Die Reform der Grundsteuer zum 1.1.2025 führte zu höheren Bewertungen von Grundstücken. Bisher gab es im Gesetz keine Möglichkeit, für die Grundsteuer einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Mittlerweile hat NRW eine klare Regelung für den Nachweis eines niedrigeren Werts, die anderen Länder und der Bund werden vermutlich nachziehen.

Wenn Ihr Grundstückswert über dem tatsächlichen Marktwert liegt, können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen, um die Steuerlast zu senken. Dafür brauchen Sie ein Gutachten oder einen Kaufnachweis. Dies gilt auch nach Ablauf der Einspruchsfrist, jedoch ist rechtliche Unterstützung empfehlenswert.  Eine Anpassung kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.