gegenüber 45 % im Privatvermögen) wächst das Vermögen in der GmbH noch schneller. Nach 10 Jahren beträgt das Endvermögen der GmbH ca. 126.700 EUR, während das Privatvermögen bei etwa 71.000 EUR liegt – ein Unterschied von etwa 78 % zugunsten der GmbH.

Diese Rechnung zeigt, dass die vermögensverwaltende GmbH insbesondere bei der Reinvestition von Erträgen erhebliche steuerliche Vorteile bietet, was zu einer deutlich höheren Vermögensbildung führt.

Nutzung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen

Das Beispiel oben unterzeichnet die steuerlichen Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH potentiell noch. Wird der Differenzbetrag in Aktien investiert, profitiert die GmbH sogar von der weitgehenden Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne. Auf Veräußerungsgewinne fallen nämlich in der GmbH in Summe nur 1,5% Steuern an, während im Privatvermögen die Kapitalertragsteuer von 25% plus ggf. Soli und Kirchensteuer anfällt.

Berücksichtigt man diesen Effekt und unterstellt eine komplette Anlage der Steuerdifferenz in Dividendenaktien, liegt das Endvermögen der GmbH nach 10 Jahren bei ca. 157.800 EUR, was einem Anstieg von etwa 76 % gegenüber dem Privatvermögen entspricht.

Die Ausschüttung der Dividenden ist auch bei der GmbH nicht steuerlich begünstigt. Die weitgehende Steuerfreiheit tritt bei Dividenden nur ein, wenn der Anteil mehr als 10% beträgt. Das wird im Regelfall nicht vorkommen.

Übertragung von GmbH-Anteilen einfacher

Auch die vorweggenommene Erbfolge oder die Nutzung der Steuervorteile aus Freibeträgen für Kinder ist bei einer vermögensverwaltenden GmbH einfacher. Gesellschaftsanteile können flexibler vererbt oder verschenkt werden als Immobilien im Privatvermögen.

Haftungsbeschränkung der vermögensverwaltenden GmbH

Zu guter Letzt ist die Haftung der vermögensverwaltenden GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine Haftung mit dem Privatvermögen ist ausgeschlossen.

Allerdings ist dieser Vorteil im Immobiliengeschäft oft geringer, als man erwarten könnte. In den meisten Fällen verlangen Banken bei der Kreditvergabe ohnehin eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafters.

Es gibt jedoch Situationen, in denen die Haftungsbeschränkung erheblich sein kann, beispielsweise bei bereits auf dem Grundstück vorhandenen Umweltschäden. In solchen Fällen haftet der Eigentümer für mögliche Sanierungskosten. Bei einer vermögensverwaltenden GmbH wäre diese Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was das persönliche Risiko deutlich reduziert.

Nachteile und Einschränkungen

Trotz der Vorteile ist eine vermögensverwaltende GmbH nicht für jeden die richtige Wahl.

Wegfall des steuerfreien Verkaufs

Ein bedeutender Nachteil der vermögensverwaltenden GmbH ist der Wegfall des steuerfreien Verkaufs. Sobald eine Immobilie in der GmbH gehalten wird, wird jeder Verkauf mit 15 % Körperschaftsteuer belastet. Eine vermögensverwaltende GmbH ist daher weniger geeignet, wenn der Hauptgewinn durch den Verkauf der Immobilie erzielt werden soll oder die Immobilie in absehbarer Zeit steuerlich Verluste bringt. Allerdings bietet die vermögensverwaltende GmbH – im Gegensatz zur Privatperson – die Möglichkeit, Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken auf andere Grundstücke zu übertragen, um die Versteuerung über einen längeren Zeitraum zu strecken.

Mit der Anwendung des § 6b EStG kann die Steuer auf den Veräußerungsgewinn zwar aufgeschoben, aber nicht vermieden werden. Der Gewinn, der auf den Gebäudeanteil entfällt, kann jedoch nicht auf den Grund und Boden übertragen werden, sondern nur auf Gebäude oder andere begünstigte Wirtschaftsgüter. Das führt dazu, dass die Anschaffungskosten des neuen Objekts sinken, wodurch auch die Abschreibung (AfA) geringer ausfällt, da die Bemessungsgrundlage reduziert wird. Das bedeutet, dass die Steuerlast zwar gestundet wird, jedoch langfristig durch die niedrigeren Abschreibungen wieder anfällt.

Es ist natürlich gestaltbar, dass im Kaufvertrag dem Grund und Boden ein höherer Anteil zugeordnet wird, allerdings ist das konträr zu den Zielen der Käufers. Der will so wenig wie möglich auf den Grund und Boden allokieren.

Zudem gelten bestimmte Voraussetzungen für die Anwendung des § 6b EStG, insbesondere eine Haltefrist von mindestens 6 Jahren für das veräußerte Grundstück, damit eine Übertragung des Gewinns möglich ist.

Wenn der Gewinn durch die Vermietung selbst erfolgt, ist die GmbH womöglich die bessere Wahl. Auch derjenige, der auf die Mieteinnahmen angewiesen ist, fährt mit einer Immo-GmbH nicht unbedingt besser, da auf ausgeschüttete Gewinne die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % anfällt.

Wenn der Gewinn durch die Vermietung selbst erfolgt, ist die GmbH womöglich die bessere Wahl.

Auch derjenige, der auf die Mieteinnahmen angewiesen ist, fährt mit einer Immo-GmbH nicht unbedingt besser, da auf ausgeschüttete Gewinne die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % anfällt.

Höhere Strukturkosten

Die Gründung einer GmbH verursacht zusätzliche Kosten. Dazu zählen Notar- und Gerichtskosten, die bei einer reinen GmbH-Gründung etwa 2.000 EUR betragen. Bei einer UG-Gründung sind diese Kosten allerdings geringer.

Die laufende Betreuung der GmbH erfordert eine geordnete Buchhaltung sowie die Abgabe von Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen. Ein durchschnittlicher Immobilieninvestor wird dafür in der Regel einen Steuerberater benötigen, was zu zusätzlichen jährlichen Kosten führt.

Gerade bei kleineren Immobilienbeständen könnten diese Aufwendungen die steuerlichen Vorteile der GmbH aufwiegen.

Fazit: Für wen eignet sich die vermögensverwaltende GmbH?

Die vermögensverwaltende GmbH ist ein attraktives Modell für Investoren, die langfristig Vermögen aufbauen möchten und keine regelmäßigen Gewinnausschüttungen benötigen. Gerade bei größeren Immobilienportfolios kann die Immo-GmbH durch erhebliche Steuervorteile und die Möglichkeit zur Reinvestition punkten, wodurch sich ein höheres Kapitalwachstum ergibt.

Für Investoren mit kleineren Immobilienbeständen oder bei kurzfristigem Bedarf an Einkünften ist die vermögensverwaltende GmbH jedoch nicht immer die beste Wahl. Der Verwaltungsaufwand und die zusätzlichen steuerlichen Pflichten sind hier oft höher als der potenzielle Nutzen. Eine individuelle Analyse mit einem Steuerberater ist daher ratsam, um zu prüfen, ob die Vorteile die zusätzlichen Kosten und Mühen rechtfertigen.

Schnellrechner

Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, ob eine vermögensverwaltende GmbH für Sie vorteilhaft ist, können Sie hier unseren Schnellrechner benutzen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Rechner mit feststehenden Parametern für Nutzungsdauer, Steuer- und Zinssätze sowie mit einem Anlagehorizont von 10 Jahren rechnet sowie den Haftungsausschluss.

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Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen zu einer vermögensverwaltenden GmbH

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH und wie unterscheidet sie sich von einer normalen GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Gesellschaftsform, die speziell für Immobilieninvestoren geschaffen wurde, die ihr Vermögen langfristig verwalten möchten. Im Gegensatz zu einer normalen GmbH übt die vermögensverwaltende GmbH keine gewerbliche Tätigkeit aus und profitiert dadurch von steuerlichen Vorteilen, z. B. der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung. Sie erzielt ausschließlich Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf von eigenen Immobilien.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine vermögensverwaltende GmbH?

Die vermögensverwaltende GmbH hat eine geringere Steuerlast als das Halten von Immobilien im Privatvermögen. Gewinne werden in der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer belastet, während im Privatvermögen bis zu 45 % Einkommensteuer fällig werden. Außerdem kann die vermögensverwaltende GmbH von der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung profitieren, wodurch Gewerbesteuern vermieden werden.

Welche Einkünfte sind in einer vermögensverwaltenden GmbH erlaubt?

Neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann die vermögensverwaltende GmbH auch andere Einkünfte erzielen, wie z. B. Zinsen aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Grundstück. Wichtig ist, dass diese Nebeneinkünfte nicht den Charakter einer gewerblichen Tätigkeit annehmen, um die steuerlichen Vorteile nicht zu gefährden.

Welche Nachteile hat die vermögensverwaltende GmbH?

Einer der größten Nachteile ist der Wegfall des steuerfreien Verkaufs: Immobilien, die in der GmbH gehalten werden, müssen bei einem Verkauf mit 15 % Körperschaftsteuer versteuert werden. Außerdem verursacht die Gründung und laufende Betreuung einer GmbH Kosten, die insbesondere bei kleineren Immobilienbeständen die steuerlichen Vorteile aufwiegen können. Ein weiterer Nachteil ist, dass ausgeschüttete Gewinne zusätzlich mit der Abgeltungsteuer belastet werden.

Wann lohnt sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?

Die vermögensverwaltende GmbH lohnt sich besonders für Investoren mit größeren Immobilienportfolios, die langfristig Vermögen aufbauen und von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten. Für kleinere Bestände oder Investoren, die auf regelmäßige Einnahmen angewiesen sind, ist die vermögensverwaltende GmbH aufgrund des Verwaltungsaufwands und der Kosten nicht immer die beste Wahl. Eine individuelle Analyse mit einem Steuerberater ist empfehlenswert, um festzustellen, ob die Vorteile die zusätzlichen Kosten rechtfertigen.

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