MaBV-Prüfung für Bauträger und Baubetreuer nach § 16 MaBV – bundesweit & digital

MaBV-Prüfung für Bauträger und Baubetreuer – bundesweit & digital

Wir führen Sie strukturiert, digital und rechtssicher durch die MaBV-Prüfung nach § 16 MaBV – von der Einordnung Ihrer Tätigkeit bis zum Prüfungsbericht zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

MaBV-Prüfung nach § 16 MaBV – wer ist betroffen?

Bauträger und Baubetreuer unterliegen nach § 16 MaBV einer gesetzlichen Prüfungspflicht.

Gegenstand der Prüfung ist insbesondere, ob fremde Vermögenswerte ordnungsgemäß verwendet wurden und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind.

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Prüfungsberichts besteht unabhängig davon, ob es im Prüfungszeitraum zu Beanstandungen gekommen ist.

Die MaBV-Prüfung betrifft Bauträger und Baubetreuer, die im Prüfungszeitraum fremde Vermögenswerte verwendet oder verwaltet haben.

Typische Unsicherheiten in der Praxis

Viele Bauträger und Baubetreuer beschäftigen sich nur einmal jährlich – oder noch seltener – mit der MaBV-Prüfung. Entsprechend häufig stellen sich Fragen wie:

  • Bin ich im konkreten Fall tatsächlich prüfungspflichtig?

  • Welche Geschäftsvorfälle sind prüfungsrelevant?

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Welche Fristen gelten gegenüber der Behörde?

  • Was passiert bei unvollständigen Unterlagen?

Diese Unsicherheiten sind nachvollziehbar: Die MaBV-Prüfung ist kein Tagesgeschäft, sondern ein formalisiertes Prüfverfahren mit klaren Anforderungen.

Warum die MaBV-Prüfung häufig als Belastung empfunden wird

Für Bauträger und Baubetreuer läuft die MaBV-Prüfung meist parallel zum operativen Geschäft.


Häufig sind relevante Unterlagen verteilt, Abläufe nicht standardisiert und die formalen Anforderungen der Behörde wenig selbsterklärend.

Die eigentliche Herausforderung liegt dabei selten im fehlenden Willen, sondern im strukturierten Umsetzen der gesetzlichen Vorgaben – unter Zeitdruck und mit begrenzten internen Ressourcen.

Unser Verständnis von Entlastung

Entlastung bedeutet für uns nicht, Anforderungen zu relativieren oder „weich zu prüfen“.
Entlastung bedeutet, den Prüfungsprozess vorhersehbar, transparent und beherrschbar zu machen.

Wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit wissen,

  • was benötigt wird,

  • warum es benötigt wird,

  • und in welcher Form es vorliegen muss.

Struktur statt Nacharbeit – unser Ansatz für die MaBV-Prüfung nach § 16 MaBV

Die MaBV-Prüfung lässt sich nicht vereinfachen – aber sie lässt sich klar strukturieren.
Unser Ansatz kombiniert die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung mit einer vorbereitenden Struktur, die sich in der Praxis bewährt hat.

Das bedeutet unter anderem:

  • Einordnung der prüfungsrelevanten Tätigkeiten

  • verständliche Übersicht der benötigten Unterlagen

  • klare Vorgaben zur Struktur der Nachweise

  • digitale Übermittlung der Unterlagen

  • sachliche Hinweise bei Auffälligkeiten

Wir konzentrieren uns bewusst auf das, was für die MaBV-Prüfung erforderlich ist.
Keine Rechtsberatung, keine laufende Buchhaltung, keine betriebswirtschaftliche Gestaltungsberatung – sondern eine klar abgegrenzte Prüfungsleistung.

MaBV-Prüfung nach § 16 MaBV - unser Ablauf

So läuft die MaBV-Prüfung bei uns ab

Wir orientieren uns bei der Durchführung der MaBV-Prüfung an anerkannten berufsständischen Vorgaben, insbesondere am IDW Prüfungsstandard PS 830, und setzen diese in einer klar strukturierten Vorgehensweise um.

1. Klärungsgespräch

Im ersten Schritt klären wir, welche Tätigkeiten ausgeübt wurden, ob und in welchem Umfang eine Prüfungspflicht besteht und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

2. Strukturierte Unterlagenanforderung

Sie erhalten eine klare Übersicht der benötigten Unterlagen sowie Hinweise zur Form und zur digitalen Bereitstellung.

3. Digitale Prüfung

Die Prüfung erfolgt vollständig digital. Rückfragen werden gezielt und nachvollziehbar geklärt – ohne unnötige Schleifen.

4. Prüfungsbericht

Nach Abschluss der Prüfung erstellen wir den Prüfungsbericht nach § 16 Abs. 1 MaBV zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Erfahrung im Immobilienumfeld

Unsere Arbeit ist seit Jahren stark auf das Immobiliensteuerrecht ausgerichtet.
Wir betreuen Mandanten aus der gesamten Immobilienpraxis – unter anderem Investoren, Bauunternehmer und projektbezogene Bauträgerstrukturen.

Dieses Branchenverständnis ist die Grundlage dafür, MaBV-Prüfungen nicht isoliert, sondern im wirtschaftlichen Kontext von Bau- und Immobilienprojekten durchzuführen.

Häufige Fragen

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Bauträger errichten Bauvorhaben auf eigene Rechnung, Baubetreuer betreuen Bauvorhaben wirtschaftlich für Dritte.

Ob daraus eine Prüfungspflicht entsteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Frage benötigen, ob Sie prüfungspflichtig sind oder nicht.

Wir helfen Ihnen im Rahmen eines separaten Mandats gerne dabei, die Frage nach Ihrer Prüfungspflicht zu klären.

In der Regel jährlich. Der Prüfungsbericht ist fristgerecht bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Wir prüfen Ihre Prozesse, Kontrollen und Nachweise rund um die Behandlung von Fremdgeldern und Sicherheiten.

Ja, wir arbeiten vollständig digital und bundesweit. Sie erhalten einen strukturierten Fragebogen, mit dem Sie die benötigen Unterlagen uns rein digital zur Verfügung stellen.

Selbstverständlich! Unser Anspruch ist es, Ihnen bei Feststellungen auch konkrete Hinweise zu geben, wie Sie diese Feststellungen bei der nächsten Prüfung vermeiden können.

Die Kosten sind um Umfang der Prüfung abhängig. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Haben Sie als Makler die Erlaubnis nach § 34c GewO erhalten, üben aber keine Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer aus, reicht es, Ihrer Aufsichtsbehörde eine Negativerklärung zukommen zu lassen.

Diese Negativerklärung ist nicht prüfungspflichtig.

Hinweis zum Ablauf

Zur Vorbereitung des Klärungsgesprächs bitten wir um einige kurze Angaben zu Ihrer Tätigkeit und zum Prüfungszeitraum.
Auf dieser Basis erhalten Sie im Anschluss einen passenden Terminvorschlag.

MaBV-Prüfung nach § 16 MaBV strukturiert und rechtssicher durchführen

Wenn Sie als Bauträger oder Baubetreuer prüfungspflichtig sind, unterstützen wir Sie bei der ordnungsgemäßen Durchführung der MaBV-Prüfung nach § 16 MaBV – strukturiert, digital und mit klaren Abläufen.

Sie sind nicht sicher, ob Sie der Prüfungspflicht unterliegen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Einordnung im Rahmen eines separaten Mandats.