Steuerberater für Zahnärzte
Eine Zahnarztpraxis ist kapitalintensiv und abrechnungsseitig anspruchsvoll: Geräte und Eigenlabor binden Kapital, GOZ und BEMA bestimmen den Alltag. Wir beraten Sie steuerlich und betriebswirtschaftlich aus einer Hand.
Beratung heißt bei uns mitdenken statt nur abrechnen – von der ersten Anstellung bis zur Praxisabgabe.
Für welche Zahnarztpraxen
- Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft.
- Zahnmedizinisches Versorgungszentrum (Z-MVZ).
- Praxen mit eigenem Dentallabor.
- Kieferorthopäden und Oralchirurgen.
Themen, die typisch für Zahnarztpraxen sind
- Eigenlabor und Abfärbung: Ein praxiseigenes Labor für die eigenen Patienten gehört zur freiberuflichen Tätigkeit. Fertigt es aber auch Zahnersatz für andere Praxen oder werden Waren verkauft, entstehen gewerbliche Einkünfte – die oberhalb bestimmter Bagatellgrenzen die gesamte Praxis gewerbesteuerpflichtig „infizieren" können (Abfärbung, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Wir strukturieren das so, dass es sauber getrennt bleibt.
- GOZ, BEMA und Umsatzsteuer: Privatliquidation nach GOZ und Kassenabrechnung nach BEMA laufen nebeneinander. Umsatzsteuer ist für Zahnärzte ein wichtigeres Feld als für Humanmediziner: Eigenlabor-Lieferungen und rein ästhetische Leistungen wie Bleaching sind steuerpflichtig, nicht steuerbefreit. Praxen ohne Eigenlabor bleiben mit ihren steuerpflichtigen Umsätzen aber oft klein genug, um die Kleinunternehmerregelung zu nutzen – wir prüfen, was für Ihre Praxis gilt.
- Geräteinvestitionen und Praxiswert: Anschaffungen wie DVT oder CEREC sind hohe Investitionen mit eigener Abschreibungslogik. Beim Praxiskauf entscheidet die Kaufpreisaufteilung zwischen Praxiswert und Geräten über die künftige Abschreibung.
Was wir für Sie tun
Das laufende Geschäft
Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung fürs Team (Prophylaxe, Azubis, angestellte Zahnärzte) inklusive Lohnoptimierung, Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Steuererklärungen, Begleitung bei Betriebsprüfungen. Dazu monatliche Auswertungen mit Vergleichswerten aus Praxen ähnlicher Größe.
Wenn sich etwas ändert
Existenzgründung und Niederlassung, Praxiskauf und Praxisbewertung, Gestaltung von Eigenlabor und Kooperationen (BAG, Z-MVZ), Investitionsplanung für Geräte, private Vermögens- und Nachfolgeplanung. Wir sind dabei Ihr Sparringspartner für die unternehmerische Entscheidung, nicht nur für die steuerliche Deklaration.
Warum wir
Anders als die meisten auf Heilberufe spezialisierten Kanzleien sind wir zugleich Wirtschaftsprüfer. Gerade bei kapitalintensiven Zahnarztpraxen zahlt sich das aus: bei Praxisbewertung, Kaufpreisaufteilung und Transaktionen.
Zusätzlich sind wir Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) und arbeiten als DATEV Digitale Kanzlei durchgängig digital.
Was unsere Mandanten sagen
„Herr Burchardt begleitet meine Praxis nicht nur steuerlich, sondern denkt aktiv mit. Besonders deutlich wurde das, als wir gemeinsam mein umfangreiches Immobilienportfolio neu strukturiert haben, um steuerliche Entlastungen zu erzielen. Die steuerliche Seite meiner Praxis und meines Vermögens fühlt sich seitdem vorausschauend gesteuert an, nicht nur verwaltet."
Kai Beermann, Zahnarzt, EssenWeiter zu Ihrem Thema
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Wir sind auf wenige Felder spezialisiert und dort richtig gut. Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir es ehrlich.
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