Förderung von KWK-Anlagen wird verlängert

Die Nachfrage nach KWK-Förderung ist hoch – kein Wunder, denn moderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gewinnen im Zuge der Energiewende weiter an Bedeutung. Immobilieninvestoren sollten diese Option definitiv im Blick behalten. Mit der Verlängerung der Fördermöglichkeiten bis zum 31.12.2030 rückt KWK als wichtiger Baustein in einem zeitgemäßen Energiekonzept noch stärker in den Fokus.


Förderung Kraft Wärme Kopplung: Was bedeutet das für Immobilien?

Kraft-Wärme-Kopplung ermöglicht die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage. Große Blockheizkraftwerke (BHKW) können ganze Städte mit Strom und Fernwärme versorgen, was die Effizienz und ökologische Vorteilhaftigkeit dieser Technologie unterstreicht. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sind besonders effizient und umweltfreundlich. Damit lassen sich einerseits Nebenkosten für Mieter reduzieren und andererseits zusätzliche Erträge aus dem eingespeisten Strom erzielen. Gerade für Mehrfamilienhäuser oder gewerblich genutzte Objekte ist das eine interessante Perspektive.

Das KWK-Gesetz regelt die Förderbedingungen. Laut aktueller Gesetzesänderung (gebilligt vom Bundesrat) wird die Geltungsdauer der Förderung bis zum 31.12.2030 verlängert. Ursprünglich wäre Schluss Ende 2026 gewesen. Für Immobilieninvestoren bedeutet das eine längere Planungs- und Umsetzungssicherheit, was vor allem bei größeren Projekten wichtig ist. Auch Betreiber von KWK-Anlagen profitieren von diesen Regelungen.

Definition und Funktionsweise der KWK

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein innovatives Verfahren, bei dem Strom und Wärme gleichzeitig in einer Anlage erzeugt werden. Dies geschieht durch die Nutzung der Abwärme, die bei der Stromerzeugung entsteht. KWK-Anlagen nutzen den eingesetzten Energieträger, wie beispielsweise Gas, besonders effizient, indem sie die entstehende Wärme nicht ungenutzt lassen, sondern zur Beheizung von Gebäuden oder zur Bereitstellung von Warmwasser verwenden. Diese doppelte Nutzung führt zu einer erheblichen Reduzierung der Energiekosten und einer besseren Energieausnutzung. Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer KWK-Anlage können Immobilienbetreiber nicht nur ihre Betriebskosten senken, sondern auch einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) spielt hierbei eine wichtige Rolle, da die Zulassung durch das BAFA eine Voraussetzung für Zuschüsse und andere Förderungen ist, die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten können.

Beispielbild einer KWK-Anlage

Vorteile der KWK-Technologie

Die KWK-Technologie bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die sie zu einer attraktiven Option für Immobilienbetreiber machen. Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer KWK-Anlage wird eine höhere Energieeffizienz erreicht. Dies bedeutet, dass der eingesetzte Brennstoff optimal genutzt wird, was zu einer Reduzierung der Energiekosten führt. Ein weiterer Vorteil ist die Verringerung der CO2-Emissionen. KWK-Anlagen können erneuerbare Energien nutzen, was die Umweltbelastung deutlich senkt und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Darüber hinaus verbessert die dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme die Energieversorgungssicherheit. Immobilienbetreiber sind weniger abhängig von externen Energieversorgern und können ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen. Dies ist besonders in Zeiten von Energiekrisen oder Versorgungsengpässen von Vorteil. Schließlich ermöglicht die Nutzung von selbst erzeugtem Strom und Wärme erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten. Immobilienbetreiber können den erzeugten Strom direkt vor Ort nutzen und überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, was zusätzliche Einnahmen generiert.

Anwendungsbereiche in Immobilien

KWK-Anlagen sind äußerst vielseitig und können in verschiedenen Immobilienarten eingesetzt werden. Sie eignen sich sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Mehrfamilienhäuser, wo sie die Heizkosten für die Bewohner senken und gleichzeitig eine zuverlässige Stromversorgung gewährleisten können. In Gewerbegebäuden und Industrieanlagen bieten KWK-Anlagen die Möglichkeit, die Betriebskosten zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Auch in landwirtschaftlichen Betrieben können KWK-Anlagen sinnvoll eingesetzt werden, um sowohl die Gebäude zu beheizen als auch den Strombedarf zu decken.

Die Flexibilität der KWK-Technologie zeigt sich auch in den verschiedenen Größen und Leistungsklassen der Anlagen. Von kleinen Mikro-KWK-Anlagen für einzelne Haushalte bis hin zu großen Blockheizkraftwerken (BHKW) für Industrieanlagen – es gibt für jede Anforderung die passende Lösung. Diese Anpassungsfähigkeit macht KWK-Anlagen zu einer attraktiven Option für eine Vielzahl von Immobilien und Einsatzbereichen.

Arten von KWK-Anlagen

Es gibt verschiedene Arten von KWK-Anlagen, die je nach Bedarf und Einsatzgebiet unterschiedliche Vorteile bieten:

  • Blockheizkraftwerke (BHKW): Diese Anlagen erzeugen Strom und Wärme durch die Verbrennung von Gas oder anderen Brennstoffen. BHKWs sind besonders für größere Gebäude oder Gewerbeimmobilien geeignet, da sie eine hohe Leistung erbringen und sowohl Strom als auch Wärme effizient bereitstellen können.
  • Brennstoffzellen: Diese Anlagen wandeln chemische Energie direkt in elektrische Energie um und erzeugen dabei ebenfalls Wärme. Brennstoffzellen sind besonders effizient und umweltfreundlich, da sie weniger Emissionen verursachen und eine hohe Energieausbeute haben. Sie eignen sich gut für den Einsatz in Wohngebäuden und kleineren Gewerbeeinheiten.
  • Mikro-KWK-Anlagen: Diese kleineren KWK-Anlagen sind ideal für einzelne Haushalte oder kleine Unternehmen. Sie bieten die gleichen Vorteile wie größere KWK-Systeme, sind jedoch kompakter und können direkt vor Ort installiert werden. Mikro-KWK-Anlagen sind eine hervorragende Lösung für diejenigen, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig umweltfreundlicher agieren möchten.

Längere Förderung und die Rolle in der Energiewende

Die Energiewende bringt zwei große Trends mit sich:

  1. Wachsende Stromnachfrage (z. B. für Wärmepumpen),
  2. Zentrale Wärmeversorgung über Wärmenetze in vielen Kommunen.

KWK-Anlagen spielen dabei eine doppelte Rolle. Wenn erneuerbare Energien wie Wind und Sonne gerade nicht genügend Strom liefern, können KWK-Systeme verlässlich einspringen – und zugleich die Immobilie mit Wärme versorgen. KWK-Anlagen können auch zur Fernwärmeversorgung in städtischen Gebieten beitragen. Wer heute in eine KWK-Anlage investiert, kann einen Beitrag zur Energiewende leisten und profitiert von der verlängerten Förderung bis Ende 2030. Die letzten Änderungen und die bevorstehende Novellierung des KWK-Gesetzes haben dabei erhebliche Auswirkungen auf die Vergütungssätze und die Geltungsdauer der Regelungen. Es gibt verschiedene Förderungen, die den Kauf und die Installation von KWK-Anlagen unterstützen.

KWK-Förderung: Gesetzliche Grundlagen

Die Förderung von KWK-Anlagen basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, die sicherstellen, dass Betreiber von KWK-Anlagen finanzielle Unterstützung erhalten. Diese gesetzlichen Regelungen sind entscheidend, um die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der KWK-Technologie zu erhöhen.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Förderung von KWK-Anlagen in Deutschland. Es wurde erstmals 2002 in Kraft gesetzt und seitdem mehrfach novelliert, um den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen im Energiemarkt gerecht zu werden. Das KWK-Gesetz sieht eine Förderung von KWK-Anlagen durch eine Zuschlagszahlung für den erzeugten Strom vor. Diese Zuschlagszahlung wird in Cent pro Kilowattstunde gewährt und trägt wesentlich zur Rentabilität der KWK-Anlagen bei. Durch die regelmäßigen Anpassungen des Gesetzes wird sichergestellt, dass die Förderung den aktuellen Marktbedingungen entspricht und die Betreiber von KWK-Anlagen langfristig Planungssicherheit haben.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein weiteres wichtiges Gesetz, das die Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland regelt. Es wurde im Jahr 2000 in Kraft gesetzt und ebenfalls mehrfach novelliert. Das EEG sieht eine Förderung von erneuerbaren Energien durch eine Zuschlagszahlung für den erzeugten Strom vor. Diese Förderung kann mit der KWK-Förderung kombiniert werden, um eine noch höhere finanzielle Unterstützung zu erhalten. Durch die Kombination von KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, können Immobilienbetreiber die Vorteile beider Förderungen nutzen und ihre Energieerzeugung noch effizienter und umweltfreundlicher gestalten.

Steuerliche Aspekte für Immobilieninvestoren

So interessant die KWK-Förderung ist, so komplex können steuerliche Fragen werden. Hier ein kurzer Überblick, worauf zu achten ist:

  1. Einnahmen aus Stromverkauf: Wer über KWK-Anlagen Strom ins Netz einspeist, erzielt grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte. Die Vergütung erfolgt in Cent pro Kilowattstunde und kann je nach Marktbedingungen variieren. Die Art der Erfassung (gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ist dabei genau zu prüfen.
  2. Abschreibung (AfA): Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer KWK-Anlage können steuerlich über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Das mindert die Steuerlast, erhöht aber den Aufwand in der Buchhaltung.
  3. Gewerbesteuer: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betrieb einer KWK-Anlage eine gewerbliche Tätigkeit darstellen und somit gewerbesteuerpflichtig sein. Hier gilt es, Lösungen zu finden, um eine unnötige Ausweitung der Gewerbesteuerbelastung für das gesamte Immobilienportfolio zu vermeiden.
  4. Umsatzsteuer: Wer Strom verkauft, kann umsatzsteuerpflichtige Umsätze generieren. Gleichzeitig besteht jedoch oft die Möglichkeit, Vorsteuern aus Anschaffung und Betrieb der Anlage geltend zu machen.

Gerade im Immobilienbereich ist es ratsam, die individuelle Situation steuerlich prüfen zu lassen. Ein erfahrener Berater hilft, Fallstricke zu vermeiden und optimale Modelle zu wählen.

Kombinierbarkeit von KWK mit erneuerbaren Energien

Die Kombination von KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Energieerzeugung weiter zu steigern. Beispielsweise kann eine KWK-Anlage mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden, um die Stromerzeugung zu maximieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Diese Kombination ermöglicht es, den erzeugten Strom sowohl für den Eigenverbrauch zu nutzen als auch ins Netz einzuspeisen, was zusätzliche Einnahmen generieren kann.

Darüber hinaus kann die Integration von KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien die Wirtschaftlichkeit der Energieerzeugung verbessern. Durch die Nutzung von Solarenergie in Verbindung mit der effizienten Wärme- und Stromerzeugung der KWK-Anlage können die Energiekosten weiter gesenkt werden. Diese Synergieeffekte tragen nicht nur zur Reduzierung der Betriebskosten bei, sondern unterstützen auch die Ziele der Energiewende und fördern eine nachhaltige Energieversorgung.

Indem Immobilieninvestoren auf die Kombination von KWK und erneuerbaren Energien setzen, können sie ihre Immobilien zukunftssicher machen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Fazit und Ausblick

Immobilieninvestoren, die auf KWK setzen, können gleich mehrfach profitieren:

  • Planbare Förderung bis mindestens 2030,
  • Senkung von Betriebskosten durch effiziente Energieerzeugung,
  • Zusätzliche Erlöse aus der Stromeinspeisung. Betreiber können zudem von einem KWK-Zuschlag profitieren, der die Rentabilität der Anlage erhöht,
  • und die Möglichkeit, das eigene Portfolio fit für eine nachhaltige Zukunft zu machen.

Allerdings ist das Thema nicht frei von Komplexität. Steuerliche Auswirkungen sind individuell zu beurteilen und hängen von Faktoren wie Objektart, Gesellschaftsform und geplanten Nutzungskonzepten ab. Ein frühzeitiges Beratungsgespräch sorgt für Klarheit und schützt vor Überraschungen.

 

Frequently Asked Questions

Warum wurde die KWK-Förderung verlängert?
Die Verlängerung der KWK-Förderung bis zum 31.12.2030 soll den Ausbau effizienter und flexibler Strom- und Wärmeerzeugung weiter vorantreiben. KWK-Anlagen spielen im Rahmen der Energiewende eine Schlüsselrolle, weil sie auch dann Energie liefern, wenn erneuerbare Energien nicht in ausreichendem Maß verfügbar sind.


Lohnt sich die Anschaffung einer KWK-Anlage für Mehrfamilienhäuser?
In vielen Fällen ja. Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme lassen sich Betriebskosten reduzieren und zusätzliche Erlöse durch Stromverkauf erzielen. Gerade bei größeren Objekten kann das zu einer interessanten Rendite führen. Eine individuelle Prüfung, auch steuerlich, ist jedoch unerlässlich.

Wie sieht es mit steuerlichen Aspekten aus?
Einnahmen aus dem Verkauf des KWK-Stroms sind in der Regel steuerpflichtig. Zudem kann eine KWK-Anlage in die Gewerbesteuerpflicht führen. Weiterhin ist die Umsatzsteuer zu beachten, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Eine gezielte Planung und Abstimmung mit dem Steuerberater ist daher zu empfehlen.

Welche Rolle spielt KWK in der Zukunft?
KWK-Anlagen werden vor allem übergangsweise eine wichtige Rolle spielen, solange erneuerbare Energien (Wind, Solar) aufgrund von Schwankungen nicht durchgängig zur Verfügung stehen. Mit Blick auf 2030 und den Ausbau klimafreundlicher Technologien wird eine flexible, verlässliche Energiequelle weiterhin gebraucht.

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