Steuerberater für Tierärzte

Eine Tierarztpraxis verbindet Behandlung mit einem anspruchsvollen Betrieb: Team, Geräte, Medikamente und unterschiedliche Erlösbereiche müssen wirtschaftlich zusammenpassen. Wir übernehmen die steuerliche Begleitung und ordnen Ihre Zahlen für die nächste unternehmerische Entscheidung ein.

Unsere Beratung richtet sich an Tierarztpraxen und tierärztliche Betriebe, die Buchhaltung, Personal, Investitionen oder eine Übergabe vorausschauend planen möchten.

Ihre Praxisform und Ihr Beratungsbedarf

  • Einzelpraxen und gemeinschaftlich geführte Tierarztpraxen.
  • Tierärztliche Betriebe mit mehreren Behandlern oder Standorten.
  • Gründer, Käufer und Inhaber, die Investitionen, Wachstum oder Nachfolge vorbereiten.

Erlösbereiche und Hausapotheke nachvollziehbar auswerten

Behandlung, Diagnostik, Operationen und Warenabgaben können unterschiedliche Kostenstrukturen haben. Wir prüfen mit Ihnen, welche Trennung in der Buchhaltung für Ihren Betrieb sinnvoll und anhand der vorhandenen Unterlagen möglich ist.

Zur Hausapotheke und zu weiteren Warenbeständen betrachten wir Einkauf, dokumentierte Bestände und Entnahmen gemeinsam. So lassen sich Bestandsveränderungen und Wareneinsatz bei der Beurteilung des Ergebnisses berücksichtigen. Die pharmazeutischen und tierärztlichen Aufzeichnungen bleiben in Ihrem fachlichen Verantwortungsbereich.

Umsatzsteuer: Tiermedizin gesondert einordnen

Die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG betrifft die Humanmedizin. Sie lässt sich deshalb nicht pauschal auf tierärztliche Behandlungen übertragen. Wir prüfen die Behandlung Ihrer einzelnen Leistungs- und Erlösbereiche und die zugehörigen Vorsteuerfragen.

Auch die Einkommen- und Gewerbesteuer verlangen einen eigenen Blick: Die persönliche tierärztliche Tätigkeit zählt grundsätzlich zu den freien Berufen. Zusätzliche Tätigkeiten und die gewählte Rechtsform können die Einordnung verändern. Eine GmbH gilt kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb.

Rechtsgrundlagen: § 4 Nr. 14 UStG: Heilbehandlungen; § 18 EStG: Freiberufliche Tätigkeit; § 2 GewStG: Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften.

Personal und Geräteinvestitionen wirtschaftlich planen

Vor einem zusätzlichen Behandler, einer Erweiterung oder einer Geräteanschaffung rechnen wir den Kapitalbedarf und die laufenden Kosten durch. Die entscheidende Frage ist, welche Auslastung und welche Erlöse nötig sind, damit die Maßnahme zur Praxis passt.

Finanzierung und Steuern gehören in dieselbe Planung. Dabei prüfen wir auch, ob ein Investitionsabzugsbetrag in Betracht kommt. Für Ihr Team übernehmen wir die Lohnabrechnung und beraten zur Gestaltung der Vergütung.

Gründung, Übernahme und Nachfolge

Beim Einstieg klären wir Investitionen, Finanzierung und den privaten Finanzbedarf in der Anlaufphase. Für eine Praxisgründung schaffen wir eine Planungsgrundlage; bei einer Praxisübernahme betrachten wir Kaufpreis und wirtschaftliche Annahmen.

Vor einer Praxisnachfolge beziehen wir die betrieblichen Vermögenswerte und Ihre weiteren Pläne ein. Eigene Praxisräume verdienen dabei einen gesonderten Blick. Lesen Sie dazu den Beitrag Praxis im eigenen Haus.

Buchhaltung und Einstieg in die Zusammenarbeit

Wir begleiten Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss beziehungsweise Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Steuererklärungen und steuerliche Betriebsprüfungen im vereinbarten Mandatsumfang. Beim Start klären wir, welche Unterlagen Ihre Praxis bereits bereitstellt und welche Auswertungen für Ihre Entscheidungen gebraucht werden.

Für das Erstgespräch genügen eine kurze Beschreibung der Praxis, der aktuelle Beratungsbedarf und – soweit vorhanden – die letzte Auswertung. Einen Wechsel bereiten wir anhand unseres Ablaufs zum Steuerberaterwechsel gemeinsam vor.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns kurz, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist und welche Frage Sie klären möchten. Wir stimmen dann den passenden Beratungsumfang und die benötigten Unterlagen ab.

Ihr Ansprechpartner: Oliver Burchardt. Mehr über unsere Kanzlei und Qualifikationen. Wir beraten von Dortmund aus auch digital und bundesweit.

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