Steuergestaltung für Unternehmer

Umwandlungen, Holding und Nachfolge: Wir prüfen, welche steuerliche Struktur zu Ihren unternehmerischen Zielen passt.

Sie können bei Ihrem bisherigen Steuerberater bleiben. Wir übernehmen die abgegrenzte Gestaltungsfrage und stimmen die steuerliche Umsetzung mit den Beteiligten ab.

Wenn sich Unternehmen oder Eigentümerstruktur verändern

Rechtsform und Unternehmensstruktur

Sie möchten Tätigkeiten in einer GmbH bündeln, eine bestehende Struktur ändern oder Gesellschaften neu ordnen? Wir untersuchen Ausgangslage, Zielstruktur und steuerliche Folgen der einzelnen Schritte. Zum Auftrag gehören auch die Voraussetzungen, Fristen und Risiken einer Gestaltung. Eine steuerneutrale Umsetzung lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.

Holding und Vermögen

Bei einer Holding geht es um die Beteiligungen, die Verwendung künftiger Gewinne und die spätere Übertragung oder Veräußerung. Wir prüfen diese Fragen im Zusammenhang mit dem Vermögen, das Sie unternehmerisch einsetzen oder für andere Zwecke zurückhalten möchten.

Unternehmensnachfolge und Immobilien

Sollen Gesellschaftsanteile oder Betriebsimmobilien übertragen werden, müssen die wirtschaftlichen Zusammenhänge vor dem ersten Schritt geklärt sein. Besonders bei einer Betriebsaufspaltung können Änderungen an Grundstück oder Beteiligung weitere Steuerfolgen auslösen. Für rein immobilienbezogene Fragen steht unsere Steuerberatung für Immobilieninvestoren zur Verfügung.

Vom Vorhaben zur umsetzbaren Entscheidung

Am Anfang stehen Ihr Ziel und die bestehende Struktur: Wer hält welche Anteile, wo liegen die Vermögenswerte und welche vertraglichen Bindungen bestehen? Auf dieser Grundlage prüfen wir die steuerlichen Varianten und die Reihenfolge der notwendigen Schritte.

Eine Gestaltung muss sich auch wirtschaftlich tragen. Deshalb betrachten wir neben der unmittelbaren Steuerbelastung die laufenden Folgen, den Liquiditätsbedarf und spätere Veränderungen. Welche Berechnungen und Unterlagen zum Ergebnis gehören, wird im Beratungsauftrag festgelegt.

Für die gesellschaftsrechtliche Ausarbeitung und Beurkundung werden die zuständigen Rechtsberater und Notare einbezogen. Mit Ihrem laufenden Steuerberater klären wir die steuerlichen Schnittstellen.

Welche Angaben benötigen wir für den ersten Kontakt?

  • Ihr Vorhaben und der gewünschte Zeitpunkt
  • Die beteiligten Personen und Gesellschaften, möglichst als kurze Übersicht
  • Die betroffenen Immobilien, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerte
  • Bereits vereinbarte oder unterschriebene Schritte und die bisher beteiligten Berater

Wir beraten von Dortmund aus auch bundesweit digital. Der erste Kontakt dient der Klärung von Anliegen und Leistungsumfang; die fachliche Untersuchung erfolgt im vereinbarten Beratungsauftrag.

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