Steuerberater für Ärzte
Ob Kassenpraxis, Privatpraxis, MVZ oder Klinikanstellung: Ihr Praxisalltag ist reguliert und zeitintensiv. Wir übernehmen die steuerliche und betriebswirtschaftliche Seite, damit Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können. Beratung heißt bei uns mitdenken statt nur abrechnen – von der ersten Anstellung bis zur Praxisabgabe.Für welche Arztpraxen
- Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG/üBAG) oder Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).
- Kassenzulassung, Privatpraxis oder eine Mischung aus beidem.
- Angestellte Ärzte, die den Schritt in die Niederlassung planen.
- Alle Facharztrichtungen.
Themen, die typisch für Arztpraxen sind
- Kassenzulassung und Bedarfsplanung: Ein Kassensitz ist an die Zulassungsbeschränkung der Kassenärztlichen Vereinigung gekoppelt. Das beeinflusst den Praxiswert beim Kauf und ist bei der Bewertung mitzudenken.
- Honorarärztliche und Belegarzt-Tätigkeit: Viele Fachärzte arbeiten zusätzlich als Beleg- oder Honorararzt in Kliniken. Das erzeugt gemischte Einkünfte, die steuerlich sauber getrennt werden müssen.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regressrisiko: Die Kassenärztliche Vereinigung prüft das Verordnungsverhalten bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Mögliche Rückforderungen berücksichtigen wir in Ihrer Liquiditätsplanung. Wie sie steuerlich zu erfassen sind, hängt unter anderem von der Gewinnermittlungsart und dem Stand des Verfahrens ab.
Was wir für Sie tun
Das laufende Geschäft
Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung fürs Praxisteam inklusive Lohnoptimierung, Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Steuererklärungen, Begleitung bei Betriebsprüfungen. Dazu monatliche Auswertungen mit Vergleichswerten aus Praxen ähnlicher Größe und Fachrichtung.Wenn sich etwas ändert
Existenzgründung und Niederlassung, Praxiskauf und Praxisbewertung, Aufnahme von Partnern oder Wechsel in eine BAG oder ein MVZ, Investitionsentscheidungen für Praxisausstattung, private Vermögens- und Nachfolgeplanung. Wir sind dabei Ihr Sparringspartner für die unternehmerische Entscheidung, nicht nur für die steuerliche Deklaration.Warum wir
Wir verbinden Steuerberatung mit Wirtschaftsprüfung. Das zahlt sich besonders dort aus, wo es um Werte geht: bei Praxisbewertung, Kaufpreisaufteilung und Transaktionen. Zusätzlich sind wir Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) und arbeiten als DATEV Digitale Kanzlei durchgängig digital.Was unsere Mandanten sagen
IGeL, Gutachten und Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte knüpft an Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin an. Eine privat abgerechnete Leistung ist deshalb nicht allein wegen der privaten Zahlung steuerpflichtig. Umgekehrt ist nicht jede Tätigkeit eines Arztes automatisch steuerfrei.
Bei IGeL und Gutachten prüfen wir die konkrete Leistung und ihren Zweck: Geht es um Diagnose, Behandlung oder Gesundheitsvorsorge? Wofür wird das Gutachten erstellt? Wir klären, wie die Leistungen in Rechnung und Buchhaltung einzuordnen sind und ob steuerpflichtige Umsätze gesondert erfasst werden müssen. Die medizinische Begründung liefern Sie als Arzt.
Rechtsgrundlagen: § 4 Nr. 14 UStG: Heilbehandlungen.
Praxisgewinn, KV-Zahlungen und Steuern zusammendenken
Ein gutes Ergebnis bedeutet nicht, dass das Geld schon auf dem Konto ist. Wir stellen die Entwicklung Ihrer Praxiseinnahmen und Kosten den erwarteten Zahlungseingängen, Investitionen, Kreditraten und Steuern gegenüber. So wird sichtbar, welcher Betrag für den laufenden Betrieb und private Entnahmen verfügbar bleibt.
- Praxisreport: Welche Einnahmen- und Kostenbereiche erklären die Veränderung gegenüber dem Vorjahr?
- Steuerprognose: Passen Vorauszahlungen und Rücklagen noch zur Gewinnentwicklung?
- KV-Abrechnung: Wann sind Abschläge und verbleibende Zahlungen zu erwarten, und welche Unsicherheiten bestehen?
- Investition oder Einstellung: Welche zusätzlichen Einnahmen sind nötig, damit sich die Entscheidung trägt?
Für eine geplante Niederlassung finden Sie den nächsten Schritt unter Praxisgründung und Finanzierung. Für den laufenden Betrieb erläutern wir unsere betriebswirtschaftliche Praxisberatung und die Lohnoptimierung für Ihr Team.
Praxisräume und Altersvorsorge mitbedenken
Wenn die Praxis in Ihrer eigenen Immobilie liegt, kann eine spätere Abgabe auch das Gebäude betreffen. Unser Beitrag zur Praxis im eigenen Haus erklärt den Zusammenhang. Vor zusätzlichen Einzahlungen lohnt außerdem ein Blick auf die Abwägung beim Versorgungswerk.
So beginnt die Zusammenarbeit
Im Erstgespräch klären wir Ihre Praxisform, den aktuellen Beratungsbedarf und den nächsten sinnvollen Schritt. Für die laufende Betreuung stimmen wir anschließend den Leistungsumfang, die Unterlagenübergabe und die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Berater ab.
Hilfreich sind zunächst die letzte Auswertung, der jüngste Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Bitte übermitteln Sie keine Patientendaten über das Kontaktformular.
So planen wir den Steuerberaterwechsel · Kontakt aufnehmen
Ihr Ansprechpartner: Oliver Burchardt. Mehr über unsere Kanzlei und Qualifikationen. Wir beraten von Dortmund aus auch digital und bundesweit.

