Vom Vorhaben zur umsetzbaren Entscheidung
Am Anfang stehen Ihr Ziel und die bestehende Struktur: Wer hält welche Anteile, wo liegen die Vermögenswerte und welche vertraglichen Bindungen bestehen? Auf dieser Grundlage prüfen wir die steuerlichen Varianten und die Reihenfolge der notwendigen Schritte.
Eine Gestaltung muss sich auch wirtschaftlich tragen. Deshalb betrachten wir neben der unmittelbaren Steuerbelastung die laufenden Folgen, den Liquiditätsbedarf und spätere Veränderungen. Welche Berechnungen und Unterlagen zum Ergebnis gehören, wird im Beratungsauftrag festgelegt.
Für die gesellschaftsrechtliche Ausarbeitung und Beurkundung werden die zuständigen Rechtsberater und Notare einbezogen. Mit Ihrem laufenden Steuerberater klären wir die steuerlichen Schnittstellen.
Welche Angaben benötigen wir für den ersten Kontakt?
- Ihr Vorhaben und der gewünschte Zeitpunkt
- Die beteiligten Personen und Gesellschaften, möglichst als kurze Übersicht
- Die betroffenen Immobilien, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerte
- Bereits vereinbarte oder unterschriebene Schritte und die bisher beteiligten Berater
Wir beraten von Dortmund aus auch bundesweit digital. Der erste Kontakt dient der Klärung von Anliegen und Leistungsumfang; die fachliche Untersuchung erfolgt im vereinbarten Beratungsauftrag.
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