Die Dubai-Falle: Warum die Rückkehr aus Dubai nach Deutschland steuerlich teuer werden kann
Die aktuelle Lage im Nahen Osten sorgt bei vielen Deutschen in Dubai und Abu Dhabi für Unruhe. Was lange als sichere Lösung galt, wird plötzlich von manchen hinterfragt. Entsprechend überlegen viele, zumindest vorübergehend nach Deutschland zurückzukehren. Auch sieht so mancher die fehlende Meinungs- und Pressefreiheit in den UAE kritischer als zuvor.
Die Anfragen, bei einer möglichen Rückkehr nach Deutschland zu beraten, haben in den letzten Wochen bei uns deutlich zugenommen.
Was dabei regelmäßig unterschätzt wird: Eine Rückkehr nach Deutschland ist steuerlich kein neutraler Vorgang. Sie kann – je nach Vermögensstruktur – erhebliche Folgen haben.
Mit diesem Beitrag wollen wir den allen Expats, die in den letzten Jahre in die UAE gezogen sind und jetzt mit dem Gedanken spielen, zumindest solange nach Deutschland zurückzukehren, bis sich die Lage am Golf wieder normalisiert hat, die grundlegenden die steuerlichen Folgen dieser Entscheidung aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Die Dubai-Falle: Warum die Rückkehr aus Dubai nach Deutschland steuerlich teuer werden kann
- 2 Steuerpflicht beginnt früher, als viele denken
- 3 Besonders kritisch: Gewinne, die eigentlich „in den UAE entstanden sind“
- 4 Wegzugsteuer: Rückkehr kann entlasten – aber nicht ohne Nebenwirkungen
- 5 Immobilien in den UAE: Steuerfrei war gestern
- 6 Erbschaftsteuer: Die oft übersehene Langzeitwirkung
- 7 Arbeitnehmer: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Auszahlung
- 8 Fazit: Die Rückkehr sollte nie ungeplant erfolgen
Steuerpflicht beginnt früher, als viele denken
Ein typischer Fehler ist zu denken: “Ich bleibe ja nicht lange in Deutschland. Und da gibt es ja die 183-Tage-Regel. Solange wird das schon nicht dauern”.
Das ist ein potentiell sehr teuer Fehler.
Die 183-Tage-Regel ist eine Sondervorschrift für eine sehr bestimmte Personengruppe in vielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Problem Nr. 1: Mit den UAE gibt es ein DBA.
Problem Nr. 2: Sogar wenn es ein DBA gäbe, würde diese Regel bei fast niemanden greifen.
Die Wahrheit ist nämlich: Eine Steuerpflicht in Deutschland begründet man schon oft ab dem ersten Tag, nämlich dann, wenn man hier einen Wohnsitz begründet. Das passiert ganz schnell: Man mietet in Deutschland ein möbliertes Apartment, zieht wieder bei seinen Eltern oder bei Freunden ein oder zieht in eine Eigentumswohnung, die jahrelang leer stand. Es kommt beim Wohnsitz nur darauf an, dass man auf eine Wohnung zugreifen kann.
Damit hat man einen Wohnsitz begründet, egal, ob man sich in Deutschland anmeldet oder nicht.
Und wenn man länger als sechs Monate in Deutschland bleibt, ist man regelmäßig aber wieder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Sobald Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip. Das bedeutet: Deutschland besteuert nicht nur Ihre Einkünfte im Inland, sondern weltweit.
Problematisch wird es im Fall der UAE aber, weil ein entscheidender Schutzmechanismus fehlt: ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Genau das ist aber nicht mehr der Fall.
Seit Ende 2021 existiert kein DBA mehr zwischen Deutschland und den UAE.
Die Folge daraus: Deutschland darf alle Einkünfte, die in den UAE anfallen, voll besteuern. Zwar werden in den UAE gezahlte Steuern auf die deutsche Steuer voll angerechnet, damit nichts doppelt besteuert wird. Nur: Die UAE erheben keine Steuern, was ein wesentlicher Grund für ihre Attraktivität ist.
Besonders kritisch: Gewinne, die eigentlich „in den UAE entstanden sind“
Ein Punkt, den viele falsch beurteilen, betrifft Kapitalvermögen, also z. B. Aktien oder Anteile an Kapitalgesellschaften.
Viele gehen davon aus, dass nur die Gewinne besteuert werden, die nach der Rückkehr aus Dubai nach Deutschland entstehen. Tatsächlich ist die Situation oft deutlich schlechter als erwartet.
Für die steuerliche Gewinnermittlung sind grundsätzlich die ursprünglichen Anschaffungskosten maßgeblich – nicht der Wert zum Zeitpunkt der Rückkehr.
Das bedeutet: Wenn sich Ihr Depot während Ihrer Zeit in Dubai deutlich entwickelt hat und Sie erst nach der Rückkehr verkaufen, wird der gesamte Wertzuwachs in Deutschland besteuert – auch der Teil, der vollständig im Ausland entstanden ist.
Bei wesentlichen Beteiligungen (also Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft, die 1% übersteigen) wird die Situation noch anspruchsvoller. Ein steuerlicher „Neustart“ der Bewertung ist nur in Ausnahmefällen möglich, insbesondere dann, wenn die stillen Reserven im Ausland bereits besteuert wurden. In den UAE ist das regelmäßig nicht der Fall.
Ohne Vorbereitung führt das dazu, dass Sie Gewinne versteuern, die wirtschaftlich vollständig außerhalb Deutschlands entstanden sind.
Wegzugsteuer: Rückkehr kann entlasten – aber nicht ohne Nebenwirkungen
Ein interessanter Aspekt ist die Wegzugsteuer. Wer Deutschland verlassen hat und relevante Beteiligungen hielt, wurde unter Umständen bereits beim Wegzug besteuert.
Hier kann die Rückkehr tatsächlich eine Entlastung bringen. Erfolgt sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums, kann die Wegzugsteuer wieder entfallen.
Auf den ersten Blick klingt das wie ein Vorteil. Es bedeutet aber auch, dass Sie steuerlich so behandelt werden, als hätten Sie Deutschland nie verlassen. Die Wertsteigerungen, die im Ausland erzielt worden sind, unterliegen dann wieder vollständig der deutschen Besteuerung.
Auch hier zeigt sich: Es gibt selten einfache Vorteile – meist handelt es sich um eine Verschiebung von steuerlichen Effekten.
Immobilien in den UAE: Steuerfrei war gestern
Viele Investoren haben in Dubai Immobilien erworben – häufig mit der Erwartung, dass Mieteinnahmen und Wertsteigerungen dauerhaft steuerfrei bleiben.
Mit der Rückkehr aus Dubai nach Deutschland ist diese Annahme leider hinfällig.
Mieteinnahmen aus Immobilien in den UAE unterliegen dann der deutschen Einkommensteuer. Da in Dubai keine Steuer anfällt, gibt es auch hier keine Entlastung durch Anrechnung.
Auch beim Verkauf kann es zu einer Steuerpflicht kommen, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert wird.
Wenn die Immobilie allerdings selbst genutzt wurde, kann man trotzdem steuerfrei verkaufen: Wer die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt hat, kann einen steuerfreien Verkauf erreichen. Dabei reicht es aus, wenn die Nutzung jeweils nur Teile der Kalenderjahre umfasst.
Erbschaftsteuer: Die oft übersehene Langzeitwirkung
Ein Thema, das zu spät oder gar nicht betrachtet wird, ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Auch nach dem Wegzug bleibt Deutschland für deutsche Staatsbürger noch für einen gewissen Zeitraum steuerlich relevant. Diese Frist beträgt grundsätzlich fünf Jahre.
Problematisch wird es dann, wenn Sie zwischenzeitlich nach Deutschland zurückkehren – selbst nur vorübergehend.
Denn dadurch kann diese Frist erneut beginnen.
Das kann erhebliche Auswirkungen auf geplante Vermögensübertragungen haben, insbesondere wenn diese eigentlich außerhalb der deutschen Besteuerung stattfinden sollten.
Arbeitnehmer: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Auszahlung
Für Arbeitnehmer stellt sich die Situation etwas anders dar, aber nicht unbedingt einfacher.
Hier kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt des Zuflusses an. Nicht der Zeitraum, in dem das Einkommen erarbeitet wurde, ist maßgeblich, sondern der Moment, in dem es ausgezahlt wird.
Ein typisches Beispiel ist die sogenannte End-of-Service-Gratuity in den VAE. Erfolgt die Auszahlung erst nach der Rückkehr nach Deutschland, unterliegt sie grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer.
Das lässt sich in vielen Fällen gestalten – aber nur, wenn das Thema frühzeitig erkannt wird.
Fazit: Die Rückkehr sollte nie ungeplant erfolgen
Die Rückkehr aus Dubai nach Deutschland ist aktuell für viele eine nachvollziehbare Entscheidung. Steuerlich ist sie jedoch mit einer Vielzahl von Fallstricken verbunden.
Besonders kritisch sind:
- die fehlende Entlastung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen
- die Besteuerung historischer Wertsteigerungen
- der Einfluss des Zuflusszeitpunkts
- sowie neue Fristen im Bereich der Erbschaftsteuer
Wichtig ist zu wissen: Die größten steuerlichen Belastungen entstehen nicht durch die Rückkehr selbst, sondern durch fehlende Vorbereitung. Uns ist auch klar, dass momentan die Lage schwierig ist und manche sicherlich nicht an die steuerlichen Folgen einer Rückkehr denkt. Leider gilt aber: Wer hier ohne Plan zurückgeht, zahlt fast immer drauf.
FAQ für die Rückkehr aus Dubai nach Deutschland
Ab wann bin ich nach der Rückkehr nach Deutschland wieder steuerpflichtig?
In vielen Fällen sofort. Entscheidend ist nicht die Aufenthaltsdauer, sondern ob ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland begründet wird.
Schon eine verfügbare Wohnung – auch bei Familie oder Freunden – kann ausreichen, um eine unbeschränkte Steuerpflicht auszulösen.
Gilt die 183-Tage-Regel für für die Rückkehr aus Dubai nach Deutschland?
Nein, in der Praxis fast nie.
Die 183-Tage-Regel ist eine Sondervorschrift aus Doppelbesteuerungsabkommen – und genau ein solches Abkommen besteht aktuell nicht mehr zwischen Deutschland und den UAE.
Darauf sollte man sich daher nicht verlassen.
Muss ich auch Einkünfte aus Dubai in Deutschland versteuern?
Ja. Sobald Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, gilt das Welteinkommensprinzip.
Das bedeutet: Auch Einkünfte aus Dubai – z. B. Kapitalerträge oder Mieteinnahmen – werden in Deutschland besteuert.
Da in den UAE keine Einkommensteuer anfällt, gibt es in der Regel keine Entlastung durch Anrechnung.
Werden Wertsteigerungen besteuert, die während meiner Zeit in Dubai entstanden sind?
In vielen Fällen: ja.
Wenn Sie Vermögenswerte (z. B. Wertpapiere) erst nach Ihrer Rückkehr verkaufen, wird häufig der gesamte Gewinn besteuert – also auch der Teil, der während Ihrer Zeit im Ausland entstanden ist.
Ein steuerlicher „Neustart“ der Werte erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Kann ich meine Rückkehr steuerlich gestalten oder vorbereiten?
Ja – und genau das ist entscheidend.
Durch eine rechtzeitige Planung lassen sich viele steuerliche Nachteile vermeiden oder zumindest reduzieren, z. B. durch:
- gezielten Verkauf von Vermögenswerten vor der Rückkehr
- Timing von Auszahlungen (z. B. Bonus oder Abfindungen)
- Strukturierung von Beteiligungen
Ohne Vorbereitung entstehen die größten steuerlichen Belastungen oft völlig unnötig.



