Praxisnachfolge und Praxisabgabe

Die Abgabe Ihrer Praxis ist der Schlusspunkt eines Berufslebens – und steuerlich einer der Momente, in denen die meisten Werte auf dem Spiel stehen. Wer früh plant, entscheidet, wie viel vom Lebenswerk am Ende bleibt. Wer zu spät kommt, überlässt das dem Zufall.

Wir begleiten die Übergabe mit dem nötigen Vorlauf: von der Bewertung über die steuerlich optimale Gestaltung bis zu Ihrer privaten Vermögens- und Ruhestandsplanung.

Wann Sie mit uns sprechen sollten

  • Sie denken an den Ruhestand – idealerweise einige Jahre im Voraus, nicht erst im letzten Jahr.
  • Sie wollen Ihre Praxis an ein Kind oder einen jüngeren Kollegen übergeben.
  • Sie suchen einen externen Nachfolger und brauchen einen belastbaren Praxiswert.
  • Sie haben einen Kassensitz, der über ein Nachbesetzungsverfahren übergeben werden muss.

Wege der Nachfolge

Verkauf

Abgabe an einen Nachfolger

Der klassische Weg: Sie verkaufen die Praxis an einen externen Nachfolger. Wir bewerten und gestalten den Verkauf steuerlich optimal; das Nachbesetzungsverfahren beim Kassensitz übernimmt ein Fachanwalt für Medizinrecht, mit dem wir Hand in Hand arbeiten.

Gleitend

Übergang in Stufen

Sie nehmen den Nachfolger zunächst als Partner auf und übertragen die Praxis dann schrittweise – oder übergeben innerhalb der Familie. Das erfordert mehr Vorlauf, gibt aber Ruhe und steuerlichen Gestaltungsspielraum.

Worauf es steuerlich ankommt

  • Begünstigung des Veräußerungsgewinns: Der Gewinn aus der Praxisabgabe kann steuerlich begünstigt sein – mit einem Freibetrag und einem ermäßigten Steuersatz ab dem 55. Lebensjahr oder bei Berufsunfähigkeit. Beides gibt es nur einmal im Leben, deshalb will der richtige Zeitpunkt geplant sein.
  • Örtlicher Wirkungskreis: Die Begünstigung setzt voraus, dass Sie Ihre Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis für eine gewisse Zeit tatsächlich einstellen. Wer zu früh wieder tätig wird, riskiert die Begünstigung rückwirkend – ein Punkt, der in der Planung oft übersehen wird.
  • Nachbesetzungsverfahren beim Kassensitz: In gesperrten Planungsbereichen wird der Vertragsarztsitz über ein Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigung neu besetzt. Das Verfahren selbst führt ein Fachanwalt für Medizinrecht – wir stimmen die steuerliche Seite und das Timing darauf ab, denn beides beeinflusst, an wen und zu welchen Konditionen Sie übergeben können.
  • Familiennachfolge: Bei der Übergabe an Kinder kommen Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die vorweggenommene Erbfolge ins Spiel. Hier lohnt sich frühe Gestaltung besonders.
  • Private Vermögens- und Ruhestandsplanung: Der Erlös aus der Praxis ist meist ein zentraler Baustein Ihrer Altersvorsorge. Wir denken die Abgabe und Ihre private Vermögensplanung zusammen, nicht getrennt.

Warum gerade wir

Als Wirtschaftsprüfer bewerten wir Ihre Praxis selbst und brauchen dafür keinen externen Gutachter. Als Steuerberater gestalten wir die Abgabe so, dass die Begünstigungen greifen. Und als Ihr laufender Berater kennen wir Ihre Zahlen und Ihre private Situation – Bewertung, Steuer und Vermögensplanung kommen aus einer Hand.

Für berufsrechtliche Fragen und die Vertragsgestaltung arbeiten wir mit Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht zusammen – oder empfehlen Ihnen auf Wunsch einen.

So gehen wir vor

  1. Frühzeitige StandortbestimmungWir klären Zeithorizont, Nachfolgeform und Ihre Vorstellungen – am besten mehrere Jahre vor der geplanten Abgabe.
  2. BewertungWir ermitteln einen begründeten Praxiswert als Grundlage für Verhandlung und Planung.
  3. Steuer- und VermögensstrategieWir gestalten die Abgabe steuerlich optimal und stimmen sie mit Ihrer Ruhestandsplanung ab.
  4. Umsetzung der ÜbergabeWir begleiten die steuerliche Umsetzung bis zum Stichtag und stimmen uns mit dem Fachanwalt ab, der Nachbesetzungsverfahren und Vertragsseite verantwortet.

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