Praxisnachfolge und Praxisabgabe

Die Abgabe Ihrer Praxis ist der Schlusspunkt eines Berufslebens – und steuerlich einer der Momente, in denen die meisten Werte auf dem Spiel stehen. Wer früh plant, entscheidet, wie viel vom Lebenswerk am Ende bleibt. Wer zu spät kommt, überlässt das dem Zufall. Wir begleiten die Übergabe mit dem nötigen Vorlauf: von der Bewertung über die steuerlich optimale Gestaltung bis zu Ihrer privaten Vermögens- und Ruhestandsplanung.

Wann Sie mit uns sprechen sollten

  • Sie denken an den Ruhestand – idealerweise einige Jahre im Voraus, nicht erst im letzten Jahr.
  • Sie wollen Ihre Praxis an ein Kind oder einen jüngeren Kollegen übergeben.
  • Sie suchen einen externen Nachfolger und brauchen einen belastbaren Praxiswert.
  • Sie haben einen Kassensitz, der über ein Nachbesetzungsverfahren übergeben werden muss.

Wege der Nachfolge

Verkauf

Abgabe an einen Nachfolger

Der klassische Weg: Sie verkaufen die Praxis an einen externen Nachfolger. Wir bewerten die Praxis und begleiten die steuerliche Gestaltung. Bei einem Vertragsarztsitz entscheidet der Zulassungsausschuss im gesetzlich geregelten Nachbesetzungsverfahren; ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Sie dabei rechtlich begleiten.
Gleitend

Übergang in Stufen

Sie nehmen den Nachfolger zunächst als Partner auf und übertragen die Praxis dann schrittweise – oder übergeben innerhalb der Familie. Das erfordert mehr Vorlauf, gibt aber Ruhe und steuerlichen Gestaltungsspielraum.

Worauf es steuerlich ankommt

  • Begünstigung des Veräußerungsgewinns: Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und der besondere ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG setzen unter anderem voraus, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig sind. Beide werden auf Antrag jeweils nur einmal gewährt. Davon zu unterscheiden ist die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG, die keine entsprechende Altersgrenze hat. Welche Regelung unter ihren weiteren Voraussetzungen in Betracht kommt, prüfen wir für Ihre Übergabe.
  • Weitere Tätigkeit nach der Übergabe: Eine weitere berufliche Tätigkeit muss in die Prüfung der Veräußerungsbegünstigungen einbezogen werden. Deshalb klären wir vorab, ob, in welchem Umfang und für wen Sie nach der Übergabe weiterarbeiten möchten.
  • Nachbesetzungsverfahren beim Kassensitz: Bei Vertragsarztpraxen in gesperrten Planungsbereichen sind die Voraussetzungen und das Verfahren nach § 103 SGB V zu beachten. Über die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens und die Auswahl des Nachfolgers entscheidet der Zulassungsausschuss nach den gesetzlichen Vorgaben. Ihr Fachanwalt für Medizinrecht begleitet die rechtliche Seite; wir stimmen die steuerliche Planung und den Zeitablauf darauf ab.
  • Familiennachfolge: Bei der Übergabe an Kinder kommen Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die vorweggenommene Erbfolge ins Spiel. Hier lohnt sich frühe Gestaltung besonders.
  • Private Vermögens- und Ruhestandsplanung: Der Erlös aus der Praxis ist meist ein zentraler Baustein Ihrer Altersvorsorge. Wir denken die Abgabe und Ihre private Vermögensplanung zusammen, nicht getrennt.

Warum gerade wir

Als Wirtschaftsprüfer bewerten wir Ihre Praxis selbst und brauchen dafür keinen externen Gutachter. Als Steuerberater prüfen wir, welche Begünstigungen in Ihrem Fall in Betracht kommen und welche Voraussetzungen die Gestaltung erfüllen muss. Und als Ihr laufender Berater kennen wir Ihre Zahlen und Ihre private Situation – Bewertung, Steuer und Vermögensplanung kommen aus einer Hand. Für berufsrechtliche Fragen und die Vertragsgestaltung arbeiten wir mit Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht zusammen – oder empfehlen Ihnen auf Wunsch einen.

So gehen wir vor

  1. Frühzeitige StandortbestimmungWir klären Zeithorizont, Nachfolgeform und Ihre Vorstellungen – am besten mehrere Jahre vor der geplanten Abgabe.
  2. BewertungWir ermitteln einen begründeten Praxiswert als Grundlage für Verhandlung und Planung.
  3. Steuer- und VermögensstrategieWir gestalten die Abgabe steuerlich optimal und stimmen sie mit Ihrer Ruhestandsplanung ab.
  4. Umsetzung der ÜbergabeWir begleiten die steuerliche Umsetzung bis zum Stichtag und stimmen uns mit dem Fachanwalt ab, der Sie im Nachbesetzungsverfahren und bei der Vertragsgestaltung rechtlich begleitet.

So bereiten Sie das erste Nachfolgegespräch vor

  • Zeit und Ziel: Gewünschter Übergabetermin, möglicher Nachfolger und geplante weitere berufliche Tätigkeit.
  • Praxisvermögen: Aktuelle Zahlen, Anlagenverzeichnis, Gesellschaftsverträge und Angaben zu eigenen Praxisräumen.
  • Privater Bedarf: Geplante Ruhestandsausgaben, vorhandene Altersvorsorge und die Rolle des Verkaufserlöses.

Wir ordnen die Übergabevarianten, benennen steuerliche Prüfpunkte und stimmen den Zeitplan mit Bewertung und Vertragsgestaltung ab. Ein schrittweiser Einstieg, ein vollständiger Verkauf und eine unentgeltliche Familiennachfolge verlangen jeweils eine eigene Prüfung.

Besondere Aufmerksamkeit brauchen Praxisräume im eigenen Haus. Zur Altersvorsorge bietet der Beitrag über zusätzliche Beiträge ins Versorgungswerk eine erste Orientierung. Ob diese Überlegungen zu Ihrer Planung passen, klären wir anhand Ihrer persönlichen Situation.

Unser Modellfall zu Praxis, Immobilie und Nachfolge zeigt, welche Fragen vor der Übergabe zusammengehören.

Passend zu Ihrer Berufsgruppe

Die betrieblichen und berufsrechtlichen Ausgangspunkte unterscheiden sich. Hier finden Sie unsere Beratung für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Für Kauf, laufenden Betrieb und Nachfolge einer Apotheke nutzen Sie die Seite Steuerberatung für Apotheker.

Ihr Ansprechpartner: Oliver Burchardt. Mehr über unsere Kanzlei und Qualifikationen. Wir beraten von Dortmund aus auch digital und bundesweit.

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