Praxiskauf und Praxisbewertung
Der Kauf oder Verkauf einer Praxis ist für die meisten die größte wirtschaftliche Entscheidung ihres Berufslebens. Es geht um echte Werte – und um Steuern, die je nach Gestaltung sechsstellig auseinanderliegen können.
Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Kanzlei begleiten wir beide Seiten dieser Transaktion: die Bewertung nach anerkannten Methoden und die steuerlich optimale Gestaltung. Die Bewertung von Unternehmen ist unser Kerngeschäft, nicht eine Zusatzleistung.
Wann wir für Sie arbeiten
Sie übernehmen eine Praxis
Wir prüfen, ob der geforderte Preis zu den Zahlen passt, klären die steuerlich sinnvolle Struktur der Übernahme und sorgen dafür, dass der Kaufpreis so aufgeteilt wird, dass Sie ihn bestmöglich abschreiben können.
Sie geben Ihre Praxis ab
Wir ermitteln einen belastbaren, begründeten Praxiswert als Verhandlungsgrundlage und gestalten den Verkauf so, dass von Ihrem Lebenswerk nach Steuern möglichst viel bei Ihnen bleibt – Stichwort Freibetrag und ermäßigter Steuersatz.
Worauf es steuerlich ankommt
- Praxisbewertung: Wir bewerten nach der von der Bundesärztekammer empfohlenen modifizierten Ertragswertmethode und, wo es die Situation verlangt, nach betriebswirtschaftlichen Standards. Als Wirtschaftsprüfer ist die Bewertung unser tägliches Handwerk.
- Kaufpreisaufteilung: Wie sich der Gesamtpreis auf Praxiswert, Geräte und Einrichtung verteilt, entscheidet über Ihre spätere Abschreibung. Diese Aufteilung gehört sauber begründet in den Vertrag, nicht nachträglich geschätzt.
- Praxiswert-Abschreibung: Der gezahlte Praxiswert ist abschreibbar. Über welche Nutzungsdauer, hängt davon ab, wie stark die Praxis an die Person des Abgebers gebunden war – ein Punkt mit echtem Gestaltungsspielraum.
- Vorteil aus der Kassenzulassung: Bei Vertragsarztpraxen ist zu klären, ob der Wert der Zulassung Teil des abschreibbaren Praxiswerts ist oder ein eigenständiges, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Das hängt von der Gestaltung des Erwerbs ab und wirkt sich unmittelbar auf die Abschreibung aus.
- Finanzierung: Wir rechnen die Finanzierung durch und stimmen sie mit der Liquiditäts- und Steuerplanung ab, damit die Übernahme von Anfang an tragfähig ist.
Warum gerade wir
Die meisten auf Heilberufe spezialisierten Kanzleien sind reine Steuerberater und müssen für die Bewertung einen externen Gutachter hinzuziehen. Wir sind selbst Wirtschaftsprüfer – Bewertung, steuerliche Gestaltung und Transaktionsbegleitung kommen bei uns aus einer Hand, ohne Reibungsverlust und ohne zusätzliche Schnittstelle.
Das ist genau der Punkt, an dem sich unsere Doppelqualifikation für Sie auszahlt: bei der größten Zahl, um die es in Ihrem Berufsleben geht.
So läuft eine Transaktion ab
- Erstgespräch und ZielklärungKauf oder Verkauf, Zeitrahmen, Ihre Vorstellungen und die steuerliche Ausgangslage.
- BewertungWir ermitteln einen begründeten Praxiswert als belastbare Grundlage für die Verhandlung.
- Gestaltung und StrukturWir entwickeln die steuerlich optimale Struktur für Übernahme oder Abgabe und stimmen die Kaufpreisaufteilung ab.
- VertragsbegleitungWir arbeiten der Vertragsseite zu und stimmen uns mit Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht ab – oder empfehlen Ihnen auf Wunsch einen.
- UmsetzungVon der Finanzierung bis zur ersten Abrechnung nach dem Stichtag begleiten wir den Übergang.
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Ob Kauf oder Verkauf – schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, worauf es in Ihrem Fall ankommt.
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